Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit: BAG-Urteil stärkt Rechte von Arbeitnehmerinnen

Veröffentlicht am: 20.Februar.2023Kategorien: ArbeitsweltLesezeit: 2 Min.
gleiches Entgeld
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Ein aktuelles Urteil des Bundesarbeitsgerichts hat die Rechte von Arbeitnehmerinnen gestärkt, die bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit weniger Entgelt erhalten als ihre männlichen Kollegen. Das Gericht entschied, dass die bloße Tatsache, dass ein männlicher Kollege sein Gehalt durch bessere Verhandlungen höher ausgehandelt hat, kein zulässiges Unterscheidungskriterium darstellt. Stattdessen haben Arbeitnehmerinnen einen Anspruch auf gleiches Entgelt, wenn der Arbeitgeber männlichen Kollegen aufgrund ihres Geschlechts ein höheres Entgelt zahlt. Das Urteil zeigt, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts auch heute noch ein aktuelles Thema ist und dass Arbeitnehmerinnen ihre Rechte durchsetzen können.

Der Fall vor dem Bundesarbeitsgericht

In dem Fall vor dem Bundesarbeitsgericht ging es um eine Arbeitnehmerin, die seit dem 1. März 2017 bei ihrem Arbeitgeber als Außendienstmitarbeiterin im Vertrieb beschäftigt war. Ihr Grundentgelt betrug anfangs 3.500,00 Euro brutto. Ab dem 1. August 2018 richtete sich ihre Vergütung nach einem Haustarifvertrag, der die Einführung eines neuen Eingruppierungssystems regelte. Die für die Tätigkeit der Arbeitnehmerin maßgebliche Entgeltgruppe sah ein Grundentgelt in Höhe von 4.140,00 Euro brutto vor. Aufgrund einer Deckelungsregelung zahlte der Arbeitgeber der Arbeitnehmerin jedoch ab dem 1. August 2018 nur ein Grundentgelt von 3.620,00 Euro brutto. Ein männlicher Kollege hatte hingegen ein höheres Entgelt ausgehandelt und erhielt 4.000,00 Euro brutto. Die Arbeitnehmerin klagte auf Nachzahlung und Entschädigung wegen Diskriminierung.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf gleiches Entgelt hatte. Die bloße Tatsache, dass der männliche Kollege sein Gehalt durch bessere Verhandlungen höher ausgehandelt hatte, stelle kein zulässiges Unterscheidungskriterium dar. Stattdessen müsse die Arbeitgeberin nachweisen, dass die unterschiedliche Entlohnung nicht aufgrund des Geschlechts, sondern aufgrund anderer sachlicher Gründe gerechtfertigt sei. Da die Arbeitgeberin jedoch keinen solchen Nachweis erbringen konnte, hatte die Arbeitnehmerin einen Anspruch auf Nachzahlung und Entschädigung wegen Diskriminierung.

Auswirkungen des Urteils

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stärkt die Rechte von Arbeitnehmerinnen und zeigt, dass Diskriminierung am Arbeitsplatz aufgrund des Geschlechts auch heute noch ein aktuelles Thema ist. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie männliche und weibliche Arbeitnehmer gleichbehandeln und dürfen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit kein unterschiedliches Entgelt zahlen. Das Urteil hat auch Auswirkungen auf andere Fälle von Diskriminierung am Arbeitsplatz und stärkt die Position von Frauen am Arbeitsplatz.

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