Eintragung ins Transparenzregister – mit Recht 24/7
Unsere Rechtsanwaltskanzlei erledigt schnell und einfach die Eintragung in das Transparenzregister
Die Meldung zum Transparenzregister ist ab sofort für alle im Handelsregister eingetragenen Gesellschaften Pflicht.
Mit Recht 24/7 kannst Du die Eintragung einfach, schnell und durch unsere erfahrenen Rechtsanwälte durchführen lassen. Garantiert unkompliziert und unbürokratisch – in nicht mehr als 5 Minuten.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 die Eintragung in das Transparenzregister durchzuführen
Eintragung Transparenzregister – Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist die zentrale Datenbank in Deutschland, die für alle verpflichteten Gesellschaften den oder die wirtschaftliche berechtigten Personen aufzeigt. Sie dient dazu, durch Transparenz illegale Geldwäsche zu vermeiden oder zu erschweren. Sie findet Ihre rechtliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GWG).
Als wirtschaftlich Berechtigter gilt eine Person, die entweder mehr als 25 % des Kapitals oder mehr als 25 % der Stimmrechte an einem Unternehmen hält. Bis zum 31. Juli 2021 musste eine Eintragung in das Transparenzregister nur dann erfolgen, wenn das Unternehmen oder seine wirtschaftlichen Eigentümer nicht bereits in einem anderen Register eingetragen waren. Das Bundesministerium der Finanzen hat die Bundesanzeiger Verlag GmbH als Registerstelle benannt.
Das Transparenzregister ist ein wichtiges Instrument zur Verhinderung von Geldwäsche und anderer Finanzkriminalität. Es trägt dazu bei, dass Unternehmen ihre Eigentumsverhältnisse transparent machen und für verdächtige Aktivitäten zur Rechenschaft gezogen werden können. Da es die Rückverfolgung von Geldströmen erleichtert, trägt es auch dazu bei, potenzielle Quellen illegaler Gelder zu ermitteln. Das Register bietet einen zusätzlichen Schutz gegen Finanzkriminalität, indem es sicherstellt, dass Unternehmen ordnungsgemäß identifiziert und überwacht werden.
Anmeldung Transparenzregister: Warum und seit wann ist meine Gesellschaft eintragungspflichtig?
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass unter Anderem alle Gesellschaften, die in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen müssen. Das Transparenzregister ist ein Register von Unternehmen und anderen juristischen Personen, die verpflichtet sind, bestimmte Informationen über ihre Tätigkeit zu melden.
Eintragung Transparenzregister: GmbH und Einzelunternehmen
Meldepflichtig an das Transparenzregister sind alle juristischen Personen des Privatrechts, wie UG (haftungsbeschränkt), GmbH, AG, eingetragene Vereine, rechtsfähige Stiftungen, eingetragene Personengesellschaften, KG, OHG und PartG. Auch nicht rechtsfähige Stiftungen und Trusts sind meldepflichtig, wenn der Stiftungszweck aus Sicht des Stifters eigennützig ist. Dazu gehören Trusts und ähnliche Rechtsformen.
Was passiert, wenn ich meine Gesellschaft nicht eintrage oder bei der Anmeldung zum Transparenzregister falsche Daten melde?
Kommst Du Deiner Eintragungspflicht nicht nach, ist mit Bußgeldern zu rechnen. Diese können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Im Falle von Dateninkonsistenzen ist zudem mit sog. Unstimmigkeitsmeldungen zu rechnen, auf die Du innerhalb kurzer Fristen zu reagieren hast, da ebenfalls Bußgelder drohen.
Bitte beachte, dass bestandskräftige Bußgeldentscheidungen auch auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht werden (sog. Naming and Shaming) und damit eine Auswirkung auf Deine Reputation haben können Geldbußen wegen falscher oder fehlender Angaben werden in der Geschäftswelt immer häufiger.
Unternehmen, die den Meldepflichten nicht nachkommen oder ungenaue oder unvollständige Angaben machen, können mit empfindlichen Strafen belegt werden. Je nach Schwere des Verstoßes können die Bußgelder zwischen 100.000 Euro und 1 Million Euro oder sogar 5 Millionen Euro betragen, wenn der Verstoß von einer Versicherungsgesellschaft oder einer Kapitalverwaltungsgesellschaft begangen wurde. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Vorschriften vorsätzlich oder fahrlässig missachtet wurden; in jedem Fall müssen sich die Unternehmen ihrer Pflichten bewusst sein und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass alle Einträge im Transparenzregister korrekt und aktuell sind.
Die Unternehmen sollten sich auch darüber im Klaren sein, dass bei Nichtmeldung von Unstimmigkeiten sowie bei Verstößen gegen die Registrierungs- oder Eintragungsverpflichtungen Sanktionen verhängt werden können. Daher ist es für Unternehmen wichtig, sich über alle Änderungen der Vorschriften zu informieren und sicherzustellen, dass sie alle einschlägigen Gesetze einhalten. Andernfalls könnten kostspielige Geldstrafen verhängt werden, die sich erheblich auf den Gewinn auswirken könnten.
Veröffentlichung von Bußgeldern
Das Bundesverwaltungsamt hat vor kurzem damit begonnen, die Namen der Personen zu veröffentlichen, die seit Anfang 2020 mit einer Geldstrafe belegt wurden. Diese Liste ist frei zugänglich und kann auf ihrer Website eingesehen werden. Der Zweck dieser Veröffentlichung ist es, die Transparenz und die Verantwortlichkeit bei staatlichen Entscheidungen zu erhöhen. Sie dient auch als Abschreckung für diejenigen, die einen Gesetzesverstoß in Erwägung ziehen, da sie wissen, dass ihre Handlungen zu einer öffentlichen Demütigung führen könnten, wenn sie erwischt werden.
Die vom Bundesverwaltungsamt verhängten Bußgelder sind nicht unerheblich und können je nach Schwere des Verstoßes zwischen einigen hundert und mehreren tausend Euro liegen. Diese Publikation soll daran erinnern, dass Gesetzesverstöße Konsequenzen haben, und dazu anregen, sich illegale Handlungen zweimal zu überlegen. Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger ihre Regierung für deren Entscheidungen zur Rechenschaft ziehen, da sie nun genau sehen können, gegen wen und warum eine Geldstrafe verhängt wurde.
Kosten für das Transparenzregister: Geringe Jahresgebühr
Das Transparenzregister ist ein hervorragendes Mittel, um sicherzustellen, dass Unternehmen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden. Erfreulicherweise sind die Eintragung und die Mitteilungen an die das Register führende Stelle kostenlos. Für die Aufrechterhaltung der Eintragung in das Register ist jedoch eine jährliche Gebühr zu entrichten. Im Jahr 2021 beträgt diese Gebühr 11,47 Euro ohne Mehrwertsteuer und ab 2022 20,80 Euro ohne Mehrwertsteuer. Der Bundesanzeigerverlag verschickt die Rechnung für diese Gebühr in der Regel zusammen mit der Rechnung für die Offenlegung des Jahresabschlusses.
Unternehmen, die in der Vergangenheit meldepflichtig waren, müssen die Jahresgebühr rückwirkend ab 2017 zahlen. Für 2017 beträgt diese Gebühr 1,25 Euro ohne Mehrwertsteuer, für 2018 und 2019 2,50 Euro ohne Mehrwertsteuer und für 2020 4,80 Euro ohne Mehrwertsteuer. Damit wird sichergestellt, dass alle Unternehmen für ihre Handlungen zur Rechenschaft gezogen werden, unabhängig davon, wann sie dem Register beigetreten sind. Es trägt auch dazu bei, die Kosten niedrig zu halten und trotzdem einen wertvollen Dienst für die Gesellschaft als Ganzes zu leisten.
Wer ist wirtschaftlich Berechtigter im Sinne des Geldwäschegesetzes (GwG)?
Das Geldwäschegesetz (GwG) definiert einen wirtschaftlichen Eigentümer als jede natürliche Person, die mehr als 25 % der Kapitalanteile an einem Unternehmen hält, mehr als 25 % der Stimmrechte kontrolliert oder in vergleichbarer Weise Kontrolle ausübt. Diese Definition soll sicherstellen, dass Unternehmen nicht für Geldwäscheaktivitäten genutzt werden und dass die wahren Eigentümer von Unternehmen bekannt sind. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, einen fiktiven wirtschaftlichen Eigentümer zu benennen, wenn der tatsächliche wirtschaftliche Eigentümer nicht ermittelt werden kann.
In solchen Fällen muss der fiktive wirtschaftliche Eigentümer bestimmte, vom GwG festgelegte Kriterien erfüllen: Der fiktive wirtschaftliche Eigentümer muss ein unabhängiger Dritter sein, der weder direkt noch indirekt mit dem Unternehmen oder seinen Aktionären in Verbindung steht. Außerdem muss er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen, um seine Rolle und Verantwortung als wirtschaftlicher Eigentümer zu verstehen. Schließlich muss er sich bereit erklären, auf Anfrage von Behörden oder anderen an der Geldwäschereibekämpfung beteiligten Stellen alle relevanten Informationen über sich und seine Aktivitäten zur Verfügung zu stellen.
Eintragung Transparenzregister: Mit Recht 24/7 schnell und einfach erledigen!
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Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen Eintragung benötigst.
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Fragen und Antworten zum Eintrag in das Transparenzregister
Das Transparenzregister ist die zentrale Datenbank in Deutschland, die für alle verpflichteten Gesellschaften den oder die wirtschaftliche berechtigten Personen aufzeigt.
Sie dient dazu, durch Transparenz illegale Geldwäsche zu vermeiden oder zu erschweren. Sie findet Ihre rechtliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GWG).
Für Gesellschaften, die vor dem 01.08.2021 gegründet wurden, entsteht die Eintragungspflicht je nach Rechtsform erstmalig ab dem 31.03.2022, für jüngere Gesellschaften bereits seit 01.09.2021.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass unter Anderem alle Gesellschaften, die in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen müssen. Auf Branche, Tätigkeit oder andere Kriterien kommt es nicht an.
Kommst Du Deiner Eintragungspflicht nicht nach, ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. Diese können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Im Falle von Dateninkonsistenzen ist zudem mit sog. Unstimmigkeitsmeldungen zu rechnen, auf die Du innerhalb kurzer Fristen zu reagieren hast, da ebenfalls Bußgelder drohen.
Bitte beachte, dass bestandskräftige Bußgeldentscheidungen auch auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht werden (sog. Naming and Shaming) und damit eine Auswirkung auf Deine Reputation haben können.
Selbstverständlich kannst Du dich selbst beim Transparenzregister auf deren Internetseite legitimieren, einen Account anlegen und Deine Daten selber einpflegen.
Gerne können wir dies für die auf unserer Seite dargestellten Konditionen für Dich übernehmen.
Ein Auszug aus dem Register ist hier nicht zwingend erforderlich, da es jederzeit einsehbar ist. Solltest Du es dennoch wünschen, können wir das für eine Bearbeitungspauschale für Dich gerne veranlassen.
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