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Holding gründen: So gehst du vor – Schritt für Schritt
Für die Gründung eines Unternehmens stehen dir in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Dazu zählt auch die sogenannte Holding. In diesem Artikel erfährst du alles, was du bei der Gründung einer Holding zu den Themen
- Voraussetzungen
- Vor- und Nachteile
- Kosten & Steuern
wissen musst.
Darüber hinaus geben wir dir eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, damit du deine Holding schnell und rechtssicher gründen kannst.
Holding gründen – das Wichtigste auf einen Blick
- Vor- und Nachteile einer Holding
- Voraussetzungen der Holding Gründung
- Dauer & Kosten
- Holding gründen Schritt für Schritt
- Gründung einer Holding: Häufige Fragen
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine Unternehmensform, sondern eine Unternehmensstruktur.
Diese Struktur kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
1. das Mutterunternehmen, auch Holding genannt
2. das Tochterunternehmen
Die Muttergesellschaft, die von natürlichen Personen gegründet wird, tritt als Gesellschafter für die Tochtergesellschaft(en) auf. Die Muttergesellschaft muss zu jeder Zeit Anteile an den Tochtergesellschaften und die Stimmrechtsmehrheit besitzen.
Wann ist das Modell einer Holding besonders sinnvoll?
Eine Organisationsstruktur wie die Holding ist besonders sinnvoll, wenn erwirtschaftete Gewinne auf Ebene der Holding wieder investiert werden sollen.
Welche Formen der Holdinggesellschaft gibt es?
Es gibt verschiedene Holding Varianten:
- Operative Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt das komplette operative Geschäft. Die Tochtergesellschaft(en) fungieren nur als Niederlassungen.
- Finanzholding: Die Muttergesellschaft übernimmt keine operativen Aufgaben, sondern die Holding-Struktur dient der Vermögensverwaltung.
- Management-Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt lediglich administrative und Controlling-Aufgaben, wie bspw. Personalmanagement und Steuerung des Kapitalflusses.
- Organisatorische/strukturelle Holding: Das Unternehmen wird hier in verschiedene Abteilungen gegliedert. Dies ist bei der Auslagerung von risikoreichen Geschäftsbereichen in Tochtergesellschaften sinnvoll.
- Beteiligungs-Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt ausschließlich die Gesellschafterrolle, die Tochtergesellschaft kümmert sich um das operative Geschäft. Hier entstehen insbesondere steuerliche Vorteile.
Holding gründen lassen– Voraussetzungen
Du benötigst mindestens zwei Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften. So sind für die Gründung einer Holding folgende Konstellationen denkbar:
- du gründest mindestens zwei neue Unternehmen oder
- du gründest ein neues Unternehmen und beziehst mindestens ein bestehendes Unternehmen in die Holding-Struktur ein oder
- du entwickelst die Holding-Struktur ausschließlich aus bestehenden Unternehmen
Grundsätzlich kann jede Kapitalgesellschaft eine Holding gründen, also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Limited, GmbH oder auch UG haftungsbeschränkt. Hier gelten die entsprechenden Voraussetzungen. Es müssen nicht alle Unternehmen innerhalb einer Holding-Struktur dieselbe Rechtsform haben, das Mischen ist erlaubt.
Deutsche Holding gründen lassen – Schritte in der Kurzübersicht
So gründest du eine Holdinggesellschaft mit zwei Neugründungen:
- Grundlegende Entscheidungen treffen
- Gründung der Muttergesellschaft nach den Regeln der jeweiligen Unternehmensform
- Gründung der Tochtergesellschaft nach den Regeln der jeweiligen Unternehmensform. Du setzt die Muttergesellschaft als Gesellschafter der Tochtergesellschaft ein und lässt diese dort Geschäftsanteile halten.
Kosten für die Gründung einer Holding
Da es sich sowohl bei der Mutter- als auch bei allen Tochtergesellschaften um Kapitalgesellschaften handeln muss, muss genügend Stammkapital für die Gründung einberechnet werden. Die genauen Kosten sind von der jeweiligen Rechtsform der Gesellschaften abhängig, wobei die Gründung einer Holding-Struktur mit zwei UGs am günstigsten ist. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften fallen für dich Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Notar- und Anwaltskosten, sowie den Kosten für das Registergericht. Hinzu kommen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung nach der Gründung.
Holding gründen: Dauer der Gründung
Eine Holding zu gründen, dauert in der Regel 5-6 Wochen – in Einzelfällen auch 8 bis 10 Wochen. Die tatsächliche Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Wie schnell finden Gründer und Notar einen Termin?
- Möchte der Notar zwei getrennte Termine für die Gründung der Mutter- und Tochtergesellschaft vereinbaren?
- Wurde das Geschäftskonto rechtzeitig eröffnet?
- Wird der gewünschte Firmenname vom Amtsgericht akzeptiert?
Möchtest du eine Holding schnell gründen, solltest du die einzelnen Gründungsschritte nicht nacheinander, sondern parallel ausführen. Mit Recht 24/7 besteht die Möglichkeit der Gründung innerhalb von 24 h.
Vor- und Nachteile einer Holding
Eine Unternehmensstruktur als Holding auszugestalten hat – wie bei der Gründung anderer Gesellschaftsformen auch – Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- Steuerersparnisse: Die Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft abgeführt werden, sind zu 95 Prozent steuerbefreit. Die übrigen 5 Prozent werden nach üblichen Regeln besteuert.
- Schutz im Haftungsfall: Die Muttergesellschaft haftet in der Regel nicht für ihre Tochtergesellschaften. Im Insolvenzfall kann also das unternehmerische Vermögen der Muttergesellschaft nicht mehr herangezogen werden, sofern Gewinne der Tochtergesellschaft zuvor an diese veräußert wurden.
- Schutz des physischen Unternehmervermögens: Eine Tochtergesellschaft kann auch als „Besitzgesellschaft“ für teurere Anschaffungen (Fuhrpark, Technik, Möbel) zu gründen. Im Fall einer drohenden Insolvenz einer anderen Tochterfirma ist dieses Vermögen geschützt.
Nachteile:
- Zusätzlicher Aufwand durch für Buchführung und Jahresabschluss
- Dadurch: relativ hoher Organisations- und Verwaltungsaufwand
Wie gründe ich eine Holding – Anleitung in 5 Schritten
Nun weißt du, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer Holding bietet, wie lange diese dauert und welche Kosten anfallen – und stehst vor der Frage: „Wie gründe ich eine Holding?“. Im Folgenden erläutern wir dir die Schritte im Detail und verraten dir, worauf du achten musst.
Schritt 1: Grundlegende Entscheidungen treffen
Als erstes musst du dich mit grundlegenden Punkten zu deiner Holding-Gesellschaft beschäftigen. Dies beinhaltet sowohl alle grundlegenden Entscheidungen, die mit einer Kapitalgesellschaft verbunden sind (wie beispielsweise bei der Gründung einer UG), aber auch die Entscheidung, wie die Holding aufgebaut sein soll und ob diese Organisationsform für dich sinnvoll ist. Du solltest auch entscheiden, welcher der Organisationsformen deine Holdinggesellschaft folgen soll.
Schritt 2: Muttergesellschaft gründen/bestimmen
Deine Muttergesellschaft musst du entweder nach den Regeln für die jeweilige Kapitalgesellschaft gründen (wie beispielsweise bei der UG dargestellt) oder ein schon existierendes Unternehmen zur Muttergesellschaft bestimmen.
Schritt 3: Tochtergesellschaft gründen/bestimmen
Derselbe Vorgang wie bei der Muttergesellschaft ist ebenfalls bei der Tochtergesellschaft erforderlich.
Schritt 4: Muttergesellschaft als Gesellschafter der Tochtergesellschaft einsetzen
Dieser und der nächste Schritt müssen zwingend beim Notar erfolgen.
Schritt 5: Überschreiben der Anteile
Beim Überschreiben der Anteile kannst du mindestens 10 % und maximal 100 % der Anteile an die Muttergesellschaft übertragen. Hierbei sind mindestens 15 % empfehlenswert, da hierbei die gesamten steuerlichen Vorteile einer Holdinggesellschaft zum Tragen kommen.
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich aus einer Holding-Gesellschaft?
Gewinnausschüttung – Steuervorteile bei Dividenden
Je nach Höhe der Beteiligung der Holdinggesellschaft ergeben sich bei der Ausschüttung von Dividenden seitens der Tochtergesellschaften steuerliche Vorteile. Die ausgeschütteten Dividenden sind zu 95 % steuerfrei für die Holding, wenn die Muttergesellschaft zu mindestens 15 % an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Lediglich die verbleibenden 5 % werden mit der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) versteuert. Diese betragen zusammen ca. 30 %, woraus sich eine Gesamtsteuerbelastung von 1,5 bis 2 % ergibt.
Veräußerungsgewinn – Steuervorteile beim Verkauf einer Tochtergesellschaft
Sollte es zum Verkauf einer untergeordneten Gesellschaft der Holding kommen, ist der dadurch erzielte Gewinn nach sieben Jahren (jedes Jahr abfallend) ebenfalls zu 95 % steuerfrei. Auch hier werden die verbleibenden 5 % zu ca. 30 % besteuert, womit eine Gesamtsteuerlast von ca. 1,5 % entsteht. Hier ist die Höhe der Beteiligung der Holding an der entsprechenden Tochtergesellschaft irrelevant. Eine direkte Auszahlung an natürliche Personen würde allerdings zu vergleichsweise hohen steuerlichen Abzügen führen.
Diese Steuern zahlt man für die Holding
Eine Holding und auch die Tochtergesellschaften werden entsprechend ihrer Rechtsform besteuert. Zu den gängigen Steuern gehören:
- Körperschaftssteuer: 15 Prozent auf die erzielten Gewinne (inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %), quartalsweise im Voraus zu zahlen
- Gewerbesteuer: Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde, der Freibetrag beträgt 24.500,00 Euro
- Umsatzsteuer: 19 Prozent auf alle Rechnungsbeträge (7 Prozent bei Produkten oder Dienstleistungen des Grundbedarfs, wie z. B. Lebensmittel)
Holding gründen: Wie sieht es mit der Haftung bei der Holding aus?
Die Holding bringt den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Das heißt, dass du als Gründer einer Holding-Struktur weder mit deinem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der Holding-Muttergesellschaft haftest. Auch für die Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft haftest du nicht privat. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die Holding auch korrekt führt, z.B. keine Insolvenzverschleppung erfolgt. Nur in einem solchen oder ähnlichen Ausnahmefall kann der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haften. Im Falle einer Insolvenz haben die Gesellschafter somit lediglich den Verlust ihrer Einlage zu befürchten.
Diese Haftung gilt jedoch nur, sofern die Mutter bereits ins Handelsregister eingetragen wurde. Sollten vor der Eintragung bereits Verbindlichkeiten entstanden sein, können sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden. Deshalb sollten größere Anschaffungen und Verträge erst nach der endgültigen Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
Holding gründen – schnell erledigt mit Recht 24/7
Bevor du eine Holding aufbauen kannst, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein, die wir oben zusammengefasst haben. Dabei gibt es rechtliche Fallstricke zu beachten, die von unerfahrenen Gründern häufig übersehen werden.
Mit Recht 24/7 kannst du deine Holding-Struktur schnell und rechtssicher aufbauen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen dir beim gesamten Gründungsprozess mit Rat und Tat zur Seite.
Fragen und Antworten zur Holding Gründung
Für die Gründungen der verschiedenen Gesellschaften fallen jeweils folgende Notarkosten an.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Notarkosten betragen bei bis 7.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Gründung einer GmbH
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
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