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UG & Co. KG online gründen: Das musst du wissen
Niedrige Gründungskosten, Steuervorteile und eine beschränkte Haftung: Die UG & Co. KG ist für viele Gründer eine interessante Alternative zur herkömmlichen UG. Doch was genau macht eine UG & Co. KG so attraktiv? Wo liegen die Vorteile und wie kannst du eine UG & Co. KG online gründen?
UG & Co. KG online gründen: Was ist eine UG & Co. KG?
Den Zusatz „Co. KG“ kennst du vielleicht von einer GmbH & Co. KG. Diese Unternehmensform haben wir in unserem Artikel „Unternehmen gründen: die GmbH & Co. KG“ ausführlich beschrieben.
Die Abkürzung „Co. KG“ steht für „Compagnie Kommanditgesellschaft“. Diese Rechtsform zählt zu den Personengesellschaften und setzt sich aus zwei Arten von Gesellschaftern zusammen, nämlich aus:
- unbeschränkt – auch mit dem Privatvermögen – haftenden Gesellschaftern (Komplementäre)
- lediglich mit ihrer Einlage und damit beschränkt haftenden Gesellschaftern (Kommanditisten)
Bei einer UG & Co. KG übernimmt eine Unternehmensgesellschaft (kurz: UG) die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters. Der Vorteil: Da die Gesellschafter einer UG nur in Ausnahmefällen – z.B. bei groben Rechtsverstößen – mit ihrem Privatvermögen haften, wird die UG & Co. KG um eine zusätzliche Haftungsbeschränkung erweitert.
UG & Co. KG: Der Unterschied zur UG
Kriterien | UG | UG & Co. KG |
Rechtsform | Kapitalgesellschaft | Personengesellschaft |
Haftung | Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt | Komplementär (die UG) haftet nur mit dem Vermögen der UG, Kommanditisten haften mit ihrer Einlage |
Gesellschaftsvertrag | Musterprotokoll oder Satzung, notarielle Beurkundung erforderlich | Gesellschaftsvertrag für die KG, Musterprotokoll oder Satzung für die UG, jeweils notarielle Beurkundung erforderlich |
Handelsregistereintrag | HRB (als Kapitalgesellschaft) | HRB (UG als Kapitalgesellschaft), HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft) |
Gewerbesteuer | Gewerbesteuerpflicht | Steuerfreibetrag i.H.v. 24.500 EUR/Jahr, Gewerbesteuer kann auf Einkommenssteuer der Kommanditisten angerechnet werden |
Rücklagenbildung | Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses abzgl. des Verlustvortrages aus dem Vorjahr | Keine Pflicht |
Rechtsform
UG: Kapitalgesellschaft
UG & Co. KG: Personengesellschaft
Haftung
UG: Auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt
UG & Co. KG: Komplementär (die UG) haftet nur mit dem Vermögen der UG, Kommanditisten haften mit ihrer Einlage
Gesellschaftsvertrag
UG: Musterprotokoll oder Satzung, notarielle Beurkundung erforderlich
UG & Co. KG: Gesellschaftsvertrag für die KG, Musterprotokoll oder Satzung für die UG, jeweils notarielle Beurkundung erforderlich
Handelsregistereintrag
UG: HRB (als Kapitalgesellschaft)
UG & Co. KG: HRB (UG als Kapitalgesellschaft), HRA (UG & Co. KG als Personengesellschaft)
Rücklagenbildung
UG: Pflicht, ein Viertel des Jahresüberschusses abzgl. des Verlustvortrages aus dem Vorjahr
UG & Co. KG: Keine Pflicht
Die Vorteile einer UG & Co. KG in der Kurzübersicht
- Niedriges Mindeststartkapital: Während für die Gründung einer GmbH ein Stammkapital i.H.v. mindestens 25.000 EUR erforderlich ist, benötigst du lediglich 1 EUR, um eine UG & Co. KG zu gründen.
- Beschränkte Haftung: Durch die Gründung einer UG & Co. KG bleibt dir als Gründer der Vorteil der UG als haftungsbeschränkte Rechtsform erhalten.
Steuerliche Vorteile: Als Personengesellschaft profitiert die UG & Co. KG – wie ein Einzelunternehmer – vom jährlichen Gewerbesteuerfreibetrag i.H.v. 24.500 EUR. Darüber hinaus muss eine UG & Co. KG keine Einkommens- oder Körperschaftssteuern zahlen. Lediglich die Gesellschafter der KG sind einkommensteuerpflichtig. - Vereinfachte Kapitalbeschaffung: Mittels einer UG & Co. KG kannst du deren Kapital schnell erhöhen. Hierzu müssen Investoren lediglich als Kommanditisten hinzugefügt werden.
Wer haftet bei einer UG & Co. KG?
Die UG fungiert innerhalb der KG-Struktur als Komplementär. Zwar haftet die KG grundsätzlich unbeschränkt, jedoch lediglich durch ihre Gesellschaftsform. Das bedeutet: Die Haftung der KG-Gesellschafter (als Kommanditisten der UG & Co. KG) ist auf ihre Kapitaleinlage beschränkt.
Die Höhe der Kapitaleinlage richtet sich nach einem im Handelsregister anzumeldenden Festbetrag. Gründet ein Kommanditist eine Personengesellschaft, ohne ins Handelsregister eingetragen zu werden, haftet er für alle Verbindlichkeiten dieser Personengesellschaft unbeschränkt persönlich.
Wie funktioniert die Buchführung einer UG & Co. KG?
Eine UG & Co. KG unterliegt der Pflicht zur doppelten Buchführung. Denn: Die Rechtsform besteht aus zwei Unternehmen. Folglich müssen zwei unabhängige Bücher geführt sowie zwei separate Bilanzen und Jahresabschlüsse erstellt werden – jeweils für die UG und die KG.
Ist die UG jedoch alleiniger Komplementär der UG & Co. KG, fällt der Mehraufwand in der Praxis gering aus.
Für wen lohnt es sich, eine UG & Co. KG zu gründen?
Aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung und der vereinfachten Kapitalbeschaffung ist die UG & Co. KG vor allem für Gründer interessant, die als alleiniger Chef, aber unter Hinzuziehung von Investoren agieren möchten. Darüber hinaus eignet sich die UG & Co. KG für Gründer, die Freunde oder Familienmitglieder als nichthaftende Gesellschafter einsetzen möchten.
Wer übernimmt die Geschäftsführung?
Eine UG & Co. KG wird nach außen durch den Komplementär (also die UG) vertreten. Der Geschäftsführer der UG übernimmt in der Regel auch die Geschäftsführung der UG & Co. KG. Kommanditisten sind – bis auf ihr Einspruchsrecht, Prokura oder etwaige Handlungsvollmachten – von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Sie können jedoch bei außerordentlichen Entscheidungen ihr Stimmrecht ausüben.
UG & Co. KG gründen lassen: Wie funktioniert die Gründung einer UG & Co. KG?
Sofern die UG (als spätere Komplementärin der KG) sowie die KG selbst noch nicht gegründet wurden, setzt sich die Gründung einer UG & CO. KG aus folgenden Schritten zusammen:
Schritt 1: Gründung der UG
Wie eine UG im Detail gegründet wird, erläutert unser Artikel „Die UG in Deutschland – eine Erfolgsgeschichte“. Die Gründung einer UG kann ganz einfach mithilfe eines Musterprotokolls erfolgen. Nachdem das Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde, nimmt der Notar den entsprechenden Handelsregistereintrag vor.
Schritt 2: Gründung der KG
Die KG wird durch den Abschluss eines Gesellschaftsvertrages zwischen den beteiligten Gesellschaftern gegründet. Wurde das KG-Stammkapital auf das Geschäftskonto eingezahlt, nimmt der Notar den Handelsregistereintrag vor. Anschließend erfolgen der Eintrag im Transparenzregister, die Anmeldung beim Gewerbeamt und beim Finanzamt.
Nähere Informationen zum Transparenzregister liefert dir unser Blog-Beitrag „Transparenzregister: Was ändert sich und was muss beachtet werden?“.
Schritt 3: Gründung der UG & Co. KG
Auch für die eigentliche Gründung der UG & Co. KG ist ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser wird zwischen der UG als Komplementär und der KG als Kommanditist abgeschlossen.
Nach Abschluss des Vertrages eröffnest du das Geschäftskonto der UG & Co. KG und zahlst das Stammkapital ein. Sobald dein Notar den Einzahlungsbeleg erhalten hat, nimmt er die Eintragung ins Handelsregister vor. Anschließend erhält dein Unternehmen eine Handelsregisternummer, um sie beim Gewerbeamt anzumelden.
Die Kosten für die Gründung einer UG & Co. KG setzten sich aus der UG-Gründung (ca. 400 EUR bei individueller Satzung, ca. 150 EUR bei Verwendung eines Musterprotokolls) und der KG-Gründung (ca. 300 EUR) zusammen. Hinzu kommen ca. 100 EUR an Kosten für die Eintragung ins Handelsregister sowie die Anmeldung beim Gewerbeamt.
Fragen und Antworten zur UG & Co. KG Gründung
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
- Zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die UG (haftungsbeschränkt) 200,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 EURO für die Eintragung und 50,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Dies kommt darauf an wie die Ausgangslage ist. Bei einem nicht eingetragenen Verein kann bürokratischer Aufwand erspart werden und das Vereinsleben kann erst einmal ausgetestet werden. Er kann bereits mit zwei volljährigen Personen gegründet werden. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht erforderlich. Bei Rechtsgeschäften im Namen des Vereins haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ein eingetragener Verein ist hingegen rechtfähig und handelt als juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist erforderlich. Die Gründung ist mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern möglich. Die Mitglieder eines e.V. schulden dem Verein nur die satzungsgemäß festgelegten Beträge. Für schuldrechtliche und deliktische Forderungen gegen den Verein müssen die Mitglieder darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen nicht einstehen, es gilt der Grundsatz der Vereinshaftung.
Diese betragen ca. 100 bis 140 Euro.
Ca. innerhalb von vier bis sechs Wochen erhält der Verein die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Verein vollständig rechtskräftig und darf den Zusatz „eingetragener Verein“ tragen.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Ja, wir geben vor dem Notartermin Ihre Unterlagen zum Finanzamt zwecks einer Abstimmung. Sobald uns ein positiver Bescheid durch die Steuerbehörde vorliegt, kann es weitergehen mit der Notarterminanfrage.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Nein, grundsätzlich gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR. Nur in bestimmten Fällen besteht ein faktischer Eintragungszwang als eGbR (z.B. Grundstücksrechte können nur noch im Grundbuch eingetragen werden, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist und eine GbR kann nur Gesellschafterin einer GmbH werden, wenn Sie als eGbR registriert ist).
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die Notar- und Registergebühren bei einer eGbR betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen:
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen und gewerblichen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Daneben wird eine Anmeldung zur Eintragung der OHG in das Handelsregister benötigt. In einem Notariat müssen dann die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt werden.
Diese betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, Dritten bzw. den Gläubigern gegenüber kann die Haftung nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich unwirksam.
Die Gesellschafter haften umfassend. Die Haftung ist unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann auf jeden Gesellschafter zugreifen und muss die übrigen Gesellschafter nicht anteilig mit einbeziehen.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die OHG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen UG & Co. KG Gründung benötigst.
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