Geschäftskonto für GmbH und UG (haftungsbeschränkt)

Veröffentlicht am: 31.Juli.2019Kategorien: Start-up & GründenSchlagwörter: , , Lesezeit: 2 Min.
Geschäftskonto
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Bei jeder selbständigen Tätigkeit macht es Sinn, ein Geschäftskonto zu eröffnen, um private und geschäftliche Finanzen ordentlich zu trennen. Für die haftungsbeschränkten Unternehmensformen der GmbH und der UG (haftungsbeschränkt) besteht sogar die gesetzliche Pflicht dazu.

Wollen Sie sich mit einer Kapitalgesellschaft – einer GmbH oder einer UG – selbständig machen, müssen Sie ein Geschäftskonto im Namen der Gesellschaft eröffnen. Es ist wichtig sich frühzeitig um das Geschäftskonto zu kümmern, denn hierauf wird das Stammkapital einbezahlt und der Nachweis über diese Einzahlung ist Bedingung um überhaupt in diesen Rechtsformen gründen zu können. Bei der UG und GmbH ist es vor allem wichtig, das Konto erst nach dem Notartermin zu gründen, weil sonst bereits eine verdeckte Kapitaleinlage vorliegen kann.

Kosten Geschäftskonto: was zu beachten ist

Zunächst gilt es aber das richtige Geschäftskonto zu finden. Es gibt große Kostenunterschiede bei den verschiedenen Banken, von denen einige gleich mehrere Modelle anbieten. Die Kosten bestehen dabei aus einer Kombination aus variablen und fixen Komponenten, hier müssen Sie vorab einschätzen, welche Services Sie als Gründer benötigen. Wesentliche Faktoren sind:

  • Monatliche Kontoführungskosten
  • Kosten für EC-Karten und Kreditkarten
  • Kosten für beleghafte und beleglose Buchungen

Direktbanken bieten oft gute Konditionen, aber keine persönliche Betreuung am Schalter und eignen sich nicht für alle Unternehmen , die auf eine persönliche Betreuung Wert legen.

Erforderliche Dokumente für die Kontoeröffnung

Ist das passende Angebot gefunden, müssen je nach Rechtform des Unternehmens verschiedene Unterlagen eingereicht werden. Für die Kapitalgesellschaften ist das Prozedere komplexer, als etwa bei Freiberuflern. Bei Gründung einer UG oder einer GmbH werden benötigt:

  • Ein Identitätsnachweis aller Gesellschafter (Personalausweis oder Reisepass)
  • Die Anmeldung beim Gewerbeamt
  • Ein Auszug aus dem Handelsregister
  • Bei der GmbH ist der Gesellschaftsvertrag und Liste aller Gesellschafter nötig (bei der UG ersetzt das Musterprotokoll die Gesellschafterliste und die Satzung)

Geschäftskonto online eröffnen

Man kann heute ganz einfach eine GmbH oder UG online gründen, allerdings bieten nicht alle Banken die Möglichkeit, für diese beiden Unternehmensformen auch das Geschäftskonto online zu eröffnen – dann bleibt nur der Weg in die Filiale. Einige Banken bieten für UGs gar keine Geschäftskonten an.

Die Online-Option für GmbH und UG gibt es zum Beispiel bei Qonto (www.qonto.com/de).

Fazit: Wer es unkompliziert mag, der kann seine GmbH oder UG online gründen, wer nicht unbedingt auf eine persönliche Beratung in der Filiale vor Ort Wert legt, kann auch das Geschäftskonto online eröffnen.

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