Einzelunternehmen gründen – sofort, einfach und schnell
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zum Festpreis 219,00 EURO netto
Fragen und Antworten zur Gründung eines Einzelunternehmens
Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, ist eine Eintragung als e.K. Pflicht.
Als Faustregel gilt, dass ein Handelsunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250.000 Euro eintragungspflichtig ist. Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche gilt ein Schwellenwert von ca. 150.000 Euro.
Ansonsten benötigen Sie als Einzelunternehmer nicht zwingend einen Handelsregistereintrag.
Manche Mandanten präferieren den e.K., da ein Eintrag in das Handelsregister seriöser und professioneller wirkt, dies hat ggf. Vorteile gegenüber dem Vertragspartner.
Ja, als Einzelunternehmer und auch als Kaufmann e.K. haften Sie unmittelbar und unbeschränkt mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung gibt es nicht. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sichern „nur“ gegen Schadensersatzansprüche Dritter in Höhe der Versicherungssumme ab.
Bei einem Einzelunternehmen ist der Bürokratieaufwand niedriger. Kleingewerbetreibende benötigen z.B. keine Eintragung in das Handelsregister. Außerdem besteht keine Bilanzierungspflicht.
Die Gebühr beim Gewerbeamt für die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens liegt für den Mandanten zwischen ca. 10,00 bis 65,00 EUR. Hinzukommen können noch die Kosten für die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Handwerkskarte etc., wenn im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein sollten.
Die Notar- und Registergebühren bei einem e.K. Unternehmen betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, die wettbewerbsrechtliche Überprüfung des e.K. Namens / eines e.K. Logos bzw. eines Einzelunternehmen Logos ist stets anzuraten. Diese ist unabhängig von der firmenrechtlichen Überprüfung. Wir empfehlen diese separat bei uns über eine Markenrecherche für die DE-Marke oder für die EU-Marke bzw. eine Markenanmeldung in Auftrag zu geben.
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