Niederlassungserlaubnis: Gründen mit Nicht-EU Pass

Veröffentlicht am: 29.Juli.2019Kategorien: Arbeitswelt, Start-up & GründenSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Niederlassungserlaubnis
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Gründer mit Nicht-EU-Pass können unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und dann auch in Deutschland wohnen. Allerdings mit Einschränkungen. Mehr Freiheit bietet die Niederlassungserlaubnis.

Die Niederlassungserlaubnis ist seit 2005 ein Aufenthaltsstatus nach deutschem Ausländerrecht und für Bürger relevant, die nicht aus EU-Ländern oder dem EWR stammen. Für Unternehmer bringt die Niederlassungserlaubnis entscheidende Vorteile. Sie ist zeitlich unbeschränkt und schafft somit Planungssicherheit. Anders als die Aufenthaltserlaubnis kann sie allerdings nicht zum Zweck einer Unternehmensgründung beantragt werden, sondern baut auf anderen Aufenthaltstiteln auf.

Voraussetzungen für eine Niederlassungserlaubnis

Die Niederlassungserlaubnis muss schriftlich bei der Ausländerbehörde beantragt werden und es müssen einige Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt werden. Hauptkriterium ist, dass der Antragsteller bereits über einen befristeten Aufenthaltstitel – etwa eine Aufenthaltserlaubnis – verfügt. Die Niederlassungserlaubnis ist einem Ausländer nach §9 Abs. 2 AufenthG zu erteilen, wenn:

  • Er seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzt,
  • sein Lebensunterhalt gesichert ist,
  • er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat,
  • er straffrei ist und keine Gefahr von ihm ausgeht,
  • ihm die Beschäftigung erlaubt ist,
  • er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
  • er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
  • er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland verfügt und
  • er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.

Gründen mit Niederlassungserlaubnis

Mit einer Niederlassungserlaubnis kann jede berufliche Arbeit ausgeführt werden, auch mit Nicht EU- oder EWR-Pass kann man dann ganz einfach eine UG oder GmbH online gründen. Ist die Niederlassungserlaubnis einmal erteilt, so bleibt sie auch erhalten, wenn durch Verlust der Arbeitsstelle der Lebensunterhalt nicht mehr gesichert werden kann. Aber Achtung! Es gibt aber durchaus Gründe für die Aberkennung der Niederlassungserlaubnis, z.B. wenn

  • die betreffende Person länger als 6 Monate aus Deutschland ausreist,
  • Gründe für eine Ausweisung vorliegen,
  • oder wenn eine Täuschung bei der Beantragung nachgewiesen werden kann.

Fazit: Die Niederlassungserlaubnis erlaubt es, sich unbefristet in Deutschland aufzuhalten und jede Tätigkeit auszuführen. Wer die Niederlassungserlaubnis hat, kann uneingeschränkt und ganz unkompliziert eine GmbH oder UG online gründen.