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UG & Co. KG online gründen: Das musst du wissen
Niedrige Gründungskosten, Steuervorteile und eine beschränkte Haftung: Die UG & Co. KG ist für viele Gründer eine interessante Alternative zur herkömmlichen UG. Doch was genau macht eine UG & Co. KG so attraktiv? Wo liegen die Vorteile und wie kannst du eine UG & Co. KG online gründen?
UG & Co. KG online gründen: Was ist eine UG & Co. KG?
Den Zusatz „Co. KG“ kennst du vielleicht von einer GmbH & Co. KG. Diese Unternehmensform haben wir in unserem Artikel „Unternehmen gründen: die GmbH & Co. KG“ ausführlich beschrieben.
Die Abkürzung „Co. KG“ steht für „Compagnie Kommanditgesellschaft“. Diese Rechtsform zählt zu den Personengesellschaften und setzt sich aus zwei Arten von Gesellschaftern zusammen, nämlich aus:
- unbeschränkt – auch mit dem Privatvermögen – haftenden Gesellschaftern (Komplementäre)
- lediglich mit ihrer Einlage und damit beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten)
Bei einer UG & Co. KG übernimmt eine Unternehmensgesellschaft (kurz: UG) die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters. Der Vorteil: Da die Gesellschafter einer UG nur in Ausnahmefällen – z.B. bei groben Rechtsverstößen – mit ihrem Privatvermögen haften, wird die UG & Co. KG um eine zusätzliche Haftungsbeschränkung erweitert.
UG & Co. KG: Der Unterschied zur UG
Kriterien | UG | UG & Co. KG |
Rechtsform | Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft |
Haftung | Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Komplementär (die UG) haftet nur mit dem Vermögen der UG, Kommanditisten haften mit ihrer Einlage |
Gesellschaftsvertrag | Musterprotokoll oder Satzung, notarielle Beurkundung erforderlich | Gesellschaftsvertrag für die KG, Musterprotokoll oder Satzung für die UG, jeweils notarielle Beurkundung erforderlich |
Handelsregistereintrag | HRB (als Kapitalgesellschaft) | HRB (UG als Kapitalgesellschaft), HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft) |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht | Steuerfreibetrag i.H.v. 24.500 EUR/Jahr, Gewerbesteuer kann auf Einkommenssteuer der Kommanditisten angerechnet werden |
Rücklagenbildung | Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses abzgl. des Verlustvortrages aus dem Vorjahr | Keine Pflicht |
Rechtsform
UG: Kapitalgesellschaft
UG & Co. KG: Personengesellschaft
Haftung
UG: Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
UG & Co. KG: Komplementär (die UG) haftet nur mit dem Vermögen der UG, Kommanditisten haften mit ihrer Einlage
Gesellschaftsvertrag
UG: Musterprotokoll oder Satzung, notarielle Beurkundung erforderlich
UG & Co. KG: Gesellschaftsvertrag für die KG, Musterprotokoll oder Satzung für die UG, jeweils notarielle Beurkundung erforderlich
Handelsregistereintrag
UG: HRB (als Kapitalgesellschaft)
UG & Co. KG: HRB (UG als Kapitalgesellschaft), HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft)
Rücklagenbildung
UG: Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses abzgl. des Verlustvortrages aus dem Vorjahr
UG & Co. KG: Keine Pflicht
Die Vorteile einer UG & Co. KG in der Kurzübersicht
- Niedriges Mindeststartkapital: Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital i.H.v. mindestens 25.000 EUR erforderlich ist, benötigst du lediglich 1 EUR, um eine UG & Co. KG zu gründen.
- Beschränkte Haftung: Durch die Gründung einer UG & Co. KG bleibt dir als Gründer der Vorteil der UG als haftungsbeschränkte Rechtsform erhalten.
Steuerliche Vorteile: Als Personengesellschaft profitiert die UG & Co. KG – wie ein Einzelunternehmer – vom jährlichen Gewerbesteuerfreibetrag i.H.v. 24.500 EUR. Darüber hinaus muss eine UG & Co. KG keine Einkommens- oder Körperschaftssteuern zahlen. Lediglich die Gesellschafter der KG sind einkommensteuerpflichtig. - Vereinfachte Kapitalbeschaffung: Mittels einer UG & Co. KG kannst du deren Kapital schnell erhöhen. Hierzu müssen Investoren lediglich als Kommanditisten hinzugefügt werden.
Wer haftet bei einer UG & Co. KG?
Die UG fungiert innerhalb der KG-Struktur als Komplementär. Zwar haftet die KG grundsätzlich unbeschränkt, jedoch lediglich durch ihre Gesellschaftsform. Das bedeutet: Die Haftung der KG-Gesellschafter (als Kommanditisten der UG & Co. KG) ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
Die Höhe der Kapitaleinlage richtet sich nach einem im Handelsregister anzumeldenden Festbetrag. Gründet ein Kommanditist eine Personengesellschaft, ohne ins Handelsregister eingetragen zu werden, haftet er für alle Verbindlichkeiten dieser Personengesellschaft unbeschränkt persönlich.
Wie funktioniert die Buchführung einer UG & Co. KG?
Eine UG & Co. KG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Denn: Die Rechtsform besteht aus zwei Unternehmen. Folglich müssen zwei unabhängige Bücher geführt sowie zwei separate Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt werden – jeweils für die UG und die KG.
Ist die UG jedoch alleiniger Komplementär der UG & Co. KG, fällt der Mehraufwand in der Praxis gering aus.
Für wen lohnt es sich, eine UG & Co. KG zu gründen?
Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung und der vereinfachten Kapitalbeschaffung ist die UG & Co. KG vor allem für Gründer interessant, die als alleiniger Chef, aber unter Hinzuziehung von Investoren agieren möchten. Darüber hinaus eignet sich die UG & Co. KG für Gründer, die Freunde oder Familienmitglieder als nichthaftende Gesellschafter einsetzen möchten.
Wer übernimmt die Geschäftsführung?
Eine UG & Co. KG wird nach außen durch den Komplementär (also die UG) vertreten. Der Geschäftsführer der UG übernimmt in der Regel auch die Geschäftsführung der UG & Co. KG. Kommanditisten sind – bis auf ihr Einspruchsrecht, Prokura oder etwaige Handlungsvollmachten – von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können jedoch bei außerordentlichen Entscheidungen ihr Stimmrecht ausüben.
UG & Co. KG gründen lassen: Wie funktioniert die Gründung einer UG & Co. KG?
Sofern die UG (als spätere Komplementärin der KG) sowie die KG selbst noch nicht gegründet wurden, setzt sich die Gründung einer UG & CO. KG aus folgenden Schritten zusammen:
Schritt 1: Gründung der UG
Wie eine UG im Detail gegründet wird, erläutert unser Artikel „Die UG in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte“. Die Gründung einer UG kann ganz einfach mithilfe eines Musterprotokolls erfolgen. Nachdem das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde, nimmt der Notar den entsprechenden Handelsregistereintrag vor.
Schritt 2: Gründung der KG
Die KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Wurde das KG-Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt, nimmt der Notar den Handelsregistereintrag vor. Anschließend erfolgen der Eintrag im Transparenzregister, die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt.
Nähere Informationen zum Transparenzregister liefert dir unser Blog-Beitrag „Transparenzregister: Was ändert sich und was muss beachtet werden?“.
Schritt 3: Gründung der UG & Co. KG
Auch für die eigentliche Gründung der UG & Co. KG ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser wird zwischen der UG als Komplementär und der KG als Kommanditist abgeschlossen.
Nach Abschluss des Vertrages eröffnest du das Geschäftskonto der UG & Co. KG und zahlst das Stammkapital ein. Sobald dein Notar den Einzahlungsbeleg erhalten hat, nimmt er die Eintragung ins Handelsregister vor. Anschließend erhält dein Unternehmen eine Handelsregisternummer, um sie beim Gewerbeamt anzumelden.
Die Kosten für die Gründung einer UG & Co. KG setzten sich aus der UG-Gründung (ca. 400 EUR bei individueller Satzung, ca. 150 EUR bei Verwendung eines Musterprotokolls) und der KG-Gründung (ca. 300 EUR) zusammen. Hinzu kommen ca. 100 EUR an Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sowie die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Fragen und Antworten zur UG & Co. KG Gründung
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
- Zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die UG (haftungsbeschränkt) 200,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 EURO für die Eintragung und 50,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
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