Jahresurlaub planen in Pandemie-Zeiten

Veröffentlicht am: 09.Juni.2022Kategorien: ArbeitsweltSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
Urlaub in der Pandemie
Avatar-Foto
Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Arbeitnehmer legen ihren Urlaub zu Beginn des Jahres fest – so die gängige Praxis. Doch die anhaltende Corona-Pandemie macht reiselustigen Festangestellten einen Strich durch die Rechnung. Jetzt sind Flexibilität und Spontanität gefragt – und nicht zuletzt der gute Wille des Chefs.

War es vor Corona problemlos möglich, den Jahresurlaub bereits am Anfang des Jahres festzulegen, wollen sich viele Arbeitnehmer jetzt nicht mehr frühzeitig festlegen. Zu groß ist die Ungewissheit, wie sich die Pandemie entwickelt und ob die Einreise ins Zielland zum gewünschten Zeitpunkt überhaupt möglich ist. Ein Problem auch für Arbeitgeber. Schließlich schadet es dem Betrieb, wenn die Büros im Sommer wie leergefegt sind, womöglich zu wenig Arbeitskräfte für anstehende Aufträge zur Verfügung stehen, weil in Zeiten niedriger Inzidenz das Reisen am schönsten ist.

Wann muss ich meinen Urlaub beantragen?

Eine gesetzliche Regelung gibt es in Deutschland nicht. Allerdings beinhalten viele Arbeits- und Tarifverträge entsprechende Klauseln, zu welchem Zeitpunkt ein Urlaub angemeldet werden muss. Fehlt eine solche Vereinbarung, reicht es üblicherweise aus, den Urlaub mindestens 2 Wochen vor Antritt einzureichen. In Corona-Zeiten ein Vorteil, denn so können Reiselustige ihren Urlaub – je nach aktueller Lage – kurzfristig und spontan buchen.

Muss der gesamte Jahresurlaub im Vorwege genommen werden?

Im Sommer für zwei Wochen an den Strand, im Herbst für ein paar Tage zum Wandern und Heiligabend und Silvester in die Berge? Das ist möglich! Arbeitnehmer müssen zu Beginn des Jahres nicht alle Urlaubstage verplanen. Sie dürfen sich Urlaubstage aufsparen – beispielsweise für einen spontanen Kurztrip. Allerdings können Nachteile entstehen. Haben andere Kollegen im gewünschten Zeitraum bereits Urlaub genommen, kann der Chef den Urlaubsantrag ablehnen. Auch dann, wenn dieser mindestens 2 Wochen vor Urlaubsantritt eingereicht wurde.

Veränderte Corona-Lage: Darf ich meinen Urlaub verschieben?

Der Urlaub wurde genehmigt, doch dann das: Im Reiseland steigen die Corona-Fallzahlen sprunghaft an. Jetzt sind Arbeitnehmer vom guten Willen ihres Chefs abhängig. Denn ein bereits bewilligter Urlaub kann nicht einseitig verschoben werden. In vielen Fällen hilft ein persönliches Gespräch mit dem Vorgesetzten weiter. Dieser muss die persönlichen Belange seiner Mitarbeiter berücksichtigen. So können beispielsweise Arbeitnehmer mit ähnlicher Tätigkeit ihre Urlaubszeiten tauschen – und den wohlverdienten Urlaub zu einem anderen Zeitpunkt genießen.

Dein Arbeitgeber verweigert dir mit Verweis auf deinen Arbeitsvertrag in Corona-Zeiten den Urlaub? Im Rahmen unseres Vertragschecks überprüft Recht 24/7 deinen vertraglichen Urlaubsanspruch und berät dich über das optimale Vorgehen, um deine Ansprüche durchzusetzen.

119,00 EURO – Bearbeitung in 24h