Namensprüfung durch die IHK bei der Unternehmensgründung

Veröffentlicht am: 02.Mai.2023Kategorien: Start-up & GründenSchlagwörter: , , Lesezeit: 2 Min.
Firmenname
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Wenn Du eine GmbH online gründen möchtest, benötigst Du einen Firmennamen. Dieser muss beim zuständigen Amtsgericht kostenpflichtig eingetragen werden. Vor der Eintragung erfolgt die formale Prüfung durch die Behörde. Dabei muss sich Dein Wunschname für die neue Firma von bereits bestehenden Unternehmen deutlich unterscheiden. Ist das nicht eindeutig der Fall, wird die Eintragung des neuen Unternehmens vom Amtsgericht abgelehnt. Doch was kann man als Firmengründer unternehmen, um zusätzliche Kosten zu sparen?
Hier ist die kostenlose IHK-Namensprüfung eine wertvolle Hilfe.

Wer sollte die Namensprüfung durch die IHK nutzen und wann ist sie erforderlich?

Vor jeder Eintragung eines Firmennamens in das Handelsregister sollte die kostenfreie Namensprüfung der IHK genutzt werden. Das gilt für:

Durch den kostenlosen Service der Kammer sparst Du Dir die Gebühren einer fruchtlosen Eintragung beim Amtsgericht und die Zeit für einen zweiten Handelsregisterantrag.

Was genau prüft die IHK bei der Namensprüfung?

Wenn Du eine UG online gründen möchtest, sind diese Kriterien Grundlage für die Namensprüfung der IHK:

  • Unterscheidungskraft
  • Irreführung
  • Verwechslungsgefahr

Unterscheidungskraft

Der gewählte Firmenname muss sich von anderen in der Region ansässigen Unternehmen unterscheiden. Das kann durch einen individuellen Namenszusatz erreicht werden.

Irreführung

Die Angaben im Firmennamen müssen exakt den Geschäftszweck des Unternehmens wiedergeben.

Verwechslungsgefahr

Der Name des neu zu gründenden Unternehmens darf nicht in ähnlicher Form bereits am Ort existieren.

Es ist ratsam, die Namensprüfung durch die IHK frühzeitig durchzuführen. Sie sollte erfolgen, bevor dem Unternehmer Kosten entstehen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Notarkosten für den Gesellschaftervertrag
  • Eintragung von Markenrechten
  • Domainrechte
  • Marketingkosten

Welche Bindungswirkung hat die IHK-Namensprüfung und wie lange dauert sie?

Es besteht für den Unternehmensgründer keine Pflicht, die Namensprüfung bei der IHK durchzuführen. Die Namensprüfung stellt nur eine Prognose für die erfolgreiche Eintragung ins Handelsregister dar. So kann ein Firmenname trotz IHK-Prüfung vom Amtsgericht abgelehnt werden. In der Regel dauert die Prüfung des Firmennamens bei der örtlichen IHK nur wenige Tage.

219,00 EURO – inklusive Beratung zum Gründungsprozess

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