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Die gemeinnützige GmbH – das Wichtigste in Kürze
Die gemeinnützige GmbH (oder gGmbH) hat vor allem steuerliche Vorteile. Gemeinnützigkeit bedeutet, dass die Gesellschaft von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, der Erbschaftsteuer oder dem Solidaritätszuschlag befreit ist. Darüber hinaus kann die gGmbH im gemeinnützigen Bereich auch von der Umsatzsteuer befreit werden oder von einem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent profitieren.
Die Gesellschafter der gGmbH können die Gesellschaft bereits mit einem Stammkapital von 12.500,00 EUR gründen.
Die Vorteile der Rechtsform gGmbH
Die Rechtsform der gGmbH bietet dem Existenzgründer viele Vorteile. Zum einen ist der Kapitalaufwand überschaubar, da nur ein Mitglied zur Gründung der Gesellschaft benötigt wird. Das heißt, es sind nicht wie beim Verein (mindestens sieben!) weitere Mitgesellschafter notwendig und der Gründungsprozess ist wesentlich einfacher als bei einem Verein. Sie können die gGmbH alleine gründen!
Darüber hinaus sind mit dieser Rechtsform wie oben gezeigt vor allem steuerliche Vorteile verbunden. Dazu gehört der Wegfall der Körperschafts- und Gewerbesteuer, was zu erheblichen Einsparungen für das Unternehmen führen kann. Außerdem haftet jedes Mitglied nur in Höhe seiner Kapitaleinlage, d.h. es haftet nicht persönlich für die Schulden des Unternehmens.
Ein weiterer Vorteil dieser Rechtsform ist schließlich, dass sie durch ihren Namen sofort den Status der Gemeinnützigkeit vermittelt. Dies kann für Unternehmen von Vorteil sein, die Spendenbescheinigungen ausstellen oder Spenden von anderen Organisationen oder Einzelpersonen entgegennehmen möchten.
Gemeinnütziger Geschäftszweck der gGmbH
Die gGmbH ist eine gemeinnützige Wirtschaftseinheit, die nach dem Prinzip der Selbstlosigkeit arbeitet. Das bedeutet, dass alle Gewinne zur Erfüllung des in der Satzung festgelegten gemeinnützigen Zwecks verwendet werden müssen. Dieser Zweck kann Projekte umfassen, die der Gesellschaft zugute kommen, wie z. B. die Bereitstellung von Bildungs- oder Gesundheitsdiensten.
Das Hauptziel dieser Art von Unternehmen besteht darin, Dienstleistungen und Ressourcen für diejenigen bereitzustellen, die sie am dringendsten benötigen, ohne dafür einen finanziellen Gewinn zu erwarten. Das Unternehmen darf kein Vermögen anhäufen, und alle erwirtschafteten Gewinne müssen für den gemeinnützigen Zweck verwendet werden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Ressourcen für einen guten Zweck verwendet werden, und es wird ein Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft geleistet, indem der Zugang zu wichtigen Dienstleistungen für diejenigen ermöglicht wird, die sonst vielleicht keinen Zugang hätten.
Steuervorteile einer gGmbH
Die steuerlichen Vorteile einer gGmbH sind vielfältig. Als gemeinnützige Organisation ist die gGmbH von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer befreit. Dies kann ein großer Vorteil für diejenigen sein, die ein Unternehmen gründen wollen, ohne sich um die Versteuerung ihrer Gewinne kümmern zu müssen.
Insgesamt sind die steuerlichen Vorteile einer gGmbH erheblich und sollten bei der Erwägung einer Unternehmensgründung nicht außer Acht gelassen werden. Die Möglichkeit, bestimmte Steuern zu vermeiden, kann Unternehmen dabei helfen, Geld zu sparen, das sonst für Steuern aufgewendet werden müsste, und es ihnen ermöglichen, dieses Geld in ihren Betrieb oder andere Bereiche ihres Unternehmens zu reinvestieren. Darüber hinaus kann der ermäßigte Umsatzsteuersatz für bestimmte Umsätze den Unternehmen helfen, ihre Gewinne zu steigern und gleichzeitig innerhalb der gesetzlichen Grenzen zu bleiben.
Was ist der Unterschied zwischen gGmbH und gUG?
Der Hauptunterschied zwischen der gUG und der gGmbH ist die Höhe des Stammkapitals, das für die Gründung jeder Gesellschaft erforderlich ist. Für die Gründung einer gGmbH müssen mindestens 12.500 EUR auf das Bankkonto der Gesellschaft eingezahlt werden. Für die Gründung einer gUG (haftungsbeschränkt) wird hingegen theoretisch nur ein Euro benötigt. In der Praxis verlangen die Notare aber in der Regel 400,00 EUR als Stammkapital.
Alternative zum gemeinnützigen Verein
Der e.V. ist die am häufigsten verwendete Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Die Gründung eines Vereins ist relativ einfach, setzt aber mindestens sieben Gründungsmitglieder voraus. Eine Alternative dazu ist die gGmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung), die auch von einer einzelnen Person gegründet werden kann.
Ein Vorteil eines Vereins gegenüber einer gGmbH ist, dass er sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren kann. Vorteil der gGmbH ist vor allem die Entscheidungsfindung, da ihre Mitglieder die Gesellschafter sind und sie mehr Kontrolle über die Entscheidungsfindung haben.
Wenn Du alleine gründest entscheidest Du alleine! Letztlich haben beide Organisationsformen ihre Vor- und Nachteile und sollten sorgfältig abgewogen werden, bevor Du dich für die richtige Form für Ihr Projekt entscheidest.
Wie erlangt die gGmbH ihren Gemeinnützigkeitsstatus?
Bei der Gründung der Gesellschaft prüft das Finanzamt, ob die gemeinnützigen Grundsätze in der Satzung erfüllt sind und ob eine begünstigte Organisation benannt wurde. Um sicherzustellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind, ist es wichtig, sich bei der Erstellung der Satzung von einem auf das Gemeinnützigkeitsrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Um den Status der Gemeinnützigkeit muss sichergestellt werden, dass alle Grundsätze der Gemeinnützigkeit in der Satzung erfüllt sind und für den Fall der Liquidation eine begünstigte Organisation benannt wurde, die das Gesellschaftsvermögen erhält. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte beraten Sie zu allen Fragen der Gemeinnützigkeit und Ausgestaltung umfassend im Rahmen der Gründung.
Unsere Blog-Beiträge zum Thema
Gemeinnützige GmbH gründen: Das müssen Gründer einer gGmbH wissen
Ob Kunst- und Kulturförderung oder Denkmalschutz: Wer einen gemeinnützigen Zweck zum wesentlichen Gegenstand seines Unternehmens macht, benötigt die passende Rechtsform. Die gemeinnützige GmbH (kurz: [...]
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Fragen und Antworten zur Gründung einer gemeinnützigen GmbH
Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist, dass eine gGmbH einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Unternehmenszweck verfolgt, während eine GmbH in erster Linie wirtschaftliche Interessen hat. Eine gGmbH muss 75 Prozent ihres Gewinns für den gemeinnützigen Zweck verwenden, für den sie gegründet wurde, wie zum Beispiel Tierschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Denkmalschutz. Eine GmbH hingegen ist auf die Erzielung von Gewinnen für ihre Gesellschafter ausgerichtet.
Die Entscheidung zwischen der Gründung einer GmbH oder einer gGmbH hängt also vom Zweck Deines Unternehmens ab.
Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.
Eine Alternative zum e. V. ist die gGmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine „Vereinsmeierei“ und man hat alles in der Hand. Die gGmbH hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.
Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gGmbH sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gGmbH bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gGmbH von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.
Eine gGmbH ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gGmbH und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.
Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.
Die Gesellschafter der gGmbH sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Die Notarkosten betragen ca. 800-900 Euro. Die Gebühr für das Registergericht beträgt ca. 200 Euro.
Die gemeinnützige GmbH ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
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