Die UG in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte
Seit 2008 gibt es in Deutschland die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), kurz UG (haftungsbeschränkt). Als Variante der klassischen GmbH kann sie Unternehmern erhebliche Vorteile bieten und erfreut sich deshalb großer Beliebtheit.
Die Form der Unternehmergesellschaft wurde als Pendent zur britischen „Limited“ geschaffen, die lediglich ein Stammkapital von einem Pfund vorschreibt. Entsprechend kann man eine UG mit nur einem Euro Stammkapital gründen. Formell unterliegt die UG dem GmbH-Recht, deshalb ist umgangssprachlich auch von der „1-Euro GmbH“ oder „Mini GmbH“ die Rede. Die Haftung ist, wie bei der GmbH, auf das Unternehmensvermögen beschränkt, Gesellschafter müssen demnach nicht mit ihrem Privatvermögen für Schulden einstehen.
UG gründen: für wen sich die Unternehmensform eignet
Mit Schaffung der UG hat der Gesetzgeber die Hürden für die Unternehmensgründung gesenkt, für die Gründung einer GmbH sind immerhin 25.000 Euro Stammkapital nötig. Die UG eignet sich somit speziell für Existenzgründer und Ein-Personen Unternehmen, die diese Summe nicht aufbringen können, aber trotzdem einen hohen Haftungsschutz für ihre Firma bevorzugen. Die Gründung ist zudem relativ einfach, schnell zu realisieren und kostengünstig. Diese Vorteile ermöglichten eine echte Erfolgsgeschichte: Im Jahr 2018, rund 10 Jahre nach ihrer Einführung, gab es in Deutschland über 140.000 eingetragen UGs (Quelle: Universität Jena).
In unserem Beitrag Die Gründung einer UG (haftungsbeschränkt) – Vor- und Nachteile finden Sie detaillierte Informationen über die Möglichkeiten und Einschränkungen bei dieser Unternehmensform.
Wie funktioniert die UG Gründung
Entscheidet man sich dann unter Einbeziehung aller Fakten für diese Unternehmensform, ist der Ablauf für eine erfolgreiche Gründung relativ fest vorgeschrieben. Die Vorgehensweise gestaltet sich in der Regel wie folgt:
- Gesellschaftsvertrag aufsetzen (oder Musterprotokoll)
- Notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags
- Firmenkonto eröffnen und Stammkapital einzahlen und Bescheinigung beim Notar vorlegen
- Meldung beim Handelsregister durch den Notar
- Gewerbeanmeldung
- Anmeldung bei IHK oder HWK
- Steuerliche Erfassung beim Finanzamt
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Fazit: Mit der UG (haftungsbeschränkt) gibt es eine gute Alternative zur klassischen GmbH, die speziell Existenzgründern und Einzelunternehmern den Weg zur eigenen Firma ohne große Haftungsrisiken erleichtern kann.
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