Extra-Geld durch Überstunden

Veröffentlicht am: 11.Mai.2022Kategorien: ArbeitsweltSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Überstunden
Avatar-Foto
Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Das Thema „Überstunden“ beschäftigt regelmäßig deutsche Arbeitsgerichte. Und aktuell auch den Augsburger Stadtrat. Es geht um mehr als 4.500 Stunden Mehrarbeit, ca. 220.000 Euro und Klarheit über die aktuelle Gesetzeslage.

Gerd Merkle hat es zur Zeit nicht leicht. Der 63-jährige CSU-Baureferent steht massiv in der Kritik – wegen einer Forderung an die Stadt Augsburg. Er erhebt Anspruch auf Auszahlung von rund 4.500 Überstunden. Diese resultieren aus seiner langjähriger Tätigkeit als Koordinator für baufachliche Aufgaben der Stadt Augsburg.

Die Summe: ca. 220.000 Euro. „Abgehoben“, „ohne Fingerspitzengefühl“ und „völlig enthemmt“, sagen Kritiker. „Rechtmäßig“ und „folgerichtig“ lautet die Antwort von Fürsprechern. Wer hat Recht?

Überstunden sind zu vergüten

Die gute Nachricht für Arbeitnehmer: Überstunden sind zu vergüten – sofern dies im Arbeits- bzw. Tarifvertrag geregelt ist. Fehlt eine entsprechende Regelung, gehen Arbeitnehmer jedoch nicht unbedingt leer aus. Denn gemäß § 612 BGB sind Überstunden auszugleichen, wenn ein Ausgleich betriebs- oder branchenüblich ist.

Voraussetzung ist in beiden Fällen, dass die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet oder zumindest stillschweigend hingenommen wurden. Wer sich also ohne Wissen seines Vorgesetzten über den Feierabend hinaus ins Büro setzt, bekommt die Überstunden in der Regel nicht bezahlt.

Arbeitszeitkonto belegt die Arbeitsleistung

Merkle führte ein Arbeitszeitkonto, um seine geleisteten Arbeitsstunden zu dokumentieren. Dieses Vorgehen ist für Arbeitnehmer zu empfehlen. Der Grund ist schnell gefunden, denn so lassen sich Überstunden nachweisen – und entsprechend vergüten. Allerdings sind Arbeitszeitkonten in der Praxis häufig mit einer sogenannten Ausschlussfrist verknüpft.

Innerhalb dieser Frist müssen Arbeitnehmer ihren Anspruch auf Überstundenvergütung geltend machen. Andernfalls verfallen die Überstunden und damit auch die Vergütung.

Höhe der Überstundenvergütung unterschiedlich

Mit welcher Summe Überstunden ausbezahlt werden, richtet sich nach dem Arbeits- oder Tarifvertrag. Wirst du nach Stunden bezahlt, erhältst du deinen üblichen Stundenlohn auch für jede gemachte Überstunde. Beziehst du ein Festgehalt, errechnet sich dein Stundenlohn anhand folgender Formel: 3 x Monatslohn (brutto) ÷ 13 ÷ wöchentliche Arbeitsstunden = Stundenlohn (brutto).

Gut zu wissen: In einigen Branchen wird ein Überstundenzuschlag bezahlt. Die Höhe des Zuschlags ist in der Regel im Tarifvertrag bestimmt und liegt in etwa bei 25 Prozent.

Dein Arbeitgeber verweigert die Vergütung von Überstunden? Recht 24/7 hilft dir weiter. Wir prüfen deine Ansprüche, beraten dich über das weitere Vorgehen und vertreten dich auf deinen Wunsch vor Gericht.

119,00 EURO – Bearbeitung in 24h