Arbeitsvertrag prüfen lassen – online in 24 h
Arbeitsvertrag prüfen lassen bei Recht 24/7
In Deutschland herrscht Vertragsfreiheit, bei der Gestaltung von Verträgen gibt es wenige Einschränkungen. Was sich erst einmal nach viel Freiheit anhört kann in der Praxis kompliziert werden – besonders dann, wenn es Unstimmigkeiten zwischen den Vertragsparteien gibt.
Die Rechte, Pflichten und Ansprüche von Arbeitnehmern und Arbeitgebern werden im Arbeitsvertrag geregelt. Der kann relativ kurz und einfach gehalten sein, aber auch sehr umfangreich und kompliziert. Das kann von der Branche des Unternehmens und der Komplexität der Tätigkeit abhängen. Im Idealfall ist der Arbeitsvertrag eindeutig und setzt einen verbindlichen Rahmen für den Fall von Interessenskonflikten, im Einzelfall kann er aber auch versteckte Fallen oder gar rechtswidrige Klauseln enthalten.
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Warum solltest Du Deinen Arbeitsvertrag überprüfen lassen?
Der Arbeitsvertrag regelt die Bedingungen am zukünftigen Arbeitsplatz. Wichtige Inhalte sind z. B.:
- das Gehalt
- Urlaubsanspruch
- Umgang mit Überstunden
- Kündigungsfrist
Da für den Arbeitsvertrag die Vertragsfreiheit gilt, können die beiden Vertragsparteien – also Arbeitnehmer und Arbeitgeber – die Inhalte weitestgehend frei bestimmen. In der Regel erstellt aber der Arbeitgeber den Vertrag und der Arbeitnehmer unterzeichnet ihn nur noch.
Damit der Vertrag für beide Seiten fair ist, solltest Du als Arbeitnehmer den Arbeitsvertrag genau prüfen bzw. prüfen lassen. Denn: Immer wieder befinden sich Klauseln im Arbeitsvertrag, die sich zum (finanziellen) Nachteil des Arbeitnehmers auswirken. Das muss nicht unbedingt mit böser Absicht geschehen, sondern kann z. B. auch daran liegen, dass das Unternehmen einen veralteten Mustervertrag übernimmt.
Dieser weist Dich darauf hin, wenn der Arbeitsvertrag:
- Formulierungen enthält, die zu Deinem Nachteil sind,
- wichtige Inhalte außen vor lässt oder
- gegen Rechtsvorschriften verstößt und dadurch womöglich sogar (teilweise) ungültig ist.
Arbeitsvertrag prüfen lassen: wichtige Inhalte im Arbeitsvertrag
Prinzipiell dürfen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei über den Inhalt des Arbeitsvertrags einigen. Allerdings gibt es einige gesetzliche Bestimmungen, über die sich der Arbeitgeber nicht hinwegsetzen darf. Dazu gehört zum Beispiel das Arbeitszeitgesetz, das die maximale Dauer der Arbeitszeit festlegt.
Folgende Inhalte finden sich in den meisten Arbeitsverträgen:
Start und Dauer des Arbeitsverhältnisses
Zunächst sollte der Arbeitsvertrag genau festlegen, an welchem Tag das Arbeitsverhältnis beginnt.
Vor allem aber solltest Du prüfen, ob Du befristet oder unbefristet angestellt wirst. Es gilt: Wenn im Arbeitsvertrag nichts zum Ende der Anstellung steht, dann handelt es sich um ein unbefristetes Arbeitsverhältnis.
Bei einem befristeten Arbeitsverhältnis wirst Du nur für einen bestimmten Zeitraum angestellt. Nach diesem Zeitraum endet das Arbeitsverhältnis automatisch, ohne dass eine Kündigung notwendig ist.
Wichtig zu wissen ist: Bei der Befristung gibt es einige Vorgaben, an die sich der Arbeitgeber halten muss. Zum Beispiel darf eine Befristung ohne Grund maximal zwei Jahre dauern.
Tätigkeit
Die Beschreibung Deiner Tätigkeit sollte auf jeden Fall mit dem übereinstimmen, was im Vorstellungsgespräch vereinbart wurde.
- Konkrete Formulierungen schützen Dich davor, dass Du für anderweitige, nicht vereinbarte Aufgaben eingesetzt wirst, die mit Deiner eigentlichen Stelle wenig zu tun haben.
- Weitgefasste Formulierungen hingegen haben den Vorteil, dass sie das Risiko einer möglichen betriebsbedingten Kündigung senken.
Besonders viel Spielraum hat der Arbeitgeber, wenn Klauseln enthalten sind wie z. B.: „Der Arbeitgeber behält sich vor, dem Arbeitnehmer eine andere gleichwertige Tätigkeit zuzuweisen.”
Darüber hinaus solltest Du auch auf die Bezeichnung Deiner späteren Position achten. Wirst Du beispielsweise als leitender Angestellter bezeichnet, dann sollte das auch im Vorstellungsgespräch so besprochen und entsprechend entlohnt werden. Denn für leitende Angestellte gelten manche Gesetze zum Arbeitnehmerschutz nicht oder nur eingeschränkt, wie beispielsweise das Arbeitszeitgesetz.
Arbeitsort
Beim Arbeitsort gilt Ähnliches wie bei der Tätigkeit: Dieser sollte im Arbeitsvertrag klar genannt werden, ansonsten kann der Arbeitgeber Dir einen Arbeitsort zuteilen. Achte bei der Prüfung des Arbeitsvertrags darauf, ob er eine Versetzungsklausel enthält, wie beispielsweise:
„Der Arbeitgeber behält sich vor, den Arbeitnehmer aus betrieblichen Gründen unter Wahrung seiner Interessen an einem anderen Arbeitsort einzusetzen.”
In diesem Fall könnte Dich der Arbeitgeber z. B. an einen anderen Standort in Deutschland versetzen.
Arbeitszeit
Auch die Regelungen zur Arbeitszeit sollten im Arbeitsvertrag schriftlich festgelegt werden. Dazu gehört neben der wöchentlichen Stundenzahl auch die Lage der Arbeitszeit, also z. B. dass die Arbeit montags bis freitags zwischen 09:00 und 18:00 geleistet werden muss. Ohne Festlegung könnte der Arbeitgeber beispielsweise Arbeit an einem Samstag anordnen.
In jedem Fall muss sich der Arbeitgeber an das Arbeitszeitgesetz halten, das zahlreiche Regeln zum Schutz des Arbeitnehmers enthält. So darf zum Beispiel maximal eine 40-Stunden-Woche vereinbart werden.
Überstunden
Wenn im Arbeitsvertrag (bzw. Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung) nichts zu Überstunden steht, dann bist Du, außer in Notsituationen, nicht verpflichtet, diese zu leisten. Aber auch wenn diese im Arbeitsvertrag erwähnt werden, gibt es gesetzliche Grenzen für die Anzahl der Überstunden.
Achte im Arbeitsvertrag besonders darauf, wie die Überstunden abgegolten werden: also ob Du dafür Freizeitausgleich bekommst oder zusätzliche Zahlungen. Möglich ist auch die Regelung, dass eine bestimmte Anzahl an Überstunden (z. B. zehn pro Monat) im normalen Gehalt bereits inkludiert ist.
Nachteilige Regelungen, auf die Du achten solltest
In Bezug auf den Arbeitsvertrag ist manchmal von „versteckten Fallen“ die Rede. Gemeint sind damit Regelungen, die für den Arbeitnehmer von Nachteil sind. Ohne rechtliches Fachwissen ist es oft nicht so einfach, diese zu erkennen. Genau aus diesem Grund ist es empfehlenswert, den Arbeitsvertrag von einem Anwalt prüfen zu lassen.
Einige Beispiele:
- Ausschluss- und Verfallfristen: Das sind Regelungen, die besagen, dass Du Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis (z. B. auf Sonderzahlungen) innerhalb einer gewissen Frist stellen musst. Nach dieser Frist (z. B. wenige Monate) verfällt Dein Anspruch.
- Vertragsstrafen: Mit einer solchen Regelung wirst Du zu einer Strafzahlung verpflichtet, falls Du gewisse Punkte des Arbeitsvertrags nicht einhältst, z. B. die Arbeitsstelle nicht antrittst oder die Kündigungsfrist nicht einhältst.
- Pauschale Regelung zu Überstunden: Solche Regelungen besagen, dass Überstunden pauschal mit einer gewissen Summe (bzw. dem Grundgehalt) abgegolten werden und nicht einzeln pro Stunde. Wichtig: Es muss hier eine Maximalzahl an Überstunden genannt werden (z. B. bis zu zehn Stunden pro Monat), die mit der pauschalen Summe abgedeckt werden.
- Versetzungsklausel: Hier geht es darum, dass der Arbeitgeber Dich nach seinem Ermessen auch an einem anderen Arbeitsort einsetzen darf.
Was tun, wenn Du mit dem Arbeitsvertrag nicht zufrieden bist?
Angenommen, der Anwalt hat den Arbeitsvertrag geprüft und Dir problematische Stellen aufgezeigt, bevor Du unterschrieben hast. Was kannst Du nun tun? Im Prinzip gibt es zwei Fälle:
1. Im Arbeitsvertrag stehen unzulässige Inhalte
Dass der gesamte Arbeitsvertrag ungültig ist, ist dabei der Ausnahmefall. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn Arbeitgeber oder Arbeitnehmer nicht geschäftsfähig sind.
Öfter kommt es vor, dass bestimmte Inhalte unwirksam sind, der Rest des Vertrags aber bestehen bleibt. Ein Beispiel wäre z. B. das grundsätzliche Verbot, eine Nebentätigkeit aufzunehmen. Im Falle des Falles kann der Arbeitgeber diese Regelung nicht durchsetzen, da sie gesetzlich gar nicht erlaubt ist.
Das bedeutet also, dass solche Inhalte im Regelfall für Dich keine Folgen haben. Natürlich kannst Du Deinen Arbeitgeber trotzdem darauf hinweisen, wenn Du das möchtest, es entstehen Dir aber meist keine Nachteile, wenn Du das nicht tust.
Gehalt und Sonderzahlungen
Einer der wichtigsten Punkte für den Arbeitnehmer ist das Gehalt. Im Arbeitsvertrag sollte stehen, wie hoch dieses ist und wann es ausgezahlt wird. Wenn Du nach einem Tarifvertrag angestellt wirst, dann reicht auch die Angabe der tariflichen Entgeltgruppe.
Im Bewerbungsgespräch wurden Sonderzahlungen, etwa Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, versprochen? Dann solltest Du im Arbeitsvertrag prüfen, ob diese dort erwähnt werden und auch deren konkrete Höhe genannt wird.
Außerdem ist es wichtig, dass die Sonderzahlungen nicht unter einem Freiwilligkeits- oder Widerrufsvorbehalt stehen. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Zahlung unter Umständen verweigern kann.
Urlaubsanspruch
Gesetzlich steht Dir pro Jahr ein Urlaub von mindestens vier Wochen zu. Bei einer 5-Tage-Woche sind das 20 Arbeitstage. Das gilt auch, wenn im Arbeitsvertrag der Urlaub nicht angesprochen wird. Wichtig ist: Wenn Du mit dem Arbeitgeber mehr als die gesetzlichen vier Wochen Urlaub vereinbart hast, dann sollte das im Arbeitsvertrag stehen, ansonsten kannst Du keinen Anspruch darauf geltend machen.
Kündigungsfristen
Bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag gilt: Der Arbeitgeber muss per Gesetz (BGB § 622) eine Kündigungsfrist von mindestens vier Wochen einhalten (erhöht sich, je länger Du beim Unternehmen arbeitest). Arbeitnehmer und Arbeitgeber können im Arbeitsvertrag auch längere Kündigungsfristen vereinbaren. Aber: Die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer darf niemals länger sein als jene für den Arbeitgeber.
Als Arbeitnehmer ist eine lange Kündigungsfrist (drei Monate oder mehr) für Dich tendenziell ungünstig. Das solltest Du beim Arbeitsvertrag unbedingt prüfen lassen und gegebenenfalls nachverhandeln.
In der Probezeit gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wie lange die Probezeit dauert, ist ebenfalls im Arbeitsvertrag nachzulesen.
Konkurrenzklausel
Ein Wettbewerbsverbot während des Beschäftigungsverhältnisses gilt grundsätzlich immer. Das bedeutet, dass Du während der Anstellung bei einem Unternehmen nicht gleichzeitig bei der Konkurrenz arbeiten bzw. dem Unternehmen durch eine eigene Tätigkeit Konkurrenz machen darfst.
In einigen Fällen findet sich im Arbeitsvertrag ein sogenanntes nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Dann darfst Du auch nach dem Beschäftigungsverhältnis für eine gewisse Zeit nicht bei Konkurrenten arbeiten. Dafür steht Dir eine finanzielle Entschädigung zu. In jedem Fall solltest Du eine solche Klausel im Arbeitsvertrag prüfen lassen, denn sie macht es Dir schwer, später eine andere Arbeitsstelle zu finden.
Nebentätigkeit
Manchmal findet sich im Arbeitsvertrag eine Klausel, dass man den Arbeitgeber informieren muss, bevor man eine Nebentätigkeit beginnt. Verbieten kann das der Arbeitgeber aber nur in wenigen Fällen, zum Beispiel dann, wenn sich die Nebentätigkeit negativ auf Deine Arbeitsleistung auswirkt.
2. Im Arbeitsvertrag stehen zulässige, aber für Dich nachteilige Inhalte
Daneben gibt es rechtlich zulässige Inhalte, die für Dich nachteilig sind. Dazu zählt z. B. die oben erwähnte Versetzungsklausel. Wenn Du den Arbeitsvertrag noch nicht unterschrieben hast, kann es sich lohnen, mit dem Arbeitgeber nachzuverhandeln, dass er diese Passagen ändert.
Dabei gilt es, abzuwägen:
- Wie groß sind die Nachteile durch die Regelung, um die es geht?
- Wie wichtig ist die Arbeitsstelle für mich?
- Wie wichtig bin ich für den neuen Arbeitgeber?
- Wie viel Verhandlungsspielraum habe ich?
Unter Umständen kann es strategisch klug sein, nur die wichtigsten Punkte anzusprechen.
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