Gewinnausschüttung und Besteuerung einer GmbH – Fallstricke vermeiden

Veröffentlicht am: 01.September.2020Kategorien: Start-up & GründenSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
Gewinnausschüttung
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Das Geschäftsführergehalt der Gesellschafter einer GmbH wird von der Gesellschafterversammlung festgelegt. Bei einem Unternehmen, bei dem der Geschäftsführer alleiniger Gesellschafter ist, legt er sich sein Gehalt selbst fest. Bei dieser Konstellation wird das Finanzamt oft hellhörig. Da eine Kontrolle fehlt, könnten unangemessen hohe Geschäftsführergehälter möglich sein. Dies hätte zur Folge, dass dem Fiskus bei einem zu niedrig ausgewiesenem Gewinn Steuereinnahmen entgehen könnten. Aus Sicht der GmbH ist es deshalb wichtig, bestimmte Fallstricke in diesem Zusammenhang zu vermeiden.

Welche Bestandteile sollte das Gehalt eines GmbH-Geschäftsführers umfassen?

Entscheidend für die Prüfer vom Finanzamt ist der Anstellungsvertrag, den die GmbH mit dem Geschäftsführer geschlossen hat. Dieser Vertrag sollte folgende Vergütungsbestandteile enthalten:

  • Monatliches Festgehalt
  • Urlaubsgeld
  • Weihnachtsgeld
  • Gratifikationen/ Tantiemen
  • Pensionszusage
  • Firmenwagen
  • Sachbezüge (im Zusammenhang mit der Firma)

Die Prüfungsbeamten des Finanzamts ziehen hier gerne einen Vergleich zurate. Im internen Vergleich wird das Gehalt des GmbH-Gesellschafters mit dem Gehalt weiterer Fremdgeschäftsführer innerhalb der Firma verglichen. Der externe Vergleich erfolgt mit Vergütungsstrukturen innerhalb der Branche.

Kapitalverzinsung und Halbteilungsgrundsatz – so vermeidest Du unangenehme Nachfragen des Fiskus

Bei der Festlegung der Geschäftsführer-Vergütung achtet ein gewissenhaft handelnder Unternehmensleiter nach diesen beiden Grundsätzen:

Kapitalverzinsung:

Als ordentlicher Kaufmann achtest Du auf eine angemessene Verzinsung des eingesetzten Eigenkapitals. Hier sollte der Gewinn eines Geschäftsjahres, nach Auszahlung der Geschäftsführergehälter, immer noch zehn Prozent des Eigenkapitals ausmachen.

Halbteilungsgrundsatz:

Deine GmbH ist sehr erfolgreich und erwirtschaftet einen hohen Jahresüberschuss. In diesem Fall sollte die Summe aller Gehälter der Geschäftsführer nicht größer sein, als der in der GmbH verbleibende Gewinn. Allerdings gilt diese Faustregel nur bis zu einer angemessenen Größenordnung. Ist der Jahresüberschuss der GmbH exorbitant groß, sollte auch hier das richtige Maß eingehalten werden.

Was ist eine verdeckte Gewinnausschüttung in der GmbH? – ein kleines Rechenbeispiel

Der Fiskus versteht unter einer verdeckten Gewinnausschüttung eine Steuervermeidungsstrategie des geschäftsführenden Alleingesellschafters der GmbH. Das bedeutet entweder zu hohe Vergütungen oder zu geringe Leistungsberechnungen als Vorteilsnahme des Geschäftsführers.

So sieht die Rechnung bei einem Jahresüberschuss der GmbH von 100,00 Euro aus:

  • 15,0 % Körperschaftssteuer: 15,00 Euro
  • 5,5 % Solidaritätszuschlag: 0,82 Euro (erhoben vom Körperschaftssteuersatz)
  • 30,0 % Gewerbesteuer: 30,00 Euro (Messzahl plus individueller Hebesatz der Gemeinde)
  • Gewinn nach Steuern: 54,18 Euro

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