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Holding gründen: So gehst du vor – Schritt für Schritt
Für die Gründung eines Unternehmens stehen dir in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Dazu zählt auch die sogenannte Holding. In diesem Artikel erfährst du alles, was du bei der Gründung einer Holding zu den Themen
- Voraussetzungen
- Vor- und Nachteile
- Kosten & Steuern
wissen musst.
Darüber hinaus geben wir dir eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, damit du deine Holding schnell und rechtssicher gründen kannst.
Holding gründen – das Wichtigste auf einen Blick
- Vor- und Nachteile einer Holding
- Voraussetzungen der Holding Gründung
- Dauer & Kosten
- Holding gründen Schritt für Schritt
- Gründung einer Holding: Häufige Fragen
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine Unternehmensform, sondern eine Unternehmensstruktur.
Diese Struktur kann beispielsweise folgendermaßen aussehen:
1. das Mutterunternehmen, auch Holding genannt
2. das Tochterunternehmen
Die Muttergesellschaft, die von natürlichen Personen gegründet wird, tritt als Gesellschafter für die Tochtergesellschaft(en) auf. Die Muttergesellschaft muss zu jeder Zeit Anteile an den Tochtergesellschaften und die Stimmrechtsmehrheit besitzen.
Wann ist das Modell einer Holding besonders sinnvoll?
Eine Organisationsstruktur wie die Holding ist besonders sinnvoll, wenn erwirtschaftete Gewinne auf Ebene der Holding wieder investiert werden sollen.
Welche Formen der Holdinggesellschaft gibt es?
Es gibt verschiedene Holding Varianten:
- Operative Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt das komplette operative Geschäft. Die Tochtergesellschaft(en) fungieren nur als Niederlassungen.
- Finanzholding: Die Muttergesellschaft übernimmt keine operativen Aufgaben, sondern die Holding-Struktur dient der Vermögensverwaltung.
- Management-Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt lediglich administrative und Controlling-Aufgaben, wie bspw. Personalmanagement und Steuerung des Kapitalflusses.
- Organisatorische/strukturelle Holding: Das Unternehmen wird hier in verschiedene Abteilungen gegliedert. Dies ist bei der Auslagerung von risikoreichen Geschäftsbereichen in Tochtergesellschaften sinnvoll.
- Beteiligungs-Holding: Die Muttergesellschaft übernimmt ausschließlich die Gesellschafterrolle, die Tochtergesellschaft kümmert sich um das operative Geschäft. Hier entstehen insbesondere steuerliche Vorteile.
Holding gründen lassen– Voraussetzungen
Du benötigst mindestens zwei Unternehmen in Form von Kapitalgesellschaften. So sind für die Gründung einer Holding folgende Konstellationen denkbar:
- du gründest mindestens zwei neue Unternehmen oder
- du gründest ein neues Unternehmen und beziehst mindestens ein bestehendes Unternehmen in die Holding-Struktur ein oder
- du entwickelst die Holding-Struktur ausschließlich aus bestehenden Unternehmen
Grundsätzlich kann jede Kapitalgesellschaft eine Holding gründen, also beispielsweise eine Aktiengesellschaft, Limited, GmbH oder auch UG haftungsbeschränkt. Hier gelten die entsprechenden Voraussetzungen. Es müssen nicht alle Unternehmen innerhalb einer Holding-Struktur dieselbe Rechtsform haben, das Mischen ist erlaubt.
Deutsche Holding gründen lassen – Schritte in der Kurzübersicht
So gründest du eine Holdinggesellschaft mit zwei Neugründungen:
- Grundlegende Entscheidungen treffen
- Gründung der Muttergesellschaft nach den Regeln der jeweiligen Unternehmensform
- Gründung der Tochtergesellschaft nach den Regeln der jeweiligen Unternehmensform. Du setzt die Muttergesellschaft als Gesellschafter der Tochtergesellschaft ein und lässt diese dort Geschäftsanteile halten.
Kosten für die Gründung einer Holding
Da es sich sowohl bei der Mutter- als auch bei allen Tochtergesellschaften um Kapitalgesellschaften handeln muss, muss genügend Stammkapital für die Gründung einberechnet werden. Die genauen Kosten sind von der jeweiligen Rechtsform der Gesellschaften abhängig, wobei die Gründung einer Holding-Struktur mit zwei UGs am günstigsten ist. Bei der Gründung von Kapitalgesellschaften fallen für dich Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Notar- und Anwaltskosten, sowie den Kosten für das Registergericht. Hinzu kommen die Gebühren für die Gewerbeanmeldung nach der Gründung.
Holding gründen: Dauer der Gründung
Eine Holding zu gründen, dauert in der Regel 5-6 Wochen – in Einzelfällen auch 8 bis 10 Wochen. Die tatsächliche Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Wie schnell finden Gründer und Notar einen Termin?
- Möchte der Notar zwei getrennte Termine für die Gründung der Mutter- und Tochtergesellschaft vereinbaren?
- Wurde das Geschäftskonto rechtzeitig eröffnet?
- Wird der gewünschte Firmenname vom Amtsgericht akzeptiert?
Möchtest du eine Holding schnell gründen, solltest du die einzelnen Gründungsschritte nicht nacheinander, sondern parallel ausführen. Mit Recht 24/7 besteht die Möglichkeit der Gründung innerhalb von 24 h.
Vor- und Nachteile einer Holding
Eine Unternehmensstruktur als Holding auszugestalten hat – wie bei der Gründung anderer Gesellschaftsformen auch – Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- Steuerersparnisse: Die Gewinne, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft abgeführt werden, sind zu 95 Prozent steuerbefreit. Die übrigen 5 Prozent werden nach üblichen Regeln besteuert.
- Schutz im Haftungsfall: Die Muttergesellschaft haftet in der Regel nicht für ihre Tochtergesellschaften. Im Insolvenzfall kann also das unternehmerische Vermögen der Muttergesellschaft nicht mehr herangezogen werden, sofern Gewinne der Tochtergesellschaft zuvor an diese veräußert wurden.
- Schutz des physischen Unternehmervermögens: Eine Tochtergesellschaft kann auch als „Besitzgesellschaft“ für teurere Anschaffungen (Fuhrpark, Technik, Möbel) zu gründen. Im Fall einer drohenden Insolvenz einer anderen Tochterfirma ist dieses Vermögen geschützt.
Nachteile:
- Zusätzlicher Aufwand durch für Buchführung und Jahresabschluss
- Dadurch: relativ hoher Organisations- und Verwaltungsaufwand
Wie gründe ich eine Holding – Anleitung in 5 Schritten
Nun weißt du, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer Holding bietet, wie lange diese dauert und welche Kosten anfallen – und stehst vor der Frage: „Wie gründe ich eine Holding?“. Im Folgenden erläutern wir dir die Schritte im Detail und verraten dir, worauf du achten musst.
Schritt 1: Grundlegende Entscheidungen treffen
Als erstes musst du dich mit grundlegenden Punkten zu deiner Holding-Gesellschaft beschäftigen. Dies beinhaltet sowohl alle grundlegenden Entscheidungen, die mit einer Kapitalgesellschaft verbunden sind (wie beispielsweise bei der Gründung einer UG), aber auch die Entscheidung, wie die Holding aufgebaut sein soll und ob diese Organisationsform für dich sinnvoll ist. Du solltest auch entscheiden, welcher der Organisationsformen deine Holdinggesellschaft folgen soll.
Schritt 2: Muttergesellschaft gründen/bestimmen
Deine Muttergesellschaft musst du entweder nach den Regeln für die jeweilige Kapitalgesellschaft gründen (wie beispielsweise bei der UG dargestellt) oder ein schon existierendes Unternehmen zur Muttergesellschaft bestimmen.
Schritt 3: Tochtergesellschaft gründen/bestimmen
Derselbe Vorgang wie bei der Muttergesellschaft ist ebenfalls bei der Tochtergesellschaft erforderlich.
Schritt 4: Muttergesellschaft als Gesellschafter der Tochtergesellschaft einsetzen
Dieser und der nächste Schritt müssen zwingend beim Notar erfolgen.
Schritt 5: Überschreiben der Anteile
Beim Überschreiben der Anteile kannst du mindestens 10 % und maximal 100 % der Anteile an die Muttergesellschaft übertragen. Hierbei sind mindestens 15 % empfehlenswert, da hierbei die gesamten steuerlichen Vorteile einer Holdinggesellschaft zum Tragen kommen.
Welche steuerlichen Vorteile ergeben sich aus einer Holding-Gesellschaft?
Gewinnausschüttung – Steuervorteile bei Dividenden
Je nach Höhe der Beteiligung der Holdinggesellschaft ergeben sich bei der Ausschüttung von Dividenden seitens der Tochtergesellschaften steuerliche Vorteile. Die ausgeschütteten Dividenden sind zu 95 % steuerfrei für die Holding, wenn die Muttergesellschaft zu mindestens 15 % an der Tochtergesellschaft beteiligt ist. Lediglich die verbleibenden 5 % werden mit der Gewerbesteuer und Körperschaftssteuer (inkl. Solidaritätszuschlag) versteuert. Diese betragen zusammen ca. 30 %, woraus sich eine Gesamtsteuerbelastung von 1,5 bis 2 % ergibt.
Veräußerungsgewinn – Steuervorteile beim Verkauf einer Tochtergesellschaft
Sollte es zum Verkauf einer untergeordneten Gesellschaft der Holding kommen, ist der dadurch erzielte Gewinn nach sieben Jahren (jedes Jahr abfallend) ebenfalls zu 95 % steuerfrei. Auch hier werden die verbleibenden 5 % zu ca. 30 % besteuert, womit eine Gesamtsteuerlast von ca. 1,5 % entsteht. Hier ist die Höhe der Beteiligung der Holding an der entsprechenden Tochtergesellschaft irrelevant. Eine direkte Auszahlung an natürliche Personen würde allerdings zu vergleichsweise hohen steuerlichen Abzügen führen.
Diese Steuern zahlt man für die Holding
Eine Holding und auch die Tochtergesellschaften werden entsprechend ihrer Rechtsform besteuert. Zu den gängigen Steuern gehören:
- Körperschaftssteuer: 15 Prozent auf die erzielten Gewinne (inkl. Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 %), quartalsweise im Voraus zu zahlen
- Gewerbesteuer: Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde, der Freibetrag beträgt 24.500,00 Euro
- Umsatzsteuer: 19 Prozent auf alle Rechnungsbeträge (7 Prozent bei Produkten oder Dienstleistungen des Grundbedarfs, wie z. B. Lebensmittel)
Holding gründen: Wie sieht es mit der Haftung bei der Holding aus?
Die Holding bringt den Vorteil der privaten Enthaftung mit sich. Das heißt, dass du als Gründer einer Holding-Struktur weder mit deinem privaten Vermögen noch mit dem Vermögen der Holding-Muttergesellschaft haftest. Auch für die Verbindlichkeiten der Muttergesellschaft haftest du nicht privat. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die Holding auch korrekt führt, z.B. keine Insolvenzverschleppung erfolgt. Nur in einem solchen oder ähnlichen Ausnahmefall kann der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haften. Im Falle einer Insolvenz haben die Gesellschafter somit lediglich den Verlust ihrer Einlage zu befürchten.
Diese Haftung gilt jedoch nur, sofern die Mutter bereits ins Handelsregister eingetragen wurde. Sollten vor der Eintragung bereits Verbindlichkeiten entstanden sein, können sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden. Deshalb sollten größere Anschaffungen und Verträge erst nach der endgültigen Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
Holding gründen – schnell erledigt mit Recht 24/7
Bevor du eine Holding aufbauen kannst, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein, die wir oben zusammengefasst haben. Dabei gibt es rechtliche Fallstricke zu beachten, die von unerfahrenen Gründern häufig übersehen werden.
Mit Recht 24/7 kannst du deine Holding-Struktur schnell und rechtssicher aufbauen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen dir beim gesamten Gründungsprozess mit Rat und Tat zur Seite.
Fragen und Antworten zur Holding Gründung
Für die Gründungen der verschiedenen Gesellschaften fallen jeweils folgende Notarkosten an.
Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
Die Notarkosten betragen bei bis 5.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 EURO
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Gründung einer GmbH
Die Notarkosten betragen bei 25.000 EURO Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 800,00 EURO
- bei mehr Gesellschaftern ca. 860,00 EURO
Der Notar rechnet gegenüber der neuen Gesellschaft nach der Beurkundung per Rechnung ab.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
Dies kommt darauf an wie die Ausgangslage ist. Bei einem nicht eingetragenen Verein kann bürokratischer Aufwand erspart werden und das Vereinsleben kann erst einmal ausgetestet werden. Er kann bereits mit zwei volljährigen Personen gegründet werden. Eine Eintragung im Vereinsregister ist nicht erforderlich. Bei Rechtsgeschäften im Namen des Vereins haften die Mitglieder als Gesamtschuldner.
Ein eingetragener Verein ist hingegen rechtfähig und handelt als juristische Person. Eine Eintragung in das Vereinsregister ist erforderlich. Die Gründung ist mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern möglich. Die Mitglieder eines e.V. schulden dem Verein nur die satzungsgemäß festgelegten Beträge. Für schuldrechtliche und deliktische Forderungen gegen den Verein müssen die Mitglieder darüber hinaus mit ihrem Privatvermögen nicht einstehen, es gilt der Grundsatz der Vereinshaftung.
Diese betragen ca. 100 bis 140 Euro.
Ca. innerhalb von vier bis sechs Wochen erhält der Verein die Eintragungsmeldung des Vereinsregisters. Ab diesem Zeitpunkt ist der neue Verein vollständig rechtskräftig und darf den Zusatz „eingetragener Verein“ tragen.
Es reicht, wenn die Registeranmeldung in vertretungsberechtigter Anzahl unterschrieben wird. Einzelvertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder können deshalb allein anmelden.
Ja, wir geben vor dem Notartermin Ihre Unterlagen zum Finanzamt zwecks einer Abstimmung. Sobald uns ein positiver Bescheid durch die Steuerbehörde vorliegt, kann es weitergehen mit der Notarterminanfrage.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Nein, grundsätzlich gibt es keine allgemeine Eintragungspflicht für die GbR. Nur in bestimmten Fällen besteht ein faktischer Eintragungszwang als eGbR (z.B. Grundstücksrechte können nur noch im Grundbuch eingetragen werden, wenn die GbR im Gesellschaftsregister eingetragen ist und eine GbR kann nur Gesellschafterin einer GmbH werden, wenn Sie als eGbR registriert ist).
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Die Gesellschafter haften mit dem Geschäfts- und Privatvermögen in unbegrenzter Höhe.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die Notar- und Registergebühren bei einer eGbR betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Für die nicht im Gesellschaftsregister eingetragene GbR besteht keine Eintragungspflicht in das Transparenzregister. Mit der Registrierung der eGbR im Gesellschaftsregister, ist diese jedoch verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen:
Man benötigt mindestens zwei Geschäftspartner, die sich auf einen gemeinsamen und gewerblichen Gesellschaftszweck geeinigt haben und einen Gesellschaftsvertrag abschließen. Für den Gesellschaftsvertrag gibt es keinen Formzwang, er muss nicht beurkundet werden und kann sogar mündlich geschlossen werden. Mit einem schriftlichen Gesellschaftsvertrag werden jedoch die Rechte und Pflichten der Gesellschafter untereinander und gegenüber der Gesellschaft geregelt, so dass eine schriftliche Fixierung immer ratsam ist, da andernfalls der Streit vorprogrammiert ist.
Daneben wird eine Anmeldung zur Eintragung der OHG in das Handelsregister benötigt. In einem Notariat müssen dann die Unterschriften unter der Handelsregisteranmeldung beglaubigt werden.
Diese betragen zusammen ca. 300,00 EUR.
Nein, Dritten bzw. den Gläubigern gegenüber kann die Haftung nicht beschränkt oder ausgeschlossen werden. Eine solche Regelung wäre grundsätzlich unwirksam.
Die Gesellschafter haften umfassend. Die Haftung ist unmittelbar, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch. Ein Gläubiger kann auf jeden Gesellschafter zugreifen und muss die übrigen Gesellschafter nicht anteilig mit einbeziehen.
Nein, hinsichtlich der Einlage gibt es keine gesetzliche Grenze. Es gibt kein Mindeststammkapital.
Nein, die Gewerbeanmeldung muss durch jeden Gesellschafter persönlich erfolgen. Wir sind beim Ausfüllen im Rahmen der Gründungsberatung aber gerne behilflich- sofern hier noch Fragen bestehen.
Die OHG ist verpflichtet, den bzw. die wirtschaftlichen Berechtigten dem Transparenzregister mitzuteilen.
Hierbei können wir Ihnen gern behilflich sein und dies für Sie übernehmen. Dafür müssten Sie uns einfach über folgenden Link beauftragen: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern (ein Komplementär und ein Kommanditist). Komplementäre und Kommanditisten können natürliche, juristische Personen und Personengesellschaften sein.
Für die Gründung einer KG ist kein Mindestkapital vorgeschrieben. Die KG kann ohne Einlage geführt werden, wenn für die Ausübung des Gewerbes kein Kapital benötigt wird. Jedoch muss die Hafteinlage (Haftsumme) des Kommanditisten im Gesellschaftsvertrag festgelegt werden.
Mit einem Gesellschaftsvertrag. Dieser muss nicht zwingend schriftlich sein, wir empfehlen jedoch unbedingt die Erstellung eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages. Parallel muss eine Handelsregisteranmeldung erfolgen, um die Haftungsbeschränkung der Kommanditisten wirksam zu machen.
Die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft nach außen erfolgt durch die Komplementäre. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung und der Vertretung ausgeschlossen.
Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Ihnen steht jedoch ein Widerspruchsrecht bei ungewöhnlichen Geschäften zu (überschreiten des gewöhnlichen Betriebes des Handelsgewerbes). Außerdem haben sie ein Kontrollrecht und sind berechtigt den Jahresabschluss unter Einsicht der Bücher und Papiere zu prüfen.
Die Komplementäre haften persönlich und gesamtschuldnerisch, unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft. Die Haftung des Kommanditisten ist auf seine im Handelsregister eingetragene Haftsumme beschränkt.
Eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrages ist nicht notwendig. Jedoch muss die Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister mit beglaubigter Unterschrift über den Notar erfolgen.
Die notarielle Unterschriftenbeglaubigung der Anmeldung zur Eintragung ins Handelsregister beträgt ca. 150,00 EURO. Für die Eintragung der KG im Handelsregister betragen die Kosten ca. 133,33 EURO (bei bis zu 3 Gesellschaftern) – zusammengesetzt aus Eintragung (ca. 100,00 EURO) und Bereitstellung zum Abruf (ca. 33,33 EURO).
Diese Gebühren werden gegenüber der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt.
Ja, diese müssen gleich nach der Eintragung in das Vereinsregister ans Transparenzregister gemeldet werden. Dies können Sie gerne ebenfalls bei uns in Auftrag geben: https://recht24-7.de/eintrag-transparenzregister/
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