Unternehmen gründen: die GmbH & Co. KG

Veröffentlicht am: 31.Januar.2020Kategorien: Start-up & GründenSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
GmbH & CO KG
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Die Abkürzung steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft. In dieser Unternehmensform lassen sich die Vorteile der GmbH und der KG kombinieren.

Für die Gründung einer Kommanditgesellschaft (KG) sind in der Regel mindestens zwei Personen nötig. Ein Geschäftsführer (Komplementär) haftet dabei voll mit seinem gesamten Vermögen, die Geldgeber (Kommanditisten) haften nur mit ihrer Einlage, sind dafür auch von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Die GmbH & Co. KG stellt dabei eine Sonderform der Kommanditgesellschaft dar, in dieser Variante der Kommanditgesellschaft übernimmt eine GmbH die Stelle der Geschäftsführung, die Haftungsbeschränkung der GmbH gilt somit auch für die KG. Wichtig für Gründer: Die GmbH & Co. KG ist auch als Einmann-Gesellschaft möglich, hierbei hält ein Eigentümer alle Anteile der GmbH und der KG.

Vor und Nachteile der GmbH & Co. KG

Der große Vorteil liegt hier auf der Hand: Die Haftung bei der GmbH ist auf das Stammkapital beschränkt, das Risiko ist also im Gegensatz zur regulären KG sehr überschaubar. Trotzdem können Firmeninhaber sehr flexibel Geld beschaffen und eine große Anzahl an Investoren beteiligen. Die Aufgaben der Geschäftsführung stehen dann ausschließlich der GmbH zu, die Investoren haben kein Mitspracherecht.

Man kann heute zwar ganz einfach eine GmbH & Co KG online gründen, trotzdem bedeutet die GmbH & Co. KG auch einen Mehraufwand, denn letztendlich müssen zwei separate Unternehmen gegründet und am Laufen gehalten werden. Das schlägt sich im Verwaltungsaufwand und den Verwaltungskosten nieder. Die Einschränkung der Haftung bedingt auch eine geringere Kreditwürdigkeit, der Gesellschafter muss für einen Kredit privat bürgen. Und während in der regulären KG muss kein Stammkapital bereitgestellt werden muss, fordert die Gründung der Komplementärs-GmbH eine Einlage von 12.500 Euro.

Für wen sich die GmbH & Co. KG eignet

Die GmbH & Co. KG eignet sich gut für Handelsgewerbe und zwar immer dann, wenn der Unternehmer nicht mit seinem Privatvermögen haften, aber trotzdem Kapitalgeber ohne Entscheidungsbefugnis akquirieren will. Sehr beliebt ist die Unternehmensform auch bei Familienunternehmen, denn sie garantiert Klarheit bei Nachfolgeregelungen: eine GmbH ist zeitlich nicht beschränkt und so bleibt die Komplementärs-GmbH auch nach dem Tod eines Gesellschafters noch bestehen.

Eine hilfreiche Übersicht über die Struktur einer GmbH & Co. KG bietet das Gründerlexikon.

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