Designanmeldung zum Festpreis
Wir schützen Dein Design – alle Leistungen enthalten, keine versteckten Kosten
Mit einem eingetragenen Design schützt Du Erscheinungsform eines Produkts. Typische Beispiele sind: Bekleidung, Möbel oder Fahrzeuge.
Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel der Knopf an einer Jacke oder das Lenkrad eines Autos.
Bis ein Produkt fertig gestaltet ist, vergeht viel Zeit und es entstehen Kosten. Umso ärgerlicher, wenn das Design kurze Zeit nach Veröffentlichung Nachahmer findet, die sich die schöpferische Leistung unentgeltlich zu Eigen machen.
Mit einem Designschutz schützt Du Dich erfolgreich vor Nachahmern und Plagiaten.
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Unserer Leistungen zum Designschutz im Detail
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 ein Design anmelden zu lassen
Darum ist eine Designanmeldung wichtig
Möbel, Spielsachen oder Unternehmen: Sie alle haben ein Erscheinungsbild, ein Design. Dieses zu entwickeln beansprucht Zeit und Geld.
Findet das Design unerlaubte Nachahmer, ist dies nicht nur ärgerlich, sondern sogar geschäftsschädigend. Mit einer Designanmeldung beugst du diesem Problem vor.
Du erfährst in diesem Artikel, welche Designs schutzfähig sind, welche rechtlichen Voraussetzungen für eine Designanmeldung gegeben sein müssen und wie du dein Design rechtssicher schützt.
Was ist ein Design und wann ist es schutzfähig?
Zunächst gilt es zu klären, was im rechtlichen Sinne ein Design ist. Gemäß § 1 Gesetz über den rechtlichen Schutz von Designs (kurz: DesignG) ist ein Design:
„die zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt“.
Neben einem dreidimensionalen Design – beispielsweise die Erscheinungsform einer Handtasche oder Kaffeekanne – lässt sich folglich auch ein zweidimensionales Design schützen. Dies kann zum Beispiel ein Logo, eine Grafik oder auch das Muster eines Stoffes oder einer Tapete sein.
Designschutz anmelden: Was ist nicht schutzfähig?
Nicht schutzfähig sind jedoch Gestaltungsformen, die ausschließlich durch ihre technische Funktion bedingt sind – zum Beispiel die Erscheinungsform eines Würfels oder einer Glühlampen-Fassung. Ebenfalls nicht schutzfähig sind Gestaltungsformen, die durch ihre Zweckbestimmung festgelegt sind (beispielsweise die typische Form einer Weinflasche) sowie Erscheinungsmerkmale, die zwingend für den Zusammenbau notwendig sind.
Rechtliche Voraussetzungen für eine Designanmeldung
Damit du dein Design schützen lassen kannst, muss dieses neu sein und Eigenart aufweisen.
Als neu gilt ein Design, sofern am Anmeldetag kein identisches Design ausgestellt, vermarktet oder der Öffentlichkeit auf sonstige Weise zugänglich gemacht wurde. Zum Zeitpunkt der Anmeldung darf also nicht bereits ein identisches Design angemeldet sein.
Eine weitere Voraussetzung für die Designanmeldung ist, dass dein Design Eigenart aufweist. Es muss sich in seinem Gesamteindruck von bereits bekannten Designs unterscheiden. Dies muss für einen sogenannten informierten Benutzer erkennbar sein.
Darum ist eine Designanmeldung sinnvoll
Durch eine Designanmeldung erhältst du weitreichende Rechte, namentlich das sogenannte Monopolrecht. Nur du allein verfügst über das Recht, dein Design zu benutzen. Dritten kannst du die Benutzung deines Designs ohne deine Zustimmung verbieten. Konkret: Du kannst Dritten verbieten, Waren herzustellen, anzubieten oder in Verkehr zu bringen, die dein Design enthalten.
Sollte eine dritte Person dein Design dennoch unerlaubt benutzen, kannst du von ihr die Unterlassung bzw. die Vernichtung der betreffenden Erzeugnisse verlangen und Schadenersatzansprüche geltend machen.
Möchtest du dein Design deutschlandweit schützen lassen, nimmst du die Designanmeldung beim deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) vor. Dazu reichst du deine Anmeldeunterlagen per Post oder persönlich bei einer der Dienststellen ein. Alternativ kannst du dein Designschutz online anmelden. Auf der Homepage des DPMA erhältst du weiterführende Informationen.
Deine Anmeldung muss Folgendes enthalten:
- Angaben zu deiner Identität
- den Antrag zur Eintragung
- eine Wiedergabe deines Designs, die sich zur Bekanntmachung eignet
- ggf. eine Angabe der Erzeugnisse, für welche das Design verwendet werden soll
Besonderes Augenmerk solltest du auf die Wiedergabe deines Designs achten. Denn: Nur was zu erkennen ist, ist geschützt. Optimalerweise reichst du mehrere detailgetreue fotografische oder sonstige grafische Darstellungen ein, die dein Design aus mehreren Perspektiven abbilden. Bis zu zehn verschiedene Darstellungen können in das Register aufgenommen werden, darüber hinausgehende Darstellungen bleiben unberücksichtigt.
Wo gilt der Schutz und wie lange?
Der Schutz eines eingetragenen Designs gilt nur für das Land, in dem es registriert wurde. Überlege also im Vorwege, für welche Märkte und Länder du den Designschutz beantragen möchtest.
Für eine Designanmeldung in Deutschland ist – wie bereits erwähnt – das DPMA zuständig. Der Designschutz gilt zunächst für fünf Jahre und kann anschließend alle fünf Jahre verlängert werden. Die maximale Schutzdauer beträgt 25 Jahre. Hier kannst du dein Design online anmelden.
Möchtest du dein Design europaweit schützen lassen, ist die Anmeldung eines sogenannten Gemeinschaftsgeschmacksmusters beim zuständigen Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (kurz: EUIPO) erforderlich. Die Eintragung ist 10 Jahre gültig und kann beliebig oft verlängert werden.
Für den internationalen Schutz deines Designs wendest du dich zunächst an das DPMA und stellst einen Antrag auf internationale Registrierung. Sind alle Voraussetzungen hinsichtlich Neuheit und Eigenart erfüllt, leitet das DPMA deinen Antrag an die Weltorganisation für geistiges Eigentum (kurz: WIPO) weiter. Weiterführende Informationen findest du auf der Homepage der WIPO. Dein Design ist 10 Jahre lang geschützt, den Schutz kannst du beliebig oft verlängern. Eine vorherige Designanmeldung in Deutschland ist nicht erforderlich.
Designschutz anmelden: Ist ein Anwalt erforderlich?
Eine Designanmeldung musst du nicht zwingend von einem Anwalt durchführen lassen. Allerdings ist die Inanspruchnahme gleich aus mehreren Gründen empfehlenswert.
Zunächst muss dein Design – wie bereits erwähnt – bei der Anmeldung neu sein und Eigenart aufweisen. Um sicherzustellen, dass nicht bereits ein gleiches, geschütztes Design existiert, ist eine entsprechende Recherche erforderlich.
Zwar kannst du diese im DPMA-Register selbst vornehmen, aufgrund der Komplexität und hohen Relevanz dieser Recherche solltest du diese jedoch von einem kompetenten Anwalt vornehmen lassen. Dieser überprüft in der Regel nicht nur das deutsche, sondern auch europäische Designregister und übernimmt für dich die erforderliche Kommunikation mit dem DPMA.
Darüber hinaus ist die Wiedergabe – also die grafische Darstellung – deines Design bei der Designanmeldung von enormer Wichtigkeit. Auch hierbei leistet dir ein spezialisierten Anwalt wertvolle Dienste. Er sorgt dafür, dass dein Design tatsächlich rechtssicher wiedergegeben wird und dabei alle schützenswerten Inhalte vollständig erfasst werden.
Was kostet eine Designanmeldung?
Das DPMA berechnet für die Einzelanmeldung eines Design 70 EUR bzw. 60 EUR, sofern du dein Design online anmeldest. Möchtest du gleich mehrere Designs auf einmal anmelden, werden 7 EUR je Design, mindestens jedoch 70 EUR bei einer Papieranmeldung fällig. Die elektronische Sammelanmeldung schlägt mit 6 EUR je Design, mindestens jedoch mit 60 EUR zu Buche.
Nach fünf Jahren kannst du deinen Designschutz durch Zahlung einer Aufrechterhaltungsgebühr verlängern.
- Für das 6. bis 10. Schutzjahr: 90 EUR
- Für das 11. bis 15. Schutzjahr: 120 EUR
- Für das 16. bis 20. Schutzjahr: 150 EUR
- Für das 21. bis 25. Schutzjahr: 180 EUR
- Verspätungszuschlag pro eingetragenes Design: 50 EUR
Die Eintragungsgebühr eines europäischen Geschmacksmusters beim EUIPO beläuft sich auf 230 EUR zzgl. der Bekanntmachungsgebühr i.H.v. 120 EUR.
Jetzt Dein Design schützen lassen
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen Designanmeldung benötigst.
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Fragen und Antworten zur Anmeldung eines Designs mit Recht 24/7
Mit einem eingetragenen Design schützt Du die Erscheinungsform eines Produkts. Typische Beispiele sind: Bekleidung, Möbel oder Fahrzeuge.
Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel der Knopf an einer Jacke oder das Lenkrad eines Autos.
Durch ein eingetragenes Design schaffst Du ein zeitlich begrenztes Monopol auf die die äußere Form- und Farbgestaltung eines Produkts. Die mit der Anmeldung eingereichten Designs legen Gegenstand und Umfang des Schutzes: Geschützt ist nur das, was aus den Darstellungen ersichtlich wird.
Eingetragene Designs können von Unternehmen oder Privatpersonen angemeldet werden.
Man muss hierzu eine Designrecherche durchführen. Spezialisierte Kanzleien verwenden hierzu Datenbanken und Recherchedienste, die dem nicht professionellen Anwender nicht zur Verfügung stehen. Eine allgemeine Recherche bietet das DPMA an.
Mit einer Anmeldung beim DPMA oder beim EUIPO für einen europaweiten Schutz (dort wird die Designanmeldung Gebrauchsmuster genannt).
Das angemeldete Design muss designfähig sein: Die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts muss erkennbar sein.
Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden.
Das Design muss mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten in Einklang stehen. Es darf auch keine staatlichen Hoheitszeichen oder anderer Zeichen von öffentlichem Interesse enthalten.
Die Amtsgebühren betragen 60 EUR in Deutschland und 350 EUR beim EUIPO für einen europaweiten Schutz.
Theoretisch ja, in der Praxis ist aber hiervon abzuraten: Vor allem die Designrecherche und die Zuteilung zu den s.g. Locarno Klassen erfordert Erfahrung und wird meist durch einen Anwalt durchgeführt.
Unsere Beiträge zu Designanmeldungen im Love & Law Blog
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