Mega-Streik am Montag: Dürfen Arbeitnehmer einfach zu Hause bleiben?

Veröffentlicht am: 27.März.2023Kategorien: ArbeitsweltSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Arbeitsstreik
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Am 27. März 2023 haben die Gewerkschaften Verdi und EVG zu einem bundesweiten Streik aufgerufen, der den öffentlichen Nahverkehr lahmlegen wird. Viele Arbeitnehmer fragen sich in diesem Zusammenhang, ob sie am Montag einfach zu Hause bleiben können. In diesem Blog-Beitrag werden die wichtigsten Informationen dazu zusammengefasst.

Arbeitnehmer müssen trotz Streik pünktlich erscheinen

Trotz des Streiks müssen Arbeitnehmer pünktlich zur Arbeit erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht. Da der Streik in der Regel rechtzeitig angekündigt wird, handelt es sich hierbei nicht um ein unvorhergesehenes Ereignis. Arbeitnehmer müssen sich also vorab selbst um eine Ausweichmöglichkeit wie Fahrrad oder E-Scooter kümmern. Alternativ können Kollegen untereinander Fahrgemeinschaften bilden und gemeinsam zur Arbeit fahren.

Auf andere Verkehrsmittel ausweichen

Da der öffentliche Nahverkehr am Streiktag weitgehend stillsteht, müssen Arbeitnehmer auf andere Verkehrsmittel ausweichen. Es ist zumutbar, auf eigene Kosten ein Taxi zu nehmen. In Großstädten ist es zudem einfacher, auf Carsharing oder ähnliche Angebote auszuweichen als in ländlichen Regionen.

Home-Office als Alternative

Nach der Corona-Pandemie haben zahlreiche Arbeitgeber das Arbeiten im Home-Office beibehalten. Dies bietet sich auch bei den Arbeitsniederlegungen am Montag an. Einen Anspruch darauf haben Arbeitnehmer allerdings nicht. Als Arbeitnehmer muss man nach allen zumutbaren Alternativen suchen, die einem einen Weg zur Arbeit ermöglichen.

Verspätungen vorher ankündigen

In jedem Fall sollten Arbeitnehmer mit ihrem Vorgesetzten im Gespräch bleiben – auch um etwaige Verspätungen anzukündigen. Denn am Montag werden viele Pendler auf das Auto ausweichen. Vor allem rund um Köln und im Ruhrgebiet kann es zu Staus kommen.

Fazit

Auch wenn der Streik am Montag den Weg zur Arbeit erheblich erschwert, müssen Arbeitnehmer trotzdem pünktlich erscheinen. Das sogenannte Wegerisiko trägt immer der Arbeitnehmer, ob Streik oder nicht. Es ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zumutbar, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen oder im Home-Office zu arbeiten. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer mit ihrem Vorgesetzten im Gespräch bleiben, um etwaige Verspätungen anzukündigen.

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