GmbH online gründen – sofort, einfach und schnell
GmbH zum Festpreis gründen lassen
Mit Recht 24/7 kannst Du Deine GmbH schnell, einfach und online gründen lassen. Direkt vom Anwalt und ohne versteckte Kosten. Wir helfen Gründern seit 2003 dabei, mit ihrem Unternehmen rechtlich sicher und ohne Bürokratie zu starten.
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Deine Vorteile, mit Recht 24/7 eine GmbH online zu gründen
GmbH online gründen: Lohnt sich der digitale Notartermin für dich?
Seit 1. August 2022 kannst du in Deutschland eine GmbH online gründen. Die Grundlage dafür wurde mit dem Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG) geschaffen. Das klingt praktisch: Wer online gründet, muss nicht mehr persönlich beim Notar erscheinen, Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung sind vom Computer aus möglich.
Doch das Verfahren verlangt vielerlei Vorkehrungen und technische Voraussetzungen, um die hohen Sicherheitsstandards zu erfüllen. Wir geben dir einen Quick-Check, ob Online-Gründen etwas für dich ist, und stellen dir eine effiziente Alternative vor.
Wie funktioniert das Online-Beurkundungs-Verfahren
Das virtuelle Verfahren ist ein zusätzliches Angebot, das dir neben dem Präsenzverfahren beim Notar zur Verfügung steht. Alternativ kannst du dich auch für eine gemischte Form entscheiden. Beispielsweise bist du persönlich anwesend, während deine Mitgesellschafter online teilnehmen, oder umgekehrt.
Eine Online-Beurkundung führst du als Videokonferenz mit deinem Notar durch. Dafür darf dieser ausschließlich das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer nutzen.
Welche technischen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um an der Beurkundung online teilzunehmen, musst du dich auf der Internet-Präsenz der Bundesnotarkammer registrieren. Dafür benötigst du:
- Eine Internet-Verbindung
- Einen Computer mit Kamera und Mikrofon
- Ein Smartphone, das eID und Lichtbild auslesen kann
- Die App der Bundesnotarkammer (kostenlos)
Identifizierung der Beteiligten bei der Online-Gründung
Bevor du deine GmbH online gründest, ist ein zweistufiges Identifizierungs-Verfahren zu durchlaufen.
Identifizierung mit eID
Es existieren drei deutsche eIDs, mit denen die Teilnahme möglich ist:
- deutscher Personalausweis mit eID-Funktion für deutsche Staatsbürger
- eID Karte für Bürger der EU und EWR-Mitgliedsstaaten
- für Angehörige von Drittstaaten: elektronischer Aufenthaltstitel mit eID-Funktion
Ferner werden eIDs aus dem Ausland akzeptiert, sofern sie nach Art. 9 eIDAS-VO notifiziert sind und dem Sicherheitslevel „hoch“ i.S.v. Art. 8 Abs. 2 Buchst. C eIDAS-VO entsprechen.
Abgleich durch den Notar
Bist du deinem Notar nicht persönlich bekannt, so muss er dein Erscheinungsbild mit dem Lichtbild abgleichen, das du bereits zuvor elektronisch übermittelt hast. Dieser Schritt erfolgt über das Videokommunikationssystem der Bundesnotarkammer. Dafür sind das Smartphone als Auslesegerät und die App der Bundesnotarkammer notwendig.
Elektronische Signatur
Um deine Unterschrift zu ersetzen, die du normalerweise händisch unter den Vertrag setzt, ist eine elektronische Signatur erforderlich. Diese wird von einem qualifizierten Vertrauensdienste-Anbieter erstellt, verwaltet und als „Signaturschlüssel“ dem elektronischen Dokument beigefügt. Du wählst einen Anbieter aus und registrierst dich dort. Im Anschluss bekommst du Hard- und Software zugesendet.
Was kostet es, online beim Notar eine GmbH gründen zu lassen?
Zu den Notargebühren, die auch bei einem Vor-Ort-Termin für die Beurkundung der Gründungsurkunde und die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung anfallen, kommt zusätzlich eine Auslagenpauschale i.H.v. 25 Euro hinzu.
Ist die Online-Gründung mit einer Vollmacht möglich?
Ja, du kannst dich auch bei der Online-Gründung vertreten lassen. Dafür musst du deinem Notar eine entsprechende Vollmacht aushändigen. Diese ist in Urschrift oder als Ausfertigung vorzulegen, in elektronischer Form ist das leider nicht möglich.
GmbH online gründen von jedem beliebigen Ort?
Die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages und die Beglaubigung der Handelsregisteranmeldung ist ortsunabhängig durchführbar. Du bist jedoch im Rahmen der GmbH Gründung dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu eröffnen. Bedingt durch das Geldwäschegesetz verlangen die meisten Banken, dass Gesellschafter bzw. Geschäftsführer persönlich erscheinen.
Für welche Anliegen ist weiterhin die persönliche Anwesenheit Pflicht?
Möchtest du nach der Online-Gründung deiner GmbH zum Beispiel Geschäftsanteile verkaufen oder von einem Gesellschafter erwerben, so musst du persönlich beim Notar erscheinen. Auch Umwandlungsvorgänge wie Ausgliederungen erfordern einen Termin vor Ort.
Unser Fazit zum Thema GmbH online gründen
Die technische Umsetzung ist zu kompliziert. Sie verlangt dir und dem Notar zu viel Vorbereitung ab, so dass weder Zeit- noch Kostenersparnis entstehen. Du fährst deshalb besser, wenn du deine GmbH Gründung optimal vorbereitest und dann zum Notar gehst. Indem wir alle Leistungen wie Rechtsberatung, Prüfung des Firmennamens und Erstellung der Verträge online mit dir durchführen, kannst du dein Unternehmen schnell und rechtlich sicher starten. Bei einer Express-Gründung sind alle Unterlagen innerhalb von 24 Stunden fertig. Selbstverständlich bereiten wir sie so auf, dass die geringsten gesetzlichen Notarkosten anfallen. Auf deinen Wunsch hin übernehmen wir auch die Abwicklung und Abstimmung mit dem Notar. Deine GmbH online zu gründen, geht bei Recht 24/7 zum transparenten Festpreis von 269,00 Euro, exkl. MwSt., zzgl. Notar, Gerichtskosten und IHK.
Fragen und Antworten zur GmbH Gründung
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Dies kommt darauf an wie die Ausgangslage ist. Bei einem nicht eingetragenen Verein kann bürokratischer Aufwand erspart werden und das Vereinsleben kann erst einmal ausgetestet werden. Er kann bereits mit zwei volljährigen Personen gegründet werden. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht erforderlich. Bei Rechtsgeschäften im Namen des Vereins haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ein eingetragener Verein ist hingegen rechtfähig und handelt als juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist erforderlich. Die Gründung ist mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern möglich. Die Mitglieder eines e.V. schulden dem Verein nur die satzungsgemäß festgelegten Beträge. Für schuldrechtliche und deliktische Forderungen gegen den Verein müssen die Mitglieder darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen nicht einstehen, es gilt der Grundsatz der Vereinshaftung.
Diese betragen ca. 100 bis 140 Euro.
Ca. innerhalb von vier bis sechs Wochen erhält der Verein die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Verein vollständig rechtskräftig und darf den Zusatz „eingetragener Verein“ tragen.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Ja, wir geben vor dem Notartermin Ihre Unterlagen zum Finanzamt zwecks einer Abstimmung. Sobald uns ein positiver Bescheid durch die Steuerbehörde vorliegt, kann es weitergehen mit der Notarterminanfrage.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Nein, grundsätzlich gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR. Nur in bestimmten Fällen besteht ein faktischer Eintragungszwang als eGbR (z.B. Grundstücksrechte können nur noch im Grundbuch eingetragen werden, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist und eine GbR kann nur Gesellschafterin einer GmbH werden, wenn Sie als eGbR registriert ist).
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die Notar- und Registergebühren bei einer eGbR betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen:
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen und gewerblichen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Daneben wird eine Anmeldung zur Eintragung der OHG in das Handelsregister benötigt. In einem Notariat müssen dann die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt werden.
Diese betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, Dritten bzw. den Gläubigern gegenüber kann die Haftung nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich unwirksam.
Die Gesellschafter haften umfassend. Die Haftung ist unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann auf jeden Gesellschafter zugreifen und muss die übrigen Gesellschafter nicht anteilig mit einbeziehen.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die OHG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Du erhältst bei Recht 24/7 alle Leistungen zum Festpreis, keine versteckten Kosten, keine Pakete mit Zusatzkosten. In unserem Festpreisangebot ist alles enthalten, was Du zur professionellen, reibungslosen GmbH Gründung benötigst.
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