Warum kann sich eine GmbH-Gründung verzögern?

Veröffentlicht am: 23.September.2020Kategorien: Start-up & GründenSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Verzug Gründung
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Damit Du Deinen Geschäftsbetrieb aufnehmen kannst, ist es Voraussetzung, die GmbH zu gründen. Dabei solltest Du darauf achten, dass es nicht zu Verzögerungen kommt. Diese Hindernisse solltest Du möglichst vermeiden:

  • Gewünschter Firmenname wird abgelehnt
  • Unternehmensgegenstand wird abgelehnt
  • Anmeldung enthält Formfehler
  • IHK-Prüfung des Firmennamens verzögert sich

Wir geben Dir einen kurzen Überblick, wie es reibungslos funktioniert.

Gewünschter Firmenname wird abgelehnt

Der Name Deiner Firma soll treffend Dein Unternehmen bezeichnen und einen hohen Wiedererkennungswert erzielen. Gleichzeitig möchtest Du Dich von Konkurrenten abheben. Es sind dabei rechtliche Vorschriften unbedingt zu beachten:

  • Zusatzzwang: die Bezeichnung GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) muss im Firmennamen ersichtlich sein
  • Unterscheidungskraft: keine Kollision mit bestehenden Unternehmen in Bezug auf den Unternehmensgegenstand
  • keine irreführenden Angaben in Bezug auf Sitz, Größe, Qualität, Tätigkeiten, Bedeutung oder Abkürzungen

Um Kosten für mehrfache Anmeldungen zu sparen, solltest Du den kostenlosen IHK-Check bezüglich Deines Firmennamens nutzen.

Unternehmensgegenstand wird abgelehnt

Für alle Unternehmen, die in das Handelsregister eingetragen werden, ist die Angabe des Unternehmensgegenstandes rechtlich verpflichtend. Auch bei dem Vorhaben, eine UG zu gründen, prüft das zuständige Amtsgericht genau den Unternehmensgegenstand. Diese Prüfung umfasst die korrekten Angaben über den Bereich und die Art der Betätigung der zu gründenden Gesellschaft. Wenn dieser nicht klar definiert ist, kann es zur Ablehnung kommen.

Anmeldung enthält Formfehler

Den Entwurf der Anmeldung Deiner Gesellschaft beim Handelsregister kannst Du grundsätzlich selbst gestalten. Aufgrund möglicher Formfehler ist diese Handlungsweise jedoch nicht ratsam. Sowohl bei der Anmeldung zum Handelsregister als auch in der Satzung Deiner GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) sind Formfehler oder unzulässige Klauseln ein Ablehnungsgrund. Besser ist es, mit Blick auf mögliche Mehrkosten sowohl Satzung als auch Handelsregisteranmeldung von einem versierten Anwalt oder Notar erstellen zu lassen.

IHK-Prüfung des Firmennamens verzögert sich

Aufgrund erhöhten Arbeitsanfalls kann es passieren, dass sich die freiwillige IHK-Prüfung Deines Firmennamens verzögert. Es ist dennoch ratsam, diesen wichtigen Zwischenschritt nicht auszulassen. Die Unbedenklichkeitseinschätzung der örtlichen IHK zu Deinem Wunschnamen ist ein gutes Zeichen. Damit erhöht sich deutlich die Wahrscheinlichkeit einer positiven Entscheidung beim zuständigen Amtsgericht. Wenn Du alle Formalitäten in einem Arbeitsgang erledigst, sparst Du zusätzliche Kosten für mehrfache Anläufe zur Unternehmensgründung.

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