Marke anmelden zum Festpreis
Schnell und einfach zu Deiner Marke – alle Leistungen enthalten, keine versteckten Kosten
Wir übernehmen die Anmeldung Deiner Marke als Wortmarke (z.B. Schutz Deines Markennamens), Deiner Wortbildmarke (z.B. Schutz Deines Firmenlogos mit Firmennamen) oder Deiner Bildmarke (z.B. Schutz Deines Logos ohne Schriftzeichen).
Solltest Du Dir nicht sicher sein, welche Markenform – Wortmarke für Markenname, Wortbildmarke für Logo oder Bildmarke für graphische Darstellung – die richtige für Dein Vorgehen ist, beraten wir Dich gerne im Rahmen Deiner Markenanmeldung.
Alle Leistungen sind enthalten, vor allem eine umfassende Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche (in unseren Business Paketen).
Deutsche Marke anmelden
Eine Markenanmeldung beim DPMA gilt nur in Deutschland. Wenn Du Dein Business nur in Deutschland betreibst und daher den Markenschutz nur für Deutschland benötigst, ist eine Deutsche Marke ausreichend.
EU-Marke anmelden
Da heute regelmäßig auch mittelständige Unternehmen über die Landesgrenzen hinaus tätig sind, stößt Du mit einer Anmeldung einer Deutschen Marke schnell an Deine Grenzen. Wenn die Marke gut positioniert wird, kann ein Mitbewerber im europäischen Ausland ggfs. die Expansion durch eine entsprechende eigene Markenanmeldung in seinem Land behindern. In dem Fall macht die Anmeldung einer EU-Marke auf alle Fälle Sinn.
Produktübersicht Markenanmeldung
EIN PREIS – alles inklusive – keine versteckten Kosten und keine Überraschungen – direkt vom spezialisierten Rechtsanwalt. Bitte lies hier: Warum eine Markenanmeldung ohne Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche keinen Sinn macht.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine Marke anmelden zu lassen
Marke anmelden – alle wichtigen Praxisinfos im Überblick
Eine Marke anmelden mag einfach erscheinen, aber es gibt viele wichtige Punkte, die zu beachten sind. Wichtig in der Praxis ist vor allem: Die Markenämter führen keine Recherchen nach älteren Marken oder Firmennamen durch, so dass es möglich ist, unwissentlich gegen eine bestehende Marke zu verstoßen. Weiterhin ist Deine Markenanmeldung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist ohne zeitliche Begrenzung noch gerichtlich angreifbar. Das bedeutet, dass man bei einer nicht fachmännisch durchgeführten Markenanmeldung mit kostspieligen Abmahnungen mit einem Mindestgegenstandswert von 50.000 EUR rechnen kann.
Es ist deshalb ratsam, einen spezialisierten Anwalt zu beauftragen, der durch das Verfahren führt und sicherstellt, dass alle erforderlichen Schritte unternommen wurden. Mit seinem Fachwissen und seiner Kenntnis des Rechts des geistigen Eigentums kann er helfen, Deine Rechte zu schützen und dafür sorgen, dass Deine Markenanmeldung so reibungslos wie möglich abläuft.
Marke eintragen lassen: Geld sparen mit eigener Anmeldung?
Eine Markenanmeldung selbst einzureichen kann ein verlockender Weg sein, um Geld zu sparen. Wichtig ist aber: Die Ablehnungsquote für private Anmeldungen ist viel höher ist als für solche, die von professionellen Markenanwälten eingereicht werden. Das bedeutet, dass Du nicht nur Deine Zeit und Mühe verschwendet , sondern auch die Anmeldegebühren ohne jegliche Entschädigung verloren hast.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) und auch das Europäische Patentamt EUIPO prüft nicht, ob einer Anmeldung ältere Marken- oder Firmenrechte entgegenstehen, so dass es an Dir liegt, sicherzustellen, dass Deine geplante Marke nicht gegen bestehende Rechte verstößt. Außerdem versäumen es viele private Anmelder, alle erforderlichen amtlichen Gebühren zu entrichten, was dazu führt, dass ihre Anmeldungen zurückgewiesen werden.
Vor allem ist für eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche eine spezielle Software erforderlich, die dem Laien gar nicht zur Verfügung steht:
Markenanmeldung: Recherche ist sehr wichtig!
Es ist wichtig, vor der Anmeldung einer Marke Nachforschungen anzustellen, um die damit verbundenen Risiken zu verringern. Mit einer Markenidentitätsrecherche und einer Firmennamenidentitätsrecherche kann festgestellt werden, ob in der gleichen Branche bereits eine identische Marke oder ein identischer Firmenname existiert, der der Markenanmeldung im Wege stehen könnte. Denn das Deutsche Patent- und Markenamt prüft dies nicht nach Eingang deiner Markenanmeldung. Eine Recherche im Vorfeld kann Zeit und Geld sparen, denn sie verhindert, dass du in eine Marke investierst, die gelöscht werden muss oder einen kostspieligen Markenkonflikt verursacht.
Nur bei Durchführung einer professionellen Recherche kann sichergestellt werden, dass die Anmeldung eine höhere Erfolgschance hat. Es ist auch wichtig, mögliche Konflikte mit bestehenden Marken oder Firmennamen zu berücksichtigen, da dies später zu rechtlichen Problemen führen könnte.
Marke anmelden online – das bringt eine Markenanmeldung
Die Anmeldung einer Marke ist ein wichtiger Schritt für jedes Unternehmen, das seine Marke und Identität schützen möchte und damit einen Mehrwert für sein Unternehmen schaffen will. Eine Markenanmeldung schützt das Logo, den Produktnamen oder den Firmennamen rechtlich vor Verlust, Wertminderung oder Missbrauch. Das bedeutet: Du kannst rechtlich gegen jeden vorgehen, der versucht, deine Marke unerlaubt zu verwenden. So können teure Rechtsstreitigkeiten, immense Folgekosten und Identitätsverluste vermieden werden.
Neben dem rechtlichen Schutz, den eine Markenanmeldung bietet, dient sie auch dazu, Produkte und Dienstleistungen von denen der Konkurrenz zu unterscheiden. Sie hilft den Kunden, deiner Marke zu erkennen und schafft Vertrauen in die Qualität deiner Produkte oder Dienstleistungen. Vor allem steigert die Eintragung einer Marke aber auch den Wert deines Unternehmens, da sie potenziellen Investoren Vertrauen in die langfristigen Aussichten deines Unternehmens vermittelt.
Markenregistrierung: Zulässige Marken
Die Eintragung einer Marke ist eine echte Möglichkeit, die einzigartige Identität eines Produkts oder einer Dienstleistung zu schützen. Sie ermöglicht es Unternehmen, ihre Produkte von denen ihrer Konkurrenten zu unterscheiden, und trägt dazu bei, dass die Kunden sie leicht identifizieren können.
Regelfall ist die Eintragung der Marke als Wort- oder Bildmarke oder direkt als Wort-/Bildmarke.
Aber nicht jeder Begriff ist eintragungsfähig und zulässig: Zahlen, Buchstaben, Grafiken, Farben und Formen können als Marken eingetragen werden. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine neue und völlig einzigartige Farbe für sein Produkt entwickelt hat, kann es diese Farbe als Marke eintragen lassen. Ebenso können spezielle Flaschen für Getränke oder besondere Verpackungsmaterialien mit Formmarken geschützt werden. Möglich sind auch Klangmarken, mit denen Unternehmen Melodien als Marken eintragen lassen können, damit sie von Konkurrenten nicht kopiert werden können.
Nicht eintragungsfähige Anmeldung einer Marke: Fehlende Unterscheidungskraft
Bei der Wahl eines Markennamens ist die Unterscheidungskraft entscheidend. Gattungsbegriffe wie „Bürostuhl“ oder „Nudeln“ eignen sich nicht als Markenname, da sie nicht die erforderliche Unterscheidungskraft besitzen, um markenrechtlich geschützt zu werden. Auch sehr allgemeine Begriffe wie „schnell“ oder „günstig“, die zwar oft in der Werbung verwendet werden, haben nicht genug Unterscheidungskraft, um als Marke geschützt zu werden.
Damit ein Markenname rechtlich geschützt werden kann, muss er also Unterscheidungskraft haben. Das bedeutet, dass der Name einzigartig sein muss und anderen bestehenden Namen in derselben Branche nicht zu ähnlich sein darf. Außerdem sollten keine generischen Begriffe verwendet werden, die sich auf jedes beliebige Produkt in der betreffenden Kategorie beziehen könnten. Indem du sicherstellst, dass dein gewählter Name für deine Marke ausreichend unterscheidungskräftig ist, kann dein Unternehmen seine Markenidentität schützen und sicherstellen, dass deine Kunden genau wissen, bei wem sie kaufen.
Irreführende Bezeichnungen
Irreführende Bezeichnungen sind ein häufiges Problem auf dem Verbrauchermarkt. Diese Bezeichnungen werden verwendet, um den Verbrauchern vorzugaukeln, dass ein Produkt von höherer Qualität oder Herkunft ist, als es tatsächlich ist. So suggeriert beispielsweise der Markenname „Sachsenbräu“, dass das Produkt aus Sachsen stammt, während es in Wirklichkeit im Saarland hergestellt wird. Diese Art der irreführenden Kennzeichnung kann sowohl für Verbraucher als auch für Unternehmen äußerst schädlich sein. Die Verbraucher können ein Produkt unter falschem Vorwand kaufen, während die Unternehmen unter Umsatzeinbußen aufgrund ihrer irreführenden Markenkennzeichnung leiden können.
Um die Verbraucher davor zu schützen, müssen sich Unternehmen auch bei der Markenanmeldung an strenge Richtlinien halten, wenn sie Markennamen durchführen. Darüber hinaus muss das Unternehmen sicherstellen, dass alle Behauptungen über die Marke zutreffend und in keiner Weise irreführend sind.
Freihaltebedürfnisse und Gattungsbezeichnungen
Der Begriff der freien Verwendung und der Gattungsbegriffe ist ein entscheidender Bestandteil des Markenschutzes. Bestandteile wie Gattungsbegriffe und Kategorien sollen nicht durch ein einzelnes Unternehmen monopolisiert werden. Diese Bestandteile beziehen sich in der Regel auf ganze Gruppen von Waren, so dass sie von jedermann frei verwendet werden können.
Ob ein Freihaltebedürfnis vorliegt entscheidet das Markenamt im Einzelfall: So wurden beispielsweise die Anmeldungen der Wortmarken „WM 2016“ und „Diesel“ wegen ihres generischen Charakters und der möglichen Beeinträchtigung der freien Verwendung durch Wettbewerber zurückgewiesen. Es ist wichtig zu wissen, dass diese Entscheidungen von Fall zu Fall getroffen werden. Daher ist es immer am besten, einen erfahrenen Anwalt zu konsultieren, bevor man versucht, eine Marke zu registrieren.
Nicht eintragungsfähig: Markenname schon vergeben
Bei der Wahl eines Markennamens ist außerdem es wichtig, sicherzustellen, dass der gewünschte Firmenname noch verfügbar ist. Dazu sollte man alle verfügbaren Markenregister aus seinem Geschäftsgebiet konsultieren und herausfinden, ob ähnliche oder gleiche Namen bereits unter Markenschutz stehen. Ebenso ist auch die Abfrage des Handelsregisters wichtig, da dort Unternehmen eingetragen sein können, ohne dass sie bereits Markenschutz beantragt haben. Um Konflikte zu vermeiden, sollte man entweder einen anderen Namen wählen oder ihn vor der Konkurrenz als Marke anmelden.
Wie oben gesagt: Das Markenamt prüft die neu beantragte Marke nicht – deshalb kann es ohne Markenrecherchen vorab schnell zu einer Verletzung von bestehenden Marken kommen. Die Folge ist eine Abmahnung oder ein Widerspruch durch die bereits vergebene Marke, wenn der Inhaber von der neuen Eintragung erfährt. Das passiert bei professionell geführten Unternehmen durch eine Markenüberwachung.
Marke anmelden: Die Nizzaklassen
Die Nizzaer Klassifikation ist das von den Patentämtern verwendete System zur Einteilung und Katalogisierung von Markenanmeldungen. Sie besteht aus 45 Klassen, die in 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen unterteilt sind. Dieses Klassifizierungssystem wird verwendet, um die Art der Ware oder Dienstleistung zu identifizieren, für die eine Marke gilt, und erleichtert den Unternehmen den Schutz ihres geistigen Eigentums.
Bei der Anmeldung einer Marke beim DPMA oder EUIPO können zusätzlich zu den Grundgebühren für die Anmeldung Klassengebühren anfallen. Beim DPMA sind drei Klassen in der Grundgebühr enthalten, ab der vierten Klasse wird für jede weitere Klasse eine Gebühr von 100,00 Euro erhoben. Die Grundgebühr für die Markenanmeldung beträgt beim EUIPO 850,00 Euro. In diesem Preis ist die Eintragung einer Klasse enthalten.
Markenanmeldungen ohne Markenrecherche?
Markenanmeldungen werden aus wirtschaftlichen Erwägungen ohne Markenrecherche durchgeführt. Eine einfache Recherche nach identischen Zeichen kann jeder im Internet durchführen, und das Markenregister des DPMA ist für jedermann zugänglich. Viel schwieriger wird es jedoch bei der Suche nach ähnlichen Marken, Firmeneinträgen im Handelsregister und durch bloße Benutzung erworbenen Zeichen, wie z.B. Werktiteln. Für den Laien ist es nicht möglich, die Kollisionsgefahr einzuschätzen, vor allem dann wenn ältere Marken für andere Waren und Dienstleistungen eingetragen sind als in der eigenen Markenanmeldung vorgesehen.
Eine professionelle Markenrecherche ist notwendig, um mögliche Risiken im Zusammenhang mit einer Markenanmeldung zu erkennen. Eine Kollision kann zwischen Waren auf der einen und Dienstleistungen auf der anderen Seite auftreten; zum Beispiel zwischen „Bekleidung“ (Klasse 25) einerseits und „Einzelhandelsdienstleistungen mit Bekleidung“ (Klasse 35) andererseits. Daher ist es wichtig, vor der Einreichung einer Anmeldung eine gründliche Recherche durchzuführen, um mögliche Probleme zu vermeiden.
Beanstandung einer Markenanmeldung
Wenn eine Markenanmeldung vom Markenamt wegen absoluter Eintragungshindernisse, wie z. B. mangelnder Unterscheidungskraft, zurückgewiesen wird, ist es für den Anmelder wichtig, die Argumente des Amtes sorgfältig zu prüfen. In vielen Fällen ist es von Vorteil, einen Einspruch einzulegen, um die Entscheidung anzufechten. Einsprüche haben oft auch bei einer späteren gerichtlichen Eskalation Aussicht auf Erfolg.
Wenn Sie eine Marke anmelden, ist es deshalb auch aus diesem Grunde wichtig, sich durch einen erfahrenen Anwalt zu vertreten zu lassen, der beraten kann, wie man am besten auf einen Einspruch des Markenamts reagiert. Ein Anwalt kann auch dabei helfen, festzustellen, ob es rechtliche Gründe gibt, einen Einspruch anzufechten und gegebenenfalls eine Einspruchserklärung einzureichen. Ein Vorgehen gegen Einwände kann dazu beitragen, die Rechte eines Markenanmelders zu schützen und sicherzustellen, dass seine Anmeldung dann doch noch Chancen auf eine Eintragung hat.
Jetzt Deine Marke schützen lassen
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen Markenanmeldung benötigst.
Deutsche Marke anmelden
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Fragen und Antworten zur Anmeldung einer Marke mit Recht 24/7
Recht 24/7 gibt es seit 2003. Wir stellen sicher, dass Ihre Marke schnell und professionell von einem Anwalt recherchiert und angemeldet wird. Direkt zum Anwalt – ohne Vermittlungsplattform und Umwege. Wir sind unter den Top-Kanzleien für Markenanmeldungen in Deutschland.
Wir erstellen Ihre Markenanmeldung innerhalb von 24 Stunden, nachdem uns alle erforderlichen Informationen zu Ihrer Marke, zum gewünschten Markenschutz und den Anmelderdaten vorliegen.
Nach Ihrer Freigabe reichen wir die Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt ein. Die Bearbeitung beim Markenamt bis zur Veröffentlichung der Marke im Markenregister dauert i.d.R. bis zu 4 Monate.
Für die Anmeldung einer Marke ist ein entsprechender Antrag beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) erforderlich. Das DPMA prüft zunächst, ob alle formalen Angaben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und die amtlichen Gebühren bezahlt sind. Darüber hinaus prüft das Amt die sogenannten absoluten Schutzhindernisse. Diese bestehen beispielsweise bei Marken, die:
- eine fehlende Unterscheidungskraft aufweisen
- ein Hoheitszeichen enthalten
- gegen die guten Sitten oder die öffentliche Ordnung verstoßen.
Bestehen keine Schutzhindernisse und verläuft die Formalprüfung positiv, wird Ihre Marke in das Markenregister eingetragen. Der gesamte Vorgang ist komplex und erfordert eine kompetente Korrespondenz mit dem Markenamt. Im Rahmen unseres Produkts „Markenanmeldung“ übernehmen wir für Sie alle notwendigen Schritte – von einer ausführlichen Markenrecherche bis hin zur sofortigen Anmeldung.
Der Markenschutz gilt in den Ländern, für die die Marke angemeldet wurde.
Für eine deutsche Marke gilt der Schutzraum Deutschland, für eine EU-Marke gilt der Markenschutz EU weit, d.h. in allen Mitgliedsstaaten der europäischen Union.
Sie erhalten Ihre Markenurkunde von uns, nachdem das Markenamt Ihre Marke im Markenregister eingetragen und veröffentlich hat. Bei Anmeldung einer deutschen Marke erhalten Sie die Markenurkunde in Papierform, bei Anmeldung einer EU Marke erhalten Sie die Markenurkunde in digitaler Form (PDF Datei), da das EUIPO (europ. Markenamt) nur dieses Format bereitstellt.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Die Amtsgebühren (diese sind nach Durchführung der Anmeldung an das Markenamt zu entrichten) einer Anmeldung sind abhängig von der Anzahl der angemeldeten Klassen und belaufen sich:
Beim DPMA für die Anmeldung einer deutschen Marke:
- 290,00 € für die DPMA Standardanmeldegebühr mit bis zu drei Klassen
- für jede weitere Klasse 100,00 € Amtsgebühr
Beim EUIPO (EU-Markenamt) für die Anmeldung einer EU-Marke:
- Standardanmeldegebühr mit einer Klasse: 850 €
- zweite Klasse 50 € zusätzliche Amtsgebühr
- jede weitere Klasse 150 € zusätzliche Amtsgebühr
Marken werden nicht pauschal eingetragen. Vielmehr muss aufgelistet werden, für welche Waren und/oder Dienstleistungen Ihre Marke geschützt werden soll. Dieses Waren- und Dienstleistungsverzeichnis ist deshalb wichtiger Bestandteil der Markenanmeldung, die ohne ein solches Verzeichnis unvollständig ist.
Die Waren und Dienstleistungen, auf welche sich der Markenschutz erstreckt, werden in (Nizza-) Klassen organisiert. Mit der Markenklassifikation werden die beanspruchten Bereiche (Klassen) der Waren oder Dienstleistungen bestimmt, für die man sich eine Marke schützen lassen kann.
Diese Markenklassifikation ist mit einer international einheitlichen Systematik, der „Klassifikation von Nizza“, in 45 Klassen eingeteilt.
Ja, bei einer Markenanmeldung über Recht 24/7 ist die Recht 24/7 Schröder Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Vertreter für Ihre Markenanmeldung. Wir übernehmen die Anmeldeprozedur, klären Rückfragen des Markenamtes und übernehmen die komplette Kommunikation mit dem Markenamt.
Wenn Sie als Anmelder keinen Wohn- oder Geschäftssitz oder eine Niederlassung haben, müssen sich zwingend von einem im Inland zugelassenen Rechts- oder Patentanwalt vertreten lassen (§ 96 Abs. 1 MarkenG). Dies ist mit einer Markenanmeldung durch Recht 24/7 gewährleistet.
Es gibt drei Markenarten: Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken.
Wortmarken sind Marken, die aus Wörtern, Buchstaben, Zahlen oder sonstigen Schriftzeichen des vom Markenamt verwendeten Zeichensatzes bestehen. Der Schutzumfang der Marke bezieht sich hier auf die Zeichenabfolge des Wortes und umfasst in der Regel alle üblichen Schreibweisen.
Bildmarken sind Bilder, Bildelemente oder Abbildungen (ohne Wortbestandteile).
Wort-/Bildmarken sind, wie der Name schon sagt, eine Kombination aus beidem. Sie bestehen aus Wort- und Bildbestandteilen oder aus Wörtern, die grafisch besonders gestaltet sind. Klassisches Beispiel hierfür ist ein Logo mit Schriftzug oder eine besondere Schreibweise. Hier erstreckt sich der Schutz auf die Kombination dieser Darstellung.
Wir beraten Sie gerne, welche Markenform die beste Option für Ihre Markenanmeldung darstellt.
Die Überwachung Ihrer Marke mit allen oben dargestellten Leistungen kostet monatlich 29,90 EURO.
Es werden alle Datenbanken der Markenregister DPMA, EUIPO, USPTO & WIPO (Madrid) nach identischen oder ähnlichen Marken durchsucht.
Ergibt der Recherchereport der Markenüberwachung eine Kollision, melden wir uns bei Dir. Wir beraten Dich, was das beste Vorgehen ist, um gegen einen Plagiator rechtlich vorzugehen.
Bist Du (Quasi-) Hersteller einer Ware so bedarf es des jeweiligen Warenschutzes. Der Warenschutz umfasst automatisch auch den Schutz der damit einhergehenden Einzelhandelsdienstleistungen.
Bist Du Händler einer Ware, so bedarf es gerade nicht des Warenschutzes sondern des Schutzes der jeweiligen Einzelhandelsdienstleistung.
Wenn Inhaber ähnlicher oder identischer Marken eine Markenüberwachung aufgesetzt haben, erhalten diese eine Benachrichtigung über Deine Anmeldung.
Wenn eine Verwechslungsfähigkeit behauptet wird, kann Widerspruch gegen Deine Anmeldung einlegt werden. Daher raten wir nach Registrierung Deiner Marke auch zum Einrichten einer Markenüberwachung.
Das BASIC Modell enthält die Überprüfung der Schutzfähigkeit der Marke und deren Anmeldung.
Nur mit dem BUSINESS Modell ist eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche enthalten, die vor Anmeldung der Marke durchgeführt wird.
Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich.
Daher raten wir dazu, vor Anmeldung eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche durchführen zu lassen, welche in unserem BUSINESS Modell enthalten ist.
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