UG online gründen – sofort, einfach und schnell
Rechtssicher vom Marktführer – Qualität und Erfahrung seit 2003
UG zum Festpreis gründen lassen
Mit Recht 24/7 kannst Du Deine UG schnell, einfach und online gründen lassen. Direkt vom Anwalt: Als deutsche Rechtsanwaltsgesellschaft bieten wir Dir höchste Qualität und rechtliche Sicherheit. Mit völlig transparenten Preisen und allen Leistungen inklusive – ohne „Pakete“, „Vermittlungen“ und versteckte Kosten.
Seit 2003 helfen wir Gründern dabei, mit ihrem Unternehmen rechtlich sicher und ohne Bürokratie zu starten. Ausgezeichnet 2023 und 2024 mit „FOCUS höchster Kundenzufriedenheit“ im Bereich Online Rechtsberatung.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine UG online zu gründen
UG (haftungsbeschränkt) online gründen – das Wichtigste in Kürze
Was ist eine UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (haftungsbeschränkt) ist eine Rechtsform für eine Gesellschaft. UG ist dabei die Abkürzung für Unternehmergesellschaft. Oftmals wird diese auch als 1-Euro GmbH bezeichnet. Im Gegensatz zu einer Personengesellschaft handelt es sich bei der UG (haftungsbeschränkt) um eine Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Es haftet immer die Gesellschaft mit ihrem „Kapital“ (deshalb auch Kapitalgesellschaft) und nicht der dahinter stehende Gesellschafter persönlich. Wie bei einer GmbH ist also die Haftung der Gesellschaft auf das eingezahlte Stammkapital beschränkt.
Vorteile einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Vorteile der Gründung einer Firma in der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) lassen sich wie folgt zusammenfassen:
- Haftungsminimierung: Die Haftung ist auf das Stammkapital beschränkt
- im Gegensatz zur GmbH ist kein hohes Stammkapital erforderlich
- die Gründungskosten sind gering
Eine Gründung mit Recht 24/7 können Sie noch heute starten.
Welches Stammkapital ist erforderlich?
Beim erforderlichen Stammkapital für eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) bestehen gesetzlich keine Vorgaben. Man kann theoretisch also auch mit einem Euro gründen, weshalb diese Rechtsform auch oft als 1-Euro GmbH bezeichnet wird. In der Praxis beurkunden die allermeisten Notare aber erst ab einem Stammkapital von 500,00 Euro und wir raten deshalb auch zu mindestens diesem Betrag.
Grund hierfür ist, dass – nach Ansicht dieser Notare – bei einem Stammkapital von 1 Euro bereits mit der Gründung eine Insolvenzsituation vorliegt. Denn die Gesellschaft hat ja nach der Gründung diverse finanzielle Verpflichtungen. Wenn dann nur 1 Euro auf dem Konto liegt, kann man die offenen Forderungen gleich zu Beginn nicht mehr zahlen und müsste Insolvenz anmelden. Das trifft natürlich nicht bei Unternehmen zu, die gleich laufende Einnahmen haben und an sich gibt es für diese Praxis auch keine gesetzliche Grundlage.
Organe – wer macht was bei einer UG (haftungsbeschränkt)?
Eine UG (haftungsbeschränkt) besteht aus den Gesellschaftern und den Geschäftsführern. Man kann eine UG (haftungsbeschränkt) problemlos auch ganz alleine gründen. Dann spricht man von einer Ein-Mann-Gesellschaft oder einer Ein-Mann-UG. Der Gründer ist dann sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer. Bei mehreren Beteiligten kann der Unternehmer frei wählen, wer Gesellschafter werden soll und wer Geschäftsführer.
Die Positionen kann man am besten mit einem Auto vergleichen: Die Gesellschafter sitzen hinten und ihnen gehört das Auto. Der Geschäftsführer sitzt am Steuer und lenkt. Wenn die Gesellschafter sagen, er muss zum Flughafen fahren, dann muss der Geschäftsführer das als Fahrer tun. Denn sie geben als Eigentümer den Takt vor.
Gesellschaftsvertrag und Musterprotokoll – was ist der Unterschied?
Eine UG (haftungsbeschränkt) kann entweder mit einem Gesellschaftsvertrag oder einem Musterprotokoll gegründet werden. Der wesentliche Unterschied sind die Notarkosten bei diesen beiden Varianten: Die Notarkosten sind bei einem Gesellschaftsvertrag um ca. 500,00 Euro teurer. Viele Notare raten deshalb auch zu einem Gesellschaftsvertrag. Das lohnt sich aber nur dann, wenn man von dem Musterprotokoll abweichen möchte und dies auch tatsächlich ratsam ist. Beispiele hierfür sind:
- Gründungen mit mehr als drei Gesellschaftern
- individuelle Regelungen zu Vorkaufsrechten
- Gründungen mit mehr als einem Geschäftsführer
Wir erstellen die Gründungsunterlagen in jedem Falle so, dass die geringsten Notarkosten anfallen und stimmen alles direkt mit einem Notariat bei Ihnen vor Ort ab.
Wie läuft die Gründung ab?
Die Online-Gründung einer UG läuft bei uns so einfach wie möglich ab: In einem ersten Schritt übersendest Du uns alle Informationen online. Wir erstellen dann durch einen Anwalt alle erforderlichen Gründungsunterlagen individuell. Du erhältst also keine Formulare oder Bürokratie zum selbst ausfüllen, sondern wir kümmern uns um alles aus einer Hand. Nachdem Du alles durchgesehen hast, vereinbaren wir nach Deinen Wünschen einen Notartermin bei Dir vor Ort zur Beurkundung. Während der ganzen Gründung stehen Dir unsere Anwälte bei allen Fragen zur Gründung und allen rechtlichen Themen durchgehend zur Verfügung. Der Eintrag in das Handelsregister und Unternehmensregister wird ebenfalls durch uns vorbereitet.
Fragen und Antworten zur UG Gründung
Recht 24/7 gründet seit 2003 Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Sie schnell und professionell gründen.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Ihren Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Gründung erforderlichen Leistungen sind inklusive. Sie zahlen nichts extra für eine rechtliche „Gründungsberatung“ oder einen Geschäftsführervertrag. Sie erhalten eine Beratung vom Rechtsanwalt und nicht durch einen „Gründungsberater“ ohne rechtliche Qualifikation.
Ohne versteckte Kosten. Vergleichen Sie selbst.
Sie erhalten Ihre Gründungsunterlagen von einem Anwalt individuell erstellt in 24 h. Wenn es Ihnen eilig ist, können wir in diesem Zeitraum auch einen Notartermin vereinbaren. Die Gesellschaft ist nach der Beurkundung handlungsfähig als UG in Gründung.
Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 Euro
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 Euro
Die Notarkosten bei Verwendung einer individuellen Satzung liegen wie bei einer GmbH:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Eine „UG“ steht für Unternehmergesellschaft. Die richtige Firmierung ist dabei „UG (haftungsbeschränkt). Es handelt sich um eine so genannte Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Mit Gründung entsteht eine neue „juristische“ Person, die wie bei der GmbH die ganze Haftung des Unternehmers übernimmt.
Es haftet nur noch das Unternehmen – also die UG – und nicht mehr der Unternehmer. Für die UG gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes. Die UG bietet also wie eine GmbH wesentliche Haftungserleichterungen. Ein wesentlicher Vorteil besteht im Bereich der Insolvenz: hier haftet immer nur die Gesellschaft und nie der Unternehmer persönlich.
Die UG vereint dabei die Vorteile einer GmbH mit einer kostengünstigen Gründung.
Nein, das Musterprotokoll lässt höchstens einen Geschäftsführer und drei Gesellschafter zu.
Bei zwei oder mehr Geschäftsführern erstellen wir für Dich eine individuelle Satzung. Bitte beachte, dass die Notarkosten bei der Beurkundung dabei um ca. 600 EURO steigen.
Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
Die Kosten für den Betrieb einer UG setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten
- Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der IHK/HWK
Bei einer UG mit einem Umsatz von 50.000,00 Euro liegen diese Kosten bei ca. 600,00 Euro pro Jahr. Ist deine UG aktiv und umsatzstark, steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung sowie der Gebührenordnung der IHK/HWK.
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen UG Gründung benötigst.
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