UG gründen: So gehst du vor – Schritt für Schritt
Für die Gründung eines Unternehmens stehen dir in Deutschland verschiedene Rechtsformen zur Auswahl. Dazu zählt auch die sogenannte Unternehmensgesellschaft (kurz: UG). In diesem Artikel erfährst du alles, was du bei der Gründung einer UG zu den Themen
- Voraussetzungen
- Vor- und Nachteile
- Kosten & Steuern
- und Haftung
wissen musst.
Darüber hinaus geben wir dir eine leicht verständliche Schritt-für-Schritt-Anleitung an die Hand, damit du deine UG schnell und rechtssicher gründen kannst.
UG gründen – das Wichtigste auf einen Blick
- Vor- und Nachteile einer UG
- Voraussetzungen der UG Gründung
- Dauer & Kosten
- UG gründen Schritt für Schritt
- Gründung einer UG: Häufige Fragen
Inhaltsverzeichnis
- Was ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
- Unternehmergesellschaft gründen – Voraussetzungen
- Deutsche UG gründen – Schritte in der Kurzübersicht
- Kosten für die Gründung einer UG
- UG gründen: Dauer der Gründung
- Vor- und Nachteile einer UG
- Wie gründe ich eine UG – Anleitung in 10 Schritten
- UG gründen: Alleine, zu zweit oder zu dritt?
- Pflichten einer UG: Darauf musst du achten
- Diese Steuern zahlt man für die UG
- Unternehmensgesellschaft gründen: Wie sieht es mit der Haftung bei der UG aus?
- So kann eine UG wieder aufgelöst werden
- Kann man eine UG gründen und später in eine GmbH umwandeln?
- UG gründen – schnell erledigt mit Recht 24/7
- Häufige Fragen zur Gründung einer UG
Was ist eine Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)?
Die Abkürzung UG steht für Unternehmergesellschaft. Sie ist eine Sonderform der GmbH und zählt zu den Kapitalgesellschaften. Ähnlich wie bei einer GmbH haften der oder die Gesellschafter einer UG nicht persönlich, sondern lediglich mit dem eingebrachten Stammkapital.
In diesem Zusammenhang ist der Zusatz „(haftungsbeschränkt)“ von Bedeutung. Dieser Zusatz ist bei der Gründung immer zwingend. Wird dieser später nicht aufgeführt und tatsächlich verwendet, können Geschäftspartner davon ausgehen, dass eine vollumfängliche Haftung der Gewerbe treibenden Person vorliegt. Folglich können der oder die Gesellschaftenden einer UG im Zweifelsfall persönlich in Haftung genommen werden (vgl. BGH-Urteil v. 13.01.2022), Az.: III ZR 210/20).
Unternehmergesellschaft gründen – Voraussetzungen
Eine UG zu gründen ist in Deutschland seit 2009 möglich. Existenzgründern soll eine Haftungsbeschränkung ermöglicht werden – auch dann, wenn das für eine GmbH notwendige Stammkapital i.H.v. 25.000,00 Euro nicht aufgebracht werden kann.
Um eine Unternehmergesellschaft zu gründen, müssen folgende Voraussetzungen gegeben sein:
- Mindestalter der geschäftsführenden Person: 18 Jahre
- Mindestalter der Gesellschafter: 18 Jahre
- mindestens 1 geschäftsführende Person und 1 teilhabende Person (Gründest du eine UG alleine, kannst du beide Rollen übernehmen)
- Firmensitz in Deutschland
- eintragungsfähiger Firmenname
- Musterprotokoll (das ist der ratsame Regelfall) oder schriftlicher Gesellschaftsvertrag
- Geschäftskonto zur Einzahlung des Stammkapitals
- Stammkapital als Bareinlage: Das im Gesellschaftsvertrag vereinbarte Stammkapital muss eingezahlt werden. Sacheinlagen (z. B. Immobilien) sind unzulässig.
Deutsche UG gründen – Schritte in der Kurzübersicht
So gründest du eine UG:
- Grundlegende Entscheidungen treffen
- Genehmigungen einholen
- Namen prüfen lassen
- Gesellschaftsvertrag erstellen
- Vom Notar beurkunden lassen
- Gesellschafter bestellen
- Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
- Eintrag ins Handelsregister
- Anmeldung beim Finanzamt und Gewerbeamt
- Anmeldung bei weiteren Stellen
Kosten für die Gründung einer UG
Bei der Gründung einer UG fallen für dich Kosten in unterschiedlicher Höhe an. Die Gesamtkosten setzen sich zusammen aus Notar- und Anwaltskosten, sowie den Kosten für das Registergericht. Hinzu kommen die Gebühr für die Gewerbeanmeldung nach der Gründung. Verwendest du für die Gründung ein Musterprotokoll, wird sie günstiger.
Die Notarkosten betragen bei bis zu 7.000,00 Euro Stammkapital:
- bei einem Gesellschafter ca. 190,00 Euro
- bei 2-3 Gesellschafter ca. 290,00 Euro
Der Betrag wird nach der Beurkundung fällig. Du erhältst vom Notar eine Rechnung.
Die Registergerichtskosten betragen 200,00 Euro und werden der neuen Gesellschaft ca. 10 Tage nach der Beurkundung in Rechnung gestellt. Die Kosten setzen sich zusammen aus 150,00 Euro für die Eintragung und 50,00 Euro für den Abruf der Dokumente.
UG gründen: Dauer der Gründung
Eine UG zu gründen, dauert in der Regel 4 Wochen – in Einzelfällen auch 6 bis 8 Wochen. Die tatsächliche Dauer ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
- Wie schnell finden Gründer und Notar einen Termin?
- Wurde das Geschäftskonto rechtzeitig eröffnet?
- Wird der gewünschte Firmenname vom Amtsgericht akzeptiert?
- Herrscht unter den gesellschaftenden Personen Einigkeit über die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrages?
Möchtest du eine UG schnell gründen, solltest du die einzelnen Gründungsschritte nicht nacheinander, sondern parallel ausführen.
Vor- und Nachteile einer UG
Eine Firma als UG zu gründen hat – wie bei der Gründung anderen Gesellschaftsformen auch – Vor- und Nachteile.
Vorteile:
- Privatvermögen der teilhabenden Personen von der Haftung ausgeschlossen – kein persönliches Haftungsrisiko
- Mindeststammkapital von nur 1,00 Euro, die Praxis zeigt jedoch, dass die meisten Notare ein Stammkapital von 500,00 Euro verlangen
- vergleichsweise niedrige Gründungskosten
- UG als Rechtsform ist für alle Arten von Gewerben und Dienstleistungen geeignet. Gründung sowohl mit einer als auch mit mehreren Personen möglich
- kann nach Erreichen eines Stammkapitals i.H.v. 25.000,00 Euro problemlos in eine GmbH umgewandelt werden
Nachteile:
- Stammkapital ist in bar zu erbringen, Sacheinlagen sind nicht möglich
- volle Gewinnausschüttung erst bei Erreichen der Summe von 25.000,00 Euro (Ansparpflicht), 25 Prozent des Gewinns müssen „angespart“ werden
- Unternehmensname muss immer mit dem Kürzel „UG“ sowie dem Zusatz (haftungsbeschränkt) versehen sein
- Teilweise etwas geringeres Ansehen als eine GmbH
- Pflicht zur Bilanzerstellung und Buchführung
Wie gründe ich eine UG – Anleitung in 10 Schritten
Nun weißt du, welche Vor- und Nachteile die Gründung einer UG bietet, wie lange diese dauert und welche Kosten anfallen – und stehst vor der Frage: „Wie gründe ich eine UG?“. Im Folgenden erläutern wir dir die Schritte im Detail und verraten dir, worauf du achten musst.
Schritt 1: Grundlegende Entscheidungen treffen
Als erstes musst du dich mit grundlegenden Punkten zu deiner UG beschäftigen. Dazu zählen unter anderem der Firmenname, der Firmensitz sowie die Anzahl der Gesellschafter. Darüber hinaus musst du einen Unternehmensgegenstand sowie einen Geschäftsführer bestimmen, um deine UG gründen zu können.
- Firmenname: Darf nicht bereits im Handelsregister eingetragen sein oder zu allgemein formuliert sein wie z. B. bei „Auto UG“ der Fall. Der Firmenname darf nicht irreführend sein. Eine CFT IT-Security UG (haftungsbeschränkt) muss sich mit IT-Security beschäftigen, nicht nur mit dem Verkauf von Notebooks.
- Firmensitz: Dieser muss im Inland liegen.
- Unternehmensgegenstand: Benennt detailliert den Bereich und die konkrete Art der Betätigung deiner UG.
- Stammkapital: Mit wie viel Stammkapital möchtest du deine UG gründen?
- Gesellschafter: Wie viele Gesellschafter soll es geben? (mind. 1)
- Geschäftsführer: Wer soll die Position des Geschäftsführers übernehmen? (mind. 1)
Nimm dir für diese Punkte ausreichend Zeit. Sie haben einen wesentlichen Einfluss auf den reibungslosen Ablauf und die Dauer der UG-Gründung.
Schritt 2: Genehmigungen einholen
Nicht jede Existenzgründung darf ohne vorherige Genehmigung erfolgen. So benötigst du beispielsweise
- im Bewachungsgewerbe
- in der Gastronomie
- in der Baubranche und
- im Güterkraftverkehr
eine entsprechende Genehmigung, um eine UG zu gründen. Bist du dir unsicher, welche für deine Selbstständigkeit erforderlich ist, so hilft dir das Gewerbeamt weiter.
Genehmigungen sollten spätestens nach der Eintragung deiner UG in das Handelsregister vorliegen.
Schritt 3: Firmennamen prüfen lassen
Der Firmenname muss zunächst in das Handelsregister eingetragen werden. Er darf deshalb weder bereits bestehen beim selben Handelsregister, noch zu allgemein gehalten oder irreführend sein. Um diesen Prozess zu beschleunigen, solltest du den Namen deiner UG bereits im Vorwege prüfen. Dazu kannst du
Einsicht in das Handelsregister und das Unternehmensregister nehmen
das Markenregister (www.dpma.de) auf einen bereits bestehenden Markenschutz überprüfen
Es ist außerdem ratsam und bei manchen Registergerichten erforderlich, den Firmennamen bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer auf seine Zulässigkeit überprüfen zu lassen. Der IHK-Namenscheck ist in vielen Bundesländern kostenlos.
Schritt 4: Gesellschaftsvertrag erstellen
Für die Gründung einer UG benötigst du entweder ein Musterprotokoll oder einen Gesellschaftsvertrag. Beides ist rechtlich gleichwertig. Mit dem Musterprotokoll sparst du aber erhebliche Notarkosten von ca. 500,00 Euro. Du kannst es verwenden, wenn du eine UG alleine gründen willst. Anderenfalls ist es zulässig für bis zu drei Gesellschafter und einem Geschäftsführer. Für alle anderen Fälle ist gesetzlich ein Gesellschaftsvertrag erforderlich. Dieser gibt Auskunft über Gesellschafter, Geschäftsführer, den Firmennamen sowie den Firmensitz. Darüber hinaus beschreibt er die konkrete Tätigkeit deines Unternehmens.
Ein Gesellschaftervertrag ist meist komplex und sollte idealerweise von einem Rechtsanwalt erstellt und anschließend von einem Notar überprüft werden.
Schritt 5: Der Notartermin
Um eine UG zu gründen, ist ein Termin bei einem Notar unumgänglich. Zu diesem müssen alle Gesellschafter und auch der Geschäftsführer erscheinen und ihre Ausweisdokumente vorlegen. Durch eine notarielle Vollmacht können sich Gesellschafter und Geschäftsführer vertreten lassen. Danach wird das Musterprotokoll oder der aufgesetzte Gesellschaftsvertrag beglaubigt, die Anmeldung zum Handelsregister unterschrieben und notariell beurkundet. Ist dies erfolgt, befindet sich deine UG „in Gründung“ und ist bereits geschäftsfähig.
Schritt 6: Geschäftskonto eröffnen und Stammkapital einzahlen
Nach dem Notartermin kannst du bei einer beliebigen Bank ein Geschäftskonto eröffnen. Dies erfordert die Anwesenheit des Geschäftsführers. Denk daran: Das Stammkapital muss vollständig in bar eingezahlt werden, Sacheinlagen sind bei der Gründung einer UG nicht möglich.
Nach Eröffnung des Geschäftskontos und der Einzahlung des Stammkapitals erhältst du einen Einzahlungsbeleg. Dieser benötigt der Notar als Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals. Er kann dann als nächstes die Anmeldung zum Registergericht vornehmen.
Schritt 7: Eintrag ins Handelsregister
Die Eintragung deiner UG in das Handelsregister ist erst möglich, sobald das Stammkapital vollständig auf das Geschäftskonto eingezahlt wurde. Für die Eintragung muss der Notar folgende Dokumente beim Amtsgericht vorlegen
- Musterprotokoll / Gesellschaftsvertrag
- Anmeldung zum Handelsregister
Sind alle Dokumente vollständig, wird deine UG in das Handelsregister eingetragen.
Schritt 8: Anmeldung beim Gewerbeamt
Nach der Eintragung deiner UG in das Handelsregister erfolgt die Anmeldung beim Gewerbeamt. Zuständig ist das Amt des Ortes, in dem dein Unternehmen seinen Sitz hat. Man nennt diese Anmeldung auch oft „Gewerbeschein beantragen“. Der Gewerbeschein muss in Deutschland meist persönlich durch den Geschäftsführer beantragt werden. Einzelne Gemeinden bieten auch eine Gewerbeanmeldung über das Internet an.
Wichtig: Mit der Gewerbeanmeldung müssen die Eintragung beim Handelsregister sowie eventuell erforderliche Genehmigungen für die UG Gründung eingereicht werden.
Das Gewerbeamt leitet anschließend alle relevanten Informationen automatisch an andere Behörden weiter. Dazu zählen beispielsweise:
- die Agentur für Arbeit
- die IHK bzw. Handwerkskammer
- die Berufsgenossenschaft
Schritt 9: Anmeldung beim Finanzamt
Die Anmeldung beim Finanzamt muss gem. § 137 AO innerhalb eines Monats nach Beglaubigung des Gesellschaftsvertrages erfolgen. Dafür muss der Geschäftsführer den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim Finanzamt beantragen und ausfüllen. Dort ist für die Beantragung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ein entsprechendes Feld anzukreuzen. Nachdem du das Formular ausgefüllt an das zuständige Finanzamt geschickt hast, erhältst du innerhalb von wenigen Tagen deine Steuernummer und auch deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer per Post.
Für die elektronische Übermittlung steht ausschließlich das Internetportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung. Das für die elektronische authentifizierte Übermittlung erforderliche Zertifikat erhältst du durch die Registrierung bei Mein ELSTER.
Schritt 10: Anmeldung bei weiteren Stellen
Als Gewerbetreibender bist du zu einer Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer verpflichtet. Betreibt deine UG ein Handwerk, wird sie Mitglied der Handwerkskammer. Darüber hinaus ist für alle Unternehmen eine Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft Pflicht.
Da das Registergericht deine Anmeldung an die o.g. Stellen weiterleitet, musst du nichts tun. Du wirst automatisch benachrichtigt und zur Mitgliedschaft aufgefordert.
Tipp: Um den Firmennamen deiner UG schützen zu lassen, kannst du beim Deutschen Marken- und Patentamt einen Antrag auf Markenanmeldung stellen. Wie genau das funktioniert, erfährst du in unserem Beitrag „Markenanmeldung mit Deutschlands Nummer Eins“.
UG gründen: Alleine, zu zweit oder zu dritt?
Grundsätzlich kannst du eine UG alleine gründen. In diesem Fall bist du automatisch auch der Geschäftsführer. Das hat einige Vorteile, denn zum einen triffst du Entscheidungen alleine, zum anderen erhältst du den vollen Gewinn. Allerdings trägst du auch die volle Verantwortung und musst das Stammkapital in Eigenregie aufbringen.
Möchtest du eine UG zu zweit gründen oder sollen noch mehr Personen als Gesellschafter in die UG eintreten, wird diese Verantwortung – ebenso wie das Stammkapital – auf mehrere Schultern verteilt. Nachteil: Auch erwirtschaftete Gewinne werden auf die Gesellschafter (in der Regel je nach Geschäftsanteilen) aufgeteilt.
Pflichten einer UG: Darauf musst du achten
Im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit hat eine UG einige Pflichten zu erfüllen. Dazu zählen insbesondere diese:
- Ansparpflicht: Wie bereits erwähnt, ist eine UG dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden. 25 Prozent des Jahresgewinns müssen aufgrund der Ansparpflicht in eine Rücklage eingezahlt werden. Diese Pflicht entfällt erst beim Erreichen eines Stammkapitals i.H.v. 25.000,00 Euro.
- Insolvenzantragspflicht: Sobald die UG überschuldet bzw. zahlungsunfähig ist, ist die Geschäftsführung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Dieser ist unverzüglich, spätestens jedoch 3 Wochen ab Bekanntwerden des Insolvenzgrundes, zu stellen.
- Pflicht zur Buchführung: Eine UG ist aufgrund ihrer Rechtsform zur Buchführung verpflichtet und muss jedes Jahr eine Handels- sowie eine Steuerbilanz erstellen. Aufgrund der Komplexität muss dies in der Regel durch einen Steuerberater erfolgen und löst weitere jährliche Kosten aus. Diese richten sich nach dem Umsatz der Gesellschaft und dem Steuerberater. Sie betragen am Anfang mindestens ca. 500,00 Euro bei 50.000,00 Euro Jahresumsatz.
- Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“: Der Zusatz „UG (haftungsbeschränkt)“ muss zwingend im Firmennamen enthalten sein und ist stets anzugeben (z. B. im Schriftverkehr)
Diese Steuern zahlt man für die UG
Als Unternehmer musst du die steuerlichen Belastungen für deine UG bilanzieren und kalkulieren. Zu zahlen sind folgende Steuern:
- Körperschaftssteuer: 15 Prozent vom Überschuss des Unternehmens zzgl. 5,5 % Solidaritätszuschlag, quartalsweise im Voraus zu zahlen
- Kapitalertragssteuer: 25 Prozent zzgl. Solidaritätszuschlag, jedoch nur bei Ausschüttung von Gewinnen an gesellschaftende Personen
- Gewerbesteuer: Höhe variiert von Gemeinde zu Gemeinde, der Freibetrag beträgt 24.500,00 Euro
- Lohnsteuer: zwischen 14 und 45 Prozent, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden
- Umsatzsteuer: 19 Prozent auf alle Rechnungsbeträge (7 Prozent bei Produkten oder Dienstleistungen des Grundbedarfs, wie z. B. Lebensmittel)
Unternehmensgesellschaft gründen: Wie sieht es mit der Haftung bei der UG aus?
Der große Vorteil der UG ist: Wie bei einer GmbH haftet immer nur die Gesellschaft und nie der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Voraussetzung dafür ist, dass der Unternehmer die UG korrekt führt, z. B. keine Insolvenzverschleppung erfolgt. Nur in einem solchen oder ähnlichen Ausnahmefall kann der Unternehmer mit seinem Privatvermögen haften.
Alle geschäftlichen Schulden richten sich nur gegen die UG und nicht gegen den Unternehmer und sein Privatvermögen. Eine Möglichkeit, zur Schuldenbegleichung auf das Privatvermögen der Gesellschafter zuzugreifen, besteht nicht. Selbst im Falle einer Insolvenz haben die Gesellschafter lediglich den Verlust ihrer Einlage zu befürchten.
Diese Haftung gilt jedoch nur, sofern die UG bereits ins Handelsregister eingetragen wurde. Sollten vor der Eintragung bereits Verbindlichkeiten entstanden sein, können sowohl Gesellschafter als auch Geschäftsführer persönlich in Haftung genommen werden. Deshalb sollten größere Anschaffungen und Verträge erst nach der endgültigen Eintragung in das Handelsregister erfolgen.
So kann eine UG wieder aufgelöst werden
Vermögenslosigkeit, eine Insolvenz oder der Ablauf der befristeten Geschäftstätigkeit: Es gibt viele Gründe für die Auflösung einer UG.
Falls keine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit vorliegt, kann die UG problemlos durch eine Liquidation beendet werden. Dies erfolgt in 3 Schritten:
- Auflösung
- Liquidation
- Löschung
Eine UG kann durch einen Mehrheits-Beschluss der Gesellschafter aufgelöst werden. Der Auflösungsbeschluss hat dann die Liquidation zur Folge. Der Geschäftszweck der UG ändert sich von einer unternehmerischen Tätigkeit auf die Auflösung und Beendigung der Gesellschaft. Dabei werden laufende Geschäfte beendet, bestehende Forderungen eingezogen und ausstehende Zahlungsverpflichtungen erfüllt.
Erst nach abgeschlossener Liquidation kann die Löschung der UG im Handelsregister beantragt werden. Ist diese erfolgt, endet die UG als Rechtsträger. Der Gesetzgeber sieht deshalb ein Sperrjahr zwischen Auflösungsbeschluss und Löschung im Handelsregister vor, um alles sauber und korrekt abzuwickeln. Eine Löschung ohne Sperrjahr ist in der Praxis fast nie möglich und wird nur dann anerkannt, wenn die Gesellschaft gar nicht unternehmerisch tätig war. Ein Beispiel hierfür ist die Löschung unmittelbar nach dem Notartermin zur Gründung, wenn der Unternehmer es sich anders überlegt hat.
Kann man eine UG gründen und später in eine GmbH umwandeln?
Sobald deine UG ein Stammkapital i.H.v. 25.000,00 Euro – beispielsweise aufgrund von Rücklagen oder einer Kapitalerhöhung – aufweist, kannst du diese in eine GmbH umwandeln. Das geht jederzeit, wenn man das Geld aufbringen kann. In der Praxis müssen auch hier nur 12.500,00 Euro bereits mit der Umwandlung einbezahlt werden. Du brauchst also für eine Umwandlung in eine GmbH einmal 12.500,00 Euro auf dem Geschäftskonto – entweder durch deine Rücklagen oder eine Einzahlung aus deinem Privatvermögen als Kapitalerhöhung.
Um eine UG in eine GmbH umzuwandeln, ist zunächst ein mehrheitlicher Beschluss der Gesellschafter erforderlich (3/4-Mehrheit). Anschließend muss die Satzung geändert und die neue notariell beglaubigt werden. Nach einer Meldungsänderung an das Handelsregister und einem entsprechenden Eintrag ist die Umfirmierung abgeschlossen.
UG gründen – schnell erledigt mit Recht 24/7
Bevor du eine UG gründen kannst, müssen viele Voraussetzungen erfüllt sein, die wir oben zusammengefasst haben.
Dabei gibt es rechtliche Fallstricke zu beachten, die von unerfahrenen Gründern häufig übersehen werden. Mit Recht 24/7 kannst du deine UG schnell und rechtssicher gründen. Unsere erfahrenen Rechtsanwälte stehen dir beim gesamten Gründungsprozess mit Rat und Tat zur Seite.
Häufige Fragen zur Gründung einer UG
Wie viel Gewinn darf eine UG machen?
Bis zu einem Stammkapital von 25.000,00 Euro müssen 25 Prozent des Jahresgewinns zur Rücklagenbildung einbehalten werden. Der Rest darf an die Gesellschaftenden ausgeschüttet werden.
Wie viel kostet eine UG im Jahr?
Die Kosten für den Betrieb einer UG setzen sich aus folgenden Posten zusammen:
- Kosten für die Erfüllung von Buchführungs- und Steuerpflichten
- Kosten für die Pflichtmitgliedschaft in der IHK/HWK
Bei einer UG mit einem Umsatz von 50.000,00 Euro liegen diese Kosten bei ca. 600,00 Euro pro Jahr. Ist deine UG aktiv und umsatzstark, steigen diese Kosten entsprechend der Steuerberatergebührenverordnung sowie der Gebührenordnung der IHK/HWK.
Kann jeder eine UG in Deutschland gründen?
Als Gründer einer UG kommen alle natürlichen, volljährigen Personen sowie Gesellschaften in Frage.
Kann ich ohne Notar eine UG gründen?
Nein, das ist nicht möglich. Per Gesetz ist die notarielle Beurkundung der Gründung vorgeschrieben.
Welche Krankenversicherung brauche ich als Geschäftsführer einer UG?
Angestellte Geschäftsführer unterliegen der Versicherungspflichtgrenze (derzeit 64.350,00 Euro pro Jahr). Sie können erst in die PKV wechseln, sobald sie diese Grenze überschritten haben.
Bei einer gleichzeitigen Kapitalbeteiligung ist auch eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse möglich.
Unternehmensgesellschaft gründen: Wann empfiehlt es sich, die Firma als UG zu gründen?
Die Gründung einer UG empfiehlt sich aufgrund ihrer Haftungsbeschränkung für alle gewerbliche Unternehmen. Aufgrund der Haftungsbeschränkung haftet immer nur die UG mit dem Stammkapital und nie der Unternehmer mit seinem Privatvermögen. Die Gesellschaft entspricht rechtlich einer GmbH.
Können Ausländer Geschäftsführer einer UG werden?
Ja, EU-Bürger und Nicht-EU-Bürger können eine UG in Deutschland gründen.