Was schützt eine Wort-/Bildmarke genau?

Veröffentlicht am: 31.Juli.2020Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
Registered Trademark
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Wann ist eine Wort-/Bildmarke sinnvoll?

Ein professioneller Firmenauftritt sorgt für einen hohen Wiedererkennungswert des Unternehmens und seiner Angebote. Hierbei ist die Markenanmeldung einer aussagekräftigen Wort-/Bildmarke eine große Unterstützung. Dadurch solltest Du vor allem Folgendes für Dein Unternehmen schützen:

  • das Firmenlogo
  • wichtige Produkte
  • wichtige Dienstleistungen

Kaum eine Firma kommt ohne den Markenschutz des eigenen Firmenlogos aus. Der Schutz besteht nach der erfolgten Markeneintragung ausschließlich für die Klassen, Waren und Dienstleistungen, für die die Marke angemeldet wurde.

Warum bietet eine Wort-/Bildmarke Vorteile?

Eine Wort-/Bildmarke schützt gleichzeitig zwei Komponenten:

  • eine Zeichenfolge, Wortkombination oder eine Wort-/Zahlenkombination
  • eine grafische Darstellung, teilweise auch farblich gestaltet

Als Firmenlogo eignet sich ein Schriftzug des Firmennamens mit einer einprägsamen grafischen Gestaltung. Das Logo sollte auch bei räumlicher Distanz eine hohe Wiedererkennung zeigen. Gleiches gilt bei Marken, die für Produkte oder Dienstleistungen gewählt werden. Gegenüber einer flexibler einsetzbaren Wortmarke hat die Wort-/Bildmarke den Vorteil, dass eine normalerweise schutzunfähige Zeichenfolge durch eine individuelle grafische Gestaltung eine Schutzfähigkeit erlangen kann.

Welche Möglichkeiten bietet eine Wort-/Bildmarke sprachlich?

Neben dem Firmen- oder Produktnamen kann bei einer Wort-/Bildmarke zusätzlich ein Slogan geschützt werden. Du solltest allerdings keine zu langen Texte für Claims hierbei verwenden. Zwei bis fünf einprägsame Worte werden in der Regel vom Verbraucher gut erinnert. Die Aufnahme eines Werbeslogans in eine Marke macht aber nur Sinn, wenn die Message des Claims langfristig bestehen bleiben kann. Beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) können auch Wort-/Bildmarken angemeldet werden, deren Worte oder Wortkombinationen in einer anderen Sprache dargestellt werden.

Was ist bei einer Wort-/Bildmarke grafisch zu beachten?

Eine Wort-/Bildmarke muss sich durch ihre grafische Darstellung hinreichend von einer Wortmarke unterscheiden. Bei der optischen Gestaltung kann die Marke in den Originalfarbtönen oder in schwarz-weiß angemeldet werden.

Falls die Farbe ein elementarer Bestandteil für die Wiedererkennung des Unternehmens oder des Produktes ist, sollte auf diese nicht verzichtet werden. Bei einer Markenanmeldung in schwarz-weiß hast Du allerdings einen flexibleren Schutz, falls das Logo beispielsweise für unterschiedliche Produktlinien immer anders farblich dargestellt werden soll.

Ob später aus einer schwarz-weiß gestalteten Marke gegen eine andere farbige Marke markenrechtlich vorgegangen werden kann, hängt vom Einzelfall ab. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann die bestmögliche Strategie individuell entwickelt werden.

Fazit

Die Markenanmeldung einer Wort-/Bildmarke ist immer eine gute Wahl, wenn es um langfristig zu schützende Firmennamen, Produkte oder Dienstleistungen geht.

DE-Marke ab 139 EURO, EU-Marke ab 239 EURO