Vorsicht, Nachahmer: Darum ist Designschutz so wichtig

Veröffentlicht am: 01.Juni.2022Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Design
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Bis ein Produkt fertig gestaltet ist, vergeht viel Zeit und es entstehen Kosten. Umso ärgerlicher, wenn das Design kurze Zeit nach Veröffentlichung Nachahmer findet, die sich die schöpferische Leistung unentgeltlich zu Eigen machen. Mit einem Designschutz beugst Du bestmöglich vor.

Möbel, Fahrzeuge oder Verpackungen: Gegenstände unseres Alltags haben ein äußeres Erscheinungsbild, ihr Design. Von der Idee bis zum fertigen Produkt vergehen häufig viele Wochen harter Arbeit. Der erste Entwurf, Änderungswünsche des Kunden, die finale Umsetzung und schließlich die Übergabe – all das kostet Zeit und Geld. Zwei wesentliche Gründe für Nachahmer, ein bereits veröffentlichtes Design zu kopieren und sich damit einen nicht unerheblichen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.

Produkt-Design schützen: Mit einer Eintragung im DPMA

Um dein Produktdesign bestmöglich zu schützen, kannst du es beim Deutschen Patent- und Markenamt (kurz: DPMA) eintragen lassen. Dieser Vorgang kostet – bei elektronischer Anmeldung – ca. 60 Euro. Anschließend ist dein Produkt-Design in Deutschland für 5 Jahre geschützt. Gegen Zahlung einer sog. Aufrechterhaltungsgebühr lässt sich der Designschutz auf bis zu 25 Jahre verlängern.

Doch was genau ist geschützt? Wesentliche Elemente des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere:

● Konturen & Linien
● Gestaltung & Ausstattung
● Werkstoffe & Oberflächenstruktur
● Farbgebung, Typografie & grafischen Symbole

Wort- und Textelemente, Grafiken und Klänge lassen sich jedoch nicht als Design schützen. Hierfür musst Du eine Marke anmelden.

Diese Vorteile hat eine DPMA-Eintragung

Durch die Eintragung beim DPMA erhältst Du weitreichende Rechte. Man spricht in diesem Zusammenhang vom „Monopolrecht“. Das bedeutet: Du alleine besitzt das Recht, dein Design zu benutzen. Darüber hinaus kannst Du es anderen verbieten, dein Design bei der Herstellung, Veräußerung oder der Ein- und Ausfuhr von Produkten zu verwenden.

Wie funktioniert die Eintragung im Detail?

Eine Design-Anmeldung reichst Du direkt beim DPMA ein – wahlweise über die DPMA-Webseite oder per Post. Erforderlich sind ein vollständig ausgefüllter Antrag zur Design-Eintragung, eine zur Bekanntmachung geeignete Wiedergabe deines Designs (z.B. Fotos, Videos oder Grafiken) und eine Angabe der Locarno-Klasse. Was genau das ist, erfährst Du übrigens hier.

Brauche ich einen Anwalt?

Es ist ratsam das Design mit einem Anwalt anzumelden um Zeit und Geld zu sparen. Denn: Stellt sich hinterher – z.B. bei einer Verwendung durch Dritte – heraus, dass dein Design nicht neu ist oder keine Eigenart aufweist, verlierst Du als Designer die alleinigen Nutzungs- und Verwertungsrechte. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die DPMA-Anmeldung in erfahrene Hände zu geben.

Wir bei Recht 24/7 stehen dir gerne zur Seite. Im Rahmen unserer Designanmeldung besprechen wir gemeinsam mit dir das optimale Vorgehen, um dein Design rechtssicher beim DPMA einzutragen.