Recht 24/7 FAQs
Hier finden Sie alle Fragen zu unseren Leistungen aufgeteilt nach den einzelnen Kategorien.
Sollte Sie hier keine Antwort auf Ihre Frage finden hilft Ihnen gerne unser Service unter service@recht24-7.de weiter.
Nein, die wettbewerbsrechtliche Überprüfung des e.K. Namens / eines e.K. Logos bzw. eines Einzelunternehmen Logos ist stets anzuraten. Diese ist unabhängig von der firmenrechtlichen Überprüfung. Wir empfehlen diese separat bei uns über eine Markenrecherche für die DE-Marke oder für die EU-Marke bzw. eine Markenanmeldung in Auftrag zu geben.
Die Notar- und Registergebühren bei einem e.K. Unternehmen betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Die Gebühr beim Gewerbeamt für die Gewerbeanmeldung eines Einzelunternehmens liegt für den Mandanten zwischen ca. 10,00 bis 65,00 EUR. Hinzukommen können noch die Kosten für die Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses und einer Handwerkskarte etc., wenn im Einzelfall noch weitere Unterlagen erforderlich sein sollten.
Bei einem Einzelunternehmen ist der Bürokratieaufwand niedriger. Kleingewerbetreibende benötigen z.B. keine Eintragung in das Handelsregister. Außerdem besteht keine Bilanzierungspflicht.
Ja, als Einzelunternehmer und auch als Kaufmann e.K. haften Sie unmittelbar und unbeschränkt mit Ihrem Geschäfts- und Privatvermögen.
Eine Möglichkeit der Haftungsbeschränkung gibt es nicht. Betriebshaftpflicht- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen sichern „nur“ gegen Schadensersatzansprüche Dritter in Höhe der Versicherungssumme ab.
Sobald die Tätigkeit einen gewissen gewerblichen Umfang annimmt, ist eine Eintragung als e.K. Pflicht.
Als Faustregel gilt, dass ein Handelsunternehmen mit einem jährlichen Umsatz von über 250.000 Euro eintragungspflichtig ist. Für Unternehmen der Dienstleistungsbranche gilt ein Schwellenwert von ca. 150.000 Euro.
Ansonsten benötigen Sie als Einzelunternehmer nicht zwingend einen Handelsregistereintrag.
Manche Mandanten präferieren den e.K., da ein Eintrag in das Handelsregister seriöser und professioneller wirkt, dies hat ggf. Vorteile gegenüber dem Vertragspartner.
Die OHG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Die Gesellschafter haften umfassend. Die Haftung ist unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann auf jeden Gesellschafter zugreifen und muss die übrigen Gesellschafter nicht anteilig mit einbeziehen.
Nein, Dritten bzw. den Gläubigern gegenüber kann die Haftung nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich unwirksam.
Diese betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen und gewerblichen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Daneben wird eine Anmeldung zur Eintragung der OHG in das Handelsregister benötigt. In einem Notariat müssen dann die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt werden.
Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen:
Die Notar- und Registergebühren bei einer eGbR betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Nein, grundsätzlich gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR. Nur in bestimmten Fällen besteht ein faktischer Eintragungszwang als eGbR (z.B. Grundstücksrechte können nur noch im Grundbuch eingetragen werden, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist und eine GbR kann nur Gesellschafterin einer GmbH werden, wenn Sie als eGbR registriert ist).
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Ja, wir geben vor dem Notartermin Ihre Unterlagen zum Finanzamt zwecks einer Abstimmung. Sobald uns ein positiver Bescheid durch die Steuerbehörde vorliegt, kann es weitergehen mit der Notarterminanfrage.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Ca. innerhalb von vier bis sechs Wochen erhält der Verein die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Verein vollständig rechtskräftig und darf den Zusatz „eingetragener Verein“ tragen.
Diese betragen ca. 100 bis 140 Euro.
Dies kommt darauf an wie die Ausgangslage ist. Bei einem nicht eingetragenen Verein kann bürokratischer Aufwand erspart werden und das Vereinsleben kann erst einmal ausgetestet werden. Er kann bereits mit zwei volljährigen Personen gegründet werden. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht erforderlich. Bei Rechtsgeschäften im Namen des Vereins haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ein eingetragener Verein ist hingegen rechtfähig und handelt als juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist erforderlich. Die Gründung ist mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern möglich. Die Mitglieder eines e.V. schulden dem Verein nur die satzungsgemäß festgelegten Beträge. Für schuldrechtliche und deliktische Forderungen gegen den Verein müssen die Mitglieder darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen nicht einstehen, es gilt der Grundsatz der Vereinshaftung.
In der Regel: Ja. Im Falle einer Ausgliederung werden Arbeitsverträge in der Regel auf eine GmbH übertragen. Dieser Übergang bezieht sich auf alle Verbindlichkeiten und Ansprüche aus den Verträgen, die in die Verantwortung des neuen Unternehmens übergehen. Bei Sachgründungen oder Verkäufen können Arbeitsverträge im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB übertragen werden. Dadurch wird zwar sichergestellt, dass der Vertrag vom neuen Unternehmen anerkannt wird, aber es müssen auch die gleichen Arbeitsbedingungen gelten wie vor dem Übergang.
Es ist zu erwähnen, dass die Arbeitnehmer das Recht haben, einem solchen Übergang zu widersprechen und die rechtliche Anerkennung zu verweigern.
Die direkte Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine UG ist aufgrund bestimmter Vorschriften leider nicht möglich. Während Sacheinlagen bei der GmbH zulässig sind, sind sie bei der Gründung einer UG nach § 5a Abs. 2 Satz 2 GmbHG verboten. Zudem sind sowohl Einbringungs- als auch Ausgliederungsverfahren für diesen Übergang grundsätzlich ausgeschlossen.
Die einzige Möglichkeit für ein Einzelunternehmen, in eine UG überzugehen, ist daher die Übertragung des bestehenden Unternehmens auf eine neu zu gründende UG (haftungsbeschränkt).
Bei der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine GmbH sind die Gesamtkosten für die Leistungen des Pflichtnotars in etwa gleich hoch, unabhängig davon, ob es sich um eine Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln oder gegen Bareinlage handelt.
Sie betragen in der Regel zwischen 800 und 900 Euro netto. Darüber hinaus entstehen bei einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln zusätzliche Kosten für die Prüfung der Bilanz durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer. Diese Gebühren liegen in der Regel bei 750 Euro netto.
Meine Bank will so einen Vertrag!
Bei der Gründung der Unternehmergesellschaft im s.g. vereinfachten Verfahren ersetzt das Musterprotokoll den Gesellschaftsvertrag. Das ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz:
§ 2 Form des Gesellschaftsvertrags
(1a) … Das Musterprotokoll gilt zugleich als Gesellschafterliste. Im Übrigen finden auf das Musterprotokoll die Vorschriften dieses Gesetzes über den Gesellschaftsvertrag entsprechende Anwendung.
Bei dieser Gründung ist also ein Gesellschaftsvertrag nicht zulässig und nicht möglich. Falls Deine Bank oder das Finanzamt eine solche „Satzung“ oder „Gesellschaftervertrag“ fordern sollte, genügt es also, wenn Du das Musterprotokoll vorlegst.
Eine Gründung mit einem Gesellschafter im Ausland ist möglich. Es bestehen zwei Alternativen:
Alternative 1:
Du lässt bei einem Notar im Ausland beurkunden. Für diesen Notar benötigt man auf der Urkunde zusätzlich eine so genannte Apostille. Das ist eine Bestätigung durch eine Behörde, dass der Notar auch tatsächlich zugelassen ist. Diese Möglichkeit besteht in den meisten Ländern.
Eine Übersicht hierzu findest Du hier: https://www.dnoti.de
Alternative 2:
Alternativ ist auch eine Beurkundungen und Beglaubigungen durch deutsche Auslandsvertretungen (=Botschaft) möglich.
Weitere Informationen findest Du unter https://www.auswaertiges-amt.de/de/.
Wir helfen Dir gerne dabei die entsprechenden Unterlagen und Vollmachten für eine Beurkundung im Ausland zu erstellen.
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
- Zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die UG (haftungsbeschränkt) 200,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 EURO für die Eintragung und 50,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Kann ich diese Verträge nachträglich „haftungsbeschränken“ und aus meinem alten Unternehmen übernehmen?
Nein. Ein Übergang alter Verträge von der Einzelgesellschaft auf die UG (haftungsbeschränkt) ist nicht möglich: Die UG ist kein so genannter „Rechtsnachfolger“ und tritt nicht in die bestehenden Verträge eines Einzelunternehmens ein.
Grund der gesetzlichen Regelung: Der Vertragspartner soll gerade nicht durch den Haftungsschutz der UG überrascht werden. Denn er hat schließlich einen Vertrag mit einer natürlichen Person abgeschlossen und nicht mit einer haftungsbeschränkten Gesellschaft.
An einem Beispiel verdeutlicht: Wenn das ginge könnte man bei Kreditverträgen eines Privatmannes einfach eine UG gründen und wäre dann selbst schuldenfrei.
Deine persönliche Haftung ist erst dann wirksam für alle Rechtsansprüche (und auch die private Insolvenz) ausgeschlossen, wenn die UG (haftungsbeschränkt) in das Handelsregister eingetragen wurde.
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
- zusätzlich für die Beurkundung der Handelsregisteranmeldung der KG 150,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Kosten des Registergerichts für die Eintragung betragen für die GmbH 200,00 EURO. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 EURO für die Eintragung und 50,00 EURO für die Bereitstellung zum Abruf der Dokumente.
Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.
Die Gesellschafter der gGmbH sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Eine gGmbH ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gGmbH und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.
Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gGmbH sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gGmbH bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gGmbH von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.
Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.
Eine Alternative zum e. V. ist die gGmbH, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine „Vereinsmeierei“ und man hat alles in der Hand. Die gGmbH hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist, dass eine gGmbH einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Unternehmenszweck verfolgt, während eine GmbH in erster Linie wirtschaftliche Interessen hat. Eine gGmbH muss 75 Prozent ihres Gewinns für den gemeinnützigen Zweck verwenden, für den sie gegründet wurde, wie zum Beispiel Tierschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Denkmalschutz. Eine GmbH hingegen ist auf die Erzielung von Gewinnen für ihre Gesellschafter ausgerichtet.
Die Entscheidung zwischen der Gründung einer GmbH oder einer gGmbH hängt also vom Zweck Deines Unternehmens ab.
Eines der häufigsten Risiken besteht darin, dass eine Organisation den Grundsatz der Uneigennützigkeit nicht einhält, der besagt, dass sie alle Gewinne für wohltätige Zwecke verwenden und keine Gewinne an Gesellschafter oder andere Personen oder Institutionen ausschütten darf. Darüber hinaus können auch überhöhte Geschäftsführergehälter und fehlerhafte Geschäftsführerverträge zu Verstößen gegen die Gemeinnützigkeit führen.
Die Gesellschafter der gUG sollten sich dieser potenziellen Fallstricke bewusst sein, um zu vermeiden, dass ihnen der Status der Gemeinnützigkeit entzogen wird.
Eine gUG ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gUG und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.
Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gUG sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gUG bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gUG von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.
Der e. V. ist die häufigste Rechtsform für gemeinnützige Projekte in Deutschland. Er benötigt zu seiner Gründung mindestens sieben Gründungsmitglieder und kann sich durch Mitgliedsbeiträge finanzieren, ohne ein Vermögen aufbauen zu müssen. Dies erleichtert die Entscheidungsfindung nicht, da viele Beschlüsse von der Mitgliederversammlung gefasst werden.
Eine Alternative zum e. V. ist die gUG, die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Diese kann von einer Einzelperson gegründet werden, und ihre Mitglieder sind Gesellschafter, was bedeutet, dass die Entscheidungsfindung viel stärker zentralisiert ist als bei einem Verein. Sie kann bei einem Gesellschafter auch ganz alleine getroffen werden. Es gibt keine „Vereinsmeierei“ und man hat alles in der Hand. Die gUG hat jedoch nicht denselben Zugang zu Finanzmitteln wie ein Verein durch Mitgliedsbeiträge und ist stattdessen auf andere Einnahmequellen wie Spenden oder Zuschüsse angewiesen.
Der Hauptunterschied zwischen den beiden ist, dass eine gUG einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Unternehmenszweck verfolgt, während eine UG in erster Linie wirtschaftliche Interessen hat. Eine gUG muss 75 Prozent ihres Gewinns für den gemeinnützigen Zweck verwenden, für den sie gegründet wurde, wie zum Beispiel Tierschutz, Umweltschutz, Verbraucherschutz oder Denkmalschutz. Eine UG hingegen ist auf die Erzielung von Gewinnen für ihre Gesellschafter ausgerichtet.
Die Entscheidung zwischen der Gründung einer UG oder einer gUG hängt also vom Zweck Deines Unternehmens ab.
Die Kosten für den Betrieb einer UG setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten
- Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der IHK/HWK
Bei einer UG mit einem Umsatz von 50.000,00 Euro liegen diese Kosten bei ca. 600,00 Euro pro Jahr. Ist deine UG aktiv und umsatzstark, steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung sowie der Gebührenordnung der IHK/HWK.
Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich.
Daher raten wir dazu, vor Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, welche in unserem BUSINESS Modell enthalten ist.
Das BASIC Modell enthält die Überprüfung der Schutzfähigkeit der Marke und deren Anmeldung.
Nur mit dem BUSINESS Modell ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche enthalten, die vor Anmeldung der Marke durchgeführt wird.
Wenn Du für Deine Unterlagen einen Auszug aus dem Transparenzregister benötigst, können wir diesen gerne gegen eine Bearbeitungspauschale veranlassen. Sprich uns hierzu einfach an.
Meist liegt es daran, dass die Datei zu groß ist. Das aktuelle Limit im Online-Formular liegt bei 5 MB.
Kein Problem: Schicke uns alle Unterlagen an vertrag@recht24-7.de. Die Bestellung kannst Du parallel (ohne Upload) vornehmen. Wir ordnen Deine Bestellung dann den Dokumenten zu.
Oder wir schicken Dir einen Upload-Link zu, mit dem Du Dokumente ohne Größenbeschränkung einfach hochladen kannst. Eine kurze E-Mail an vertrag@recht24-7.de reicht aus und Du erhältst den Upload-Link .
Selbstverständlich kannst Du dich selbst beim Transparenzregister auf deren Internetseite legitimieren, einen Account anlegen und Deine Daten selber einpflegen.
Gerne können wir dies für die auf unserer Seite dargestellten Konditionen für Dich übernehmen.
Kommst Du Deiner Eintragungspflicht nicht nach, ist mit empfindlichen Bußgeldern zu rechnen. Diese können, je nach Fall, bis zu EUR 100.000 oder bei vorsätzlicher Begehung bis zu EUR 150.000 reichen. Gleiches droht bei der Eintragung falscher Daten. Im Falle von Dateninkonsistenzen ist zudem mit sog. Unstimmigkeitsmeldungen zu rechnen, auf die Du innerhalb kurzer Fristen zu reagieren hast, da ebenfalls Bußgelder drohen.
Bitte beachte, dass bestandskräftige Bußgeldentscheidungen auch auf der Internetseite des Bundesverwaltungsamtes veröffentlicht werden (sog. Naming and Shaming) und damit eine Auswirkung auf Deine Reputation haben können.
Der Gesetzgeber schreibt vor, dass unter Anderem alle Gesellschaften, die in einem deutschen Handelsregister eingetragen sind, ihre wirtschaftlich Berechtigten in das Transparenzregister eintragen müssen. Auf Branche, Tätigkeit oder andere Kriterien kommt es nicht an.
Für Gesellschaften, die vor dem 01.08.2021 gegründet wurden, entsteht die Eintragungspflicht je nach Rechtsform erstmalig ab dem 31.03.2022, für jüngere Gesellschaften bereits seit 01.09.2021.
Das Transparenzregister ist die zentrale Datenbank in Deutschland, die für alle verpflichteten Gesellschaften den oder die wirtschaftliche berechtigten Personen aufzeigt.
Sie dient dazu, durch Transparenz illegale Geldwäsche zu vermeiden oder zu erschweren. Sie findet Ihre rechtliche Grundlage im Geldwäschegesetz (GWG).
Die Geschäftsunterlagen müssen weiterhin 10 Jahre aufbewahrt werden. Ansonsten bestehen keine Pflichten mehr.
Wer kann Liquidator werden?
Jede natürliche Person über 18. Meist wird hier der Geschäftsführer ab dem Zeitpunkt die Rolle des Liquidators übernehmen.
Nein. Rechtlich kann eine GmbH oder UG nur durch Liquidation aufgelöst werden, wenn keine Insolvenz vorliegt.
Zur endgültigen Erledigung! Falls Du Deine UG oder GmbH nicht liquidierst, musst Du jährlich eine Bilanz und Steuererklärung beim Finanzamt einreichen. Die Kosten enden erst mit einer Beendigung der Gesellschaft durch Liquidation.
Die Notarkosten betragen insgesamt ca. € 400,00. Die Registergerichtskosten betragen ca. € 300,00. Die Kosten für die Veröffentlichung im Bundesanzeiger sind von unserer Pauschale umfasst.
Recht 24/7 hat seit 2003 Erfahrung mit Gründungen und Liquidationen von Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Du Deine UG oder GmbH schnell und professionell liquidierst.
Du erhältst alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Deinen Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Beratung zur Liquidation durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Liquidation erforderlichen Leistungen sind inklusive.
Ohne versteckte Kosten. Vergleiche selbst.
Wenn Inhaber ähnlicher oder identischer Marken eine Markenüberwachung aufgesetzt haben, erhalten diese eine Benachrichtigung über Deine Anmeldung.
Wenn eine Verwechslungsfähigkeit behauptet wird, kann Widerspruch gegen Deine Anmeldung einlegt werden. Daher raten wir nach Registrierung Deiner Marke auch zum Einrichten einer Markenüberwachung.
Bist Du (Quasi-) Hersteller einer Ware so bedarf es des jeweiligen Warenschutzes. Der Warenschutz umfasst automatisch auch den Schutz der damit einhergehenden Einzelhandelsdienstleistungen.
Bist Du Händler einer Ware, so bedarf es gerade nicht des Warenschutzes sondern des Schutzes der jeweiligen Einzelhandelsdienstleistung.
Nach Deiner Mandatierung und schriftlichen Stellungnahme des bearbeitenden Anwalts erhältst Du einen Link per E-Mail, mit dem Du einfach einen Termin zur Durchsprache und zum weiteren Vorgehen buchen kannst. Hier kannst Du Telefonat oder Videochat auswählen.
Ergibt der Recherchereport der Markenüberwachung eine Kollision, melden wir uns bei Dir. Wir beraten Dich, was das beste Vorgehen ist, um gegen einen Plagiator rechtlich vorzugehen.
Es werden alle Datenbanken der Markenregister DPMA, EUIPO, USPTO & WIPO (Madrid) nach identischen oder ähnlichen Marken durchsucht.
Die Überwachung Ihrer Marke mit allen oben dargestellten Leistungen kostet monatlich 29,90 EURO.
Nein, das Musterprotokoll lässt höchstens einen Geschäftsführer und drei Gesellschafter zu.
Bei zwei oder mehr Geschäftsführern erstellen wir für Dich eine individuelle Satzung. Bitte beachte, dass die Notarkosten bei der Beurkundung dabei um ca. 600 EURO steigen.
Für die Gründungen der verschiedenen Gesellschaften fallen jeweils folgende Notarkosten an.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Gründung einer GmbH
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Nein. Das sind Sie im Regelfall nicht: Verfügt der Gesellschafter und Geschäftsführer über Beteiligung von 50% oder mehr, so geht man von einer so genannten beherrschenden Stellung innerhalb der Gesellschaft aus. Es fehlt also an einer „Abhängigkeit“ wie bei einem normalen Arbeitsvertrag und der Gesellschafter wird wie ein Selbständiger behandelt.
Eine Sozialversicherungspflicht besteht deshalb nicht (Urteil hierzu: BSG Urt. v. 14. 12. 1999 – B 2 U 48/98 R, GmbHR 2000, 618, 619).
Die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) oder GmbH werden nach den Grundsätzen der s.g. Kapitalgesellschaften versteuert. Es fallen die folgenden Steuern an:
– Kapitalgesellschaften zahlen auf ihren Gewinn die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 % des Gewinns.
– Zusätzliche müssen Kapitalgesellschaften einen Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf die Körperschaftsteuer abführen.
Diese Steuern liegen weit unter denjenigen, welche ein Selbständiger ansonsten normalerweise auf seine Gewinne zahlen muss. Das ist vor allem dann von Vorteil, wenn die Gewinne nicht voll ausbezahlt werden müssen und in der Gesellschaft verbleiben können.
Bei der Gewinnausschüttung an die Gesellschafter wird zusätzlich eine Abgeltungssteuer in Höhe von 25 % fällig und zusätzlich ein weiterer Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % auf diese Steuer.
Warum kann ich kein altes Konto für meine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) verwenden, sondern muss dieses vollständig neu eröffnen?
Vor der Beurkundung besteht lediglich eine so genannte „Vorgründungsgesellschaft“. Weder eine solche Vorgründungsgesellschaft selbst noch ihr Vermögen gehen nach der Gründung auf die spätere Unternehmergesellschaft über.
Aus diesem Grunde scheidet die Fortführung eines vor Errichtung der Gesellschaft durch die Gründungsgesellschafter eingerichteten Bankkontos durch die Vorgesellschaft, bzw. die spätere Unternehmergesellschaft aus. Insoweit raten wir dringend davon ab das Konto vor dem Notartermin zu gründen.
Unsere Partner für eine Geschäftskontoeröffnung finden Sie hier: https://recht24-7.de/recht-24-7-partner/
Geht das nur bei der GmbH oder auch bei der Unternehmergesellschaft?
Eine so genannte Sachgründung ist zwar grundsätzlich möglich, aber sehr aufwändig. Hierzu ist ein Sachgründungsbericht und ein Einbringungsvertrag erforderlich. Zusätzlich braucht man ein Gutachten zum Wert des einzubringenden Gegenstandes (z.B. DEKRA Gutachten). Das Registergericht prüft dann diese so genannte Sachgründung individuell.
Aus Praxissicht ist es insoweit auszuschließen, dass eine Sachgründung schnell vollzogen werden kann. Meist vergehen für die oben genannten Schritte bis zur endgültigen Eintragung mehrere Wochen. Sachgründungen bieten wir aktuell aus diesen Gründen nicht an.
Eine Sachgründung ist zudem nur bei der GmbH und nicht bei der UG (haftungsbeschränkt) möglich.
Sie bekommen ca. 10 Tage nach der Eintragung in das Handelsregister einen Fragebogen des Finanzamts zugesendet. Wir unterstützen Sie bei der Gründung Ihrer UG oder GmbH selbstverständlich umfassend. Hierzu beantworten wir auch alle Fragen zum Fragebogen des Finanzamts.
Ein Anwalt steht Ihnen auch hier wie bei allen Fragen Ihrer Gründung rund um die Uhr zur Verfügung. Einen ersten guten Überblick erhalten Sie auch hier.
Eine „UG“ steht für Unternehmergesellschaft. Die richtige Firmierung ist dabei „UG (haftungsbeschränkt). Es handelt sich um eine so genannte Kapitalgesellschaft. Das bedeutet: Mit Gründung entsteht eine neue „juristische“ Person, die wie bei der GmbH die ganze Haftung des Unternehmers übernimmt.
Es haftet nur noch das Unternehmen – also die UG – und nicht mehr der Unternehmer. Für die UG gelten die Regelungen des GmbH-Gesetzes. Die UG bietet also wie eine GmbH wesentliche Haftungserleichterungen. Ein wesentlicher Vorteil besteht im Bereich der Insolvenz: hier haftet immer nur die Gesellschaft und nie der Unternehmer persönlich.
Die UG vereint dabei die Vorteile einer GmbH mit einer kostengünstigen Gründung.
Die Notarkosten betragen bei Verwendung des Musterprotokolls und bei bis zu 7.000 Euro Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 Euro
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 Euro
Die Notarkosten bei Verwendung einer individuellen Satzung liegen wie bei einer GmbH:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Sie erhalten Ihre Gründungsunterlagen von einem Anwalt individuell erstellt in 24 h. Wenn es Ihnen eilig ist, können wir in diesem Zeitraum auch einen Notartermin vereinbaren. Die Gesellschaft ist nach der Beurkundung handlungsfähig als UG in Gründung.
Recht 24/7 gründet seit 2003 Gesellschaften. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Sie schnell und professionell gründen.
Sie erhalten alle erforderlichen Unterlagen, erstellt von einem Rechtsanwalt nach Ihren Anforderungen. Das ganze in 24 h.
Eine uneingeschränkte rechtliche Gründungsberatung durch einen Rechtsanwalt ist im Preis enthalten. Alle für die Gründung erforderlichen Leistungen sind inklusive. Sie zahlen nichts extra für eine rechtliche „Gründungsberatung“ oder einen Geschäftsführervertrag. Sie erhalten eine Beratung vom Rechtsanwalt und nicht durch einen „Gründungsberater“ ohne rechtliche Qualifikation.
Ohne versteckte Kosten. Vergleichen Sie selbst.
Ja. Die Übertragung und Speicherung aller Daten erfolgt mit unseren Onlineformularen abgesichert und verschlüsselt über https (SSL Verschlüsselung).
Ja – darauf legen wir größten Wert!
Unser Payment Provider Micropayment ist einer der größten und etabliertesten Anbieter am Markt: www. micropayment.de
Payment Card Industry Data Security Standard, kurz PCI DSS ist ein Sicherheitsstandard für die Handhabung der Karten- und Transaktionsdaten.
Recht 24/7 erfüllt diese Zertifizierung.
Die Bewertungen stellen durchwegs Originalbewertungen unserer Mandanten dar. Darauf sind wir stolz und es zeigt uns, dass man mit unserem Service zufrieden ist.
Das Kundenbewertungssystem ist ein Service der Trusted Shops GmbH.
Trusted Shops ist seit 1999 der führende Gütesiegelanbieter für Online-Shops in Europa und der Garant für unabhängige und echte Bewertungen.
Es gibt drei Markenarten: Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen des vom Markenamt verwendeten Zeichensatzes bestehen. Der Schutzumfang der Marke bezieht sich hier auf die Zeichenabfolge des Wortes und umfasst in der Regel alle üblichen Schreibweisen.
Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken sind, wie der Name schon sagt, eine Kombination aus beidem. Sie bestehen aus Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch besonders gestaltet sind. Klassisches Beispiel hierfür ist ein Logo mit Schriftzug oder eine besondere Schreibweise. Hier erstreckt sich der Schutz auf die Kombination dieser Darstellung.
Wir beraten Sie gerne, welche Markenform die beste Option für Ihre Markenanmeldung darstellt.
Ja, bei einer Markenanmeldung über Recht 24/7 ist die Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vertreter für Ihre Markenanmeldung. Wir übernehmen die Anmeldeprozedur, klären Rückfragen des Markenamtes und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Markenamt.
Wenn Sie als Anmelder keinen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Niederlassung haben, müssen sich zwingend von einem im Inland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen (§ 96 Abs. 1 MarkenG). Dies ist mit einer Markenanmeldung durch Recht 24/7 gewährleistet.
Marken werden nicht pauschal eingetragen. Vielmehr muss aufgelistet werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung, die ohne ein solches Verzeichnis unvollständig ist.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in (Nizza-) Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Diese Markenklassifikation ist mit einer international einheitlichen Systematik, der „Klassifikation von Nizza“, in 45 Klassen eingeteilt.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Die Amtsgebühren (diese sind nach Durchführung der Anmeldung an das Markenamt zu entrichten) einer Anmeldung sind abhängig von der Anzahl der angemeldeten Klassen und belaufen sich:
Beim DPMA für die Anmeldung einer deutschen Marke:
- 290,00 € für die DPMA Standardanmeldegebühr mit bis zu drei Klassen
- für jede weitere Klasse 100,00 € Amtsgebühr
Beim EUIPO (EU-Markenamt) für die Anmeldung einer EU-Marke:
- Standardanmeldegebühr mit einer Klasse: 850 €
- zweite Klasse 50 € zusätzliche Amtsgebühr
- jede weitere Klasse 150 € zusätzliche Amtsgebühr
Sie erhalten Ihre Markenurkunde von uns, nachdem das Markenamt Ihre Marke im Markenregister eingetragen und veröffentlich hat. Bei Anmeldung einer deutschen Marke erhalten Sie die Markenurkunde in Papierform, bei Anmeldung einer EU Marke erhalten Sie die Markenurkunde in digitaler Form (PDF Datei), da das EUIPO (europ. Markenamt) nur dieses Format bereitstellt.
Der Markenschutz gilt in den Ländern, für die die Marke angemeldet wurde.
Für eine deutsche Marke gilt der Schutzraum Deutschland, für eine EU-Marke gilt der Markenschutz EU weit, d.h. in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.
Für die Anmeldung einer Marke ist ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Das DPMA prüft zunächst, ob alle formalen Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die amtlichen Gebühren bezahlt sind. Darüber hinaus prüft das Amt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese bestehen beispielsweise bei Marken, die:
- eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen
- ein Hoheitszeichen enthalten
- gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Bestehen keine Schutzhindernisse und verläuft die Formalprüfung positiv, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Der gesamte Vorgang ist komplex und erfordert eine kompetente Korrespondenz mit dem Markenamt. Im Rahmen unseres Produkts „Markenanmeldung“ übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte – von einer ausführlichen Markenrecherche bis hin zur sofortigen Anmeldung.
Wir erstellen Ihre Markenanmeldung innerhalb von 24 Stunden, nachdem uns alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Marke, zum gewünschten Markenschutz und den Anmelderdaten vorliegen.
Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt ein. Die Bearbeitung beim Markenamt bis zur Veröffentlichung der Marke im Markenregister dauert i.d.R. bis zu 4 Monate.
Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir stellen sicher, dass Ihre Marke schnell und professionell von einem Anwalt recherchiert und angemeldet wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege. Wir sind unter den Top-Kanzleien für Markenanmeldungen in Deutschland.
Du erhältst die Überarbeitung in einer umfassend kommentierten PDF-Datei per E-Mail zusammen mit der Bewertung Deines Vertrages.
Dein Vertrag wird von einem spezialisierten, erfahrenen Anwalt aus unserem Team geprüft.
Ja, Du kannst beliebig viele Fragen zu Deiner Vertragsprüfung stellen. Schicke diese bitte unter Angabe Deiner Bestellnummer direkt an vertrag@recht24-7.de.
Du erhältst die Ergebnisse spätestens in 24 Stunden (garantierte Bearbeitungszeit). Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt ca. 2 Stunden.
Wir prüfen alle Verträge. Besonders geeignet ist der Recht 24/7 Vertragscheck für:
- Immobilienkaufverträge
- Bauträgerverträge
- Werkverträge
- Arbeitsverträge
- Geschäftsführerverträge
- Mietverträge
- Franchiseverträge
Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir sind das Original und stellen sicher, dass Dein Vertrag schnell und professionell von einem Anwalt geprüft wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege.
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Ja, das geht selbstverständlich. Wir arbeiten mit allen Rechtsschutzversicherungen zusammen und können die gerichtliche Vertretung gerne über die Rechtsschutzversicherung abwickeln.
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Recht 24/7 ist eine deutsche Anwaltskanzlei. Ihre Anfragen werden ausschließlich durch in Deutschland zugelassene Anwälte unserer Kanzlei bearbeitet und beantwortet.
Ja, Sie können beliebig viele Fragen zu Ihrem Fall und Rückfragen nach der Bearbeitung Ihres Falles stellen. Schicken Sie uns einfach eine E-Mail an rechtsanwalt@recht24-7.de. Diese Rückfragen sind in der Pauschale inbegriffen.
Sie erhalten innerhalb von 24 Stunden eine ausführliche Antwort per e-Mail von einem spezialisierten Anwalt.
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