Eierlikör-Streit: Verpoorten unterliegt gegen Nordik

Veröffentlicht am: 02.Mai.2023Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Bildquelle Instagram: https://www.instagram.com/verpoorten.original/

Der Eierlikör-Hersteller Verpoorten hat im Streit mit dem Konkurrenten Nordik vor Gericht eine Niederlage einstecken müssen. Der Bonner Likörfabrikant hatte Nordik verklagt, weil der Konkurrent in seiner Werbung die Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ verwendete, was Verpoorten als Verletzung seiner Marke „EiEiEi Verpoorten“ ansah.

Das Landgericht Düsseldorf hatte bereits in erster Instanz gegen Verpoorten entschieden und Nordik das Verwenden der Worte erlaubt. Nun hat auch das Oberlandesgericht Düsseldorf die Berufung von Verpoorten zurückgewiesen.

Worum geht es genau?

Verpoorten hatte den Werbeslogan „EiEiEi Verpoorten“ im Jahr 1978 als Wortmarke schützen lassen. Seitdem nutzt das Unternehmen den Slogan in seiner Werbung und hat viel Geld in dessen Verbreitung investiert. Verpoorten sah in der Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ durch Nordik eine deutliche Anlehnung an seinen geschützten Slogan und eine Verletzung seiner Markenrechte.

Das Gerichtsurteil

Das Oberlandesgericht Düsseldorf sah das anders und wies die Berufung von Verpoorten zurück. Die Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ in der Werbung von Nordik verletze nicht die Marke „EiEiEi Verpoorten“ des Klägers, so das Gericht.

Die mit Kommata aneinandergereihten Wörter seien lediglich der Sachhinweis, dass in dem Likör eben Eier als „Kernzutat“ drin sind. Die fünffache Wiederholung des Wortes „Ei“ führe nicht zu einer entscheidenden Änderung dieses Verkehrsverständnisses, sondern werde nur als weitere Verstärkung des Aufmerksamkeitseffekts oder als eindringlich wirkender Ausdruck des Erstaunens wahrgenommen.

Das Gericht stellte auch fest, dass die Gesamterscheinung der Online-Werbung von Nordik zeige, dass es sich bei der Wortfolge „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ um einen bloßen Zutatenhinweis handele.

Wie geht es weiter?

Das Gericht hat eine Revision nicht zugelassen, Verpoorten kann aber Beschwerde beim Bundesgerichtshof (BHG) erheben. Deshalb ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.

Fazit

Der Eierlikör-Streit zwischen Verpoorten und Nordik zeigt, wie wichtig es ist, seine Markenrechte zu schützen. Unternehmen müssen sich frühzeitig Gedanken über den Schutz ihrer Marken machen und bei Verletzungen ihrer Markenrechte schnell handeln. In diesem Fall hat das Gericht jedoch entschieden, dass die Verwendung der Worte „Ei, Ei, Ei, Ei, Ei“ in der Werbung von Nordik keine Verletzung der Marke „EiEiEi Verporten darstellt.

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