Wieviel Urlaub stehen einem Arbeitnehmer zu?

Veröffentlicht am: 14.Januar.2022Kategorien: ArbeitsweltSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Urlaubsanspruch
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Bei der Feststellung des Jahresurlaubs gibt es oft Meinungsverschiedenheiten zwischen Arbeitgebern und den Mitarbeitern eines Betriebes. Weil es unterschiedliche Berechnungsgrundlagen für die Ermittlung des Jahresurlaubs gibt, sollen hier wichtige Begriffe erklärt werden:

  • Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch
  • Tarifvertragliche Regelungen
  • Freiwillig gewährter Mehrurlaub
  • Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit
  • Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsverträgen
  • Sonderregelungen

Gesetzlicher Mindesturlaubsanspruch

Die gesetzliche Grundlage für den Anspruch auf Jahresurlaub regelt das Bundesurlaubsgesetz. Nach den Vorgaben des Gesetzgebers liegt der Mindestanspruch für in Vollzeit tätige Arbeitnehmer bei vier Wochen Urlaub pro Jahr. Dabei richtet sich die Anzahl der tatsächlichen Urlaubstage nach der Anzahl der wöchentlich zu leistenden Arbeitstage.

Bei einer 6-Tage Arbeitswoche (inklusive Samstag) beträgt der Urlaubsanspruch 24 Arbeitstage. Wer nur an 5 Tagen in der Woche arbeitet, bekommt mindestens 20 Urlaubstage.

Tarifvertragliche Regelungen und freiwillig gewährter Mehrurlaub

In vielen Branchen haben Gewerkschaften als Vertreter der Arbeitnehmer und Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen auf vertraglicher Basis geregelt. Ein wichtiger Bestandteil des Tarifvertrages ist die Regelung des Jahresurlaubes. In vielen Berufen und Branchen ist ein Jahresurlaub von 30 Arbeitstagen bei einer zugrunde gelegten 5-tägigen Arbeitswoche üblich.

Darüber hinaus gibt es Unternehmen, die eigene Verträge mit ihren Mitarbeitern aushandeln oder die nicht an tarifvertraglichen Regelungen teilnehmen. Hier kann es in Einzelfällen zu großzügigeren Regelungen beim Jahresurlaub kommen.

Urlaubsanspruch bei Teilzeitarbeit

Wer als Teilzeitkraft genau wie die Kollegen in Vollzeitarbeit an jedem Tag arbeitet, der besitzt den gleichen Anspruch auf Jahresurlaub. Ist beispielsweise im Tarifvertrag eine 5-Tage-Woche mit 30 Tagen Urlaubsanspruch vereinbart, so erhalten beide Arbeitnehmer 30 Tage Jahresurlaub.

Bei einer Teilzeitarbeit des Arbeitnehmers an nur 3 Tagen in der Woche sieht die Rechnung so aus:

30 Tage Urlaub geteilt durch 5 Arbeitstage x 3 Teilzeittage = 18 Tage Jahresurlaub für den Teilzeitbeschäftigten.

Urlaubsanspruch bei befristeten Arbeitsverträgen

Die Befristung eines Arbeitsvertrages hat keine Auswirkungen auf die Berechnung des Jahresurlaubs. Einzige Voraussetzung für einen Urlaubsanspruch ist, dass der Arbeitsvertrag mindestens einen Monat Bestand hat. Bei Zweifel darüber, wieviel Urlaub einem zusteht, sollte man den Arbeitsvertrag durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Sonderregelungen

Schwerbehinderte Mitarbeiter erhalten bei einer 5-Tage-Arbeitswoche nach dem Gesetz zusätzlich 5 Urlaubstage pro Jahr. Auch für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres gibt es zusätzliche Urlaubstage im Jahr.

Lassen Sie vor Unterzeichnung Ihren neuen Arbeitsvertrag prüfen. Neben Ihrem Urlaubsanspruch prüfen unsere Rechtsanwälte auch alle weiteren wichtigen Klauseln.

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