Streit über Markenrecht: Warum Obstbauern in der Schweiz Angst vor Apple haben
Die Auseinandersetzung um das Markenrecht in der Schweiz hat in den letzten Monaten für hitzige Diskussionen gesorgt. Grund dafür ist die internationale Markenregistrierung IR 1028240, mit der Apple weltweit Anspruch auf den Schutz eines Schwarz-Weiß-Bildes von einem NORMALEN Apfel erhebt (siehe: https://www3.wipo.int/madrid/monitor/de/showData.jsp?ID=ROM.1028240).
Nun möchte das Unternehmen auch in der Schweiz dieses Recht durchsetzen. Apple will das scheinbar gewöhnliche Bild vor allem für Video- oder Filmaufnahmen schützen lassen. Allerdings hat die Schweizer Prüfstelle für Markenrecht, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE), dem Antrag in wesentlichen Punkten widersprochen. Als Reaktion darauf ist Apple vor das Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Sankt Gallen gezogen und fordert eine Überprüfung der Entscheidung. Im April fanden die Plädoyers beider Seiten statt, jedoch steht eine endgültige Urteilsverkündung noch aus.
Kann man Naturprodukte markenrechtlich schützen?
Obwohl das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) in wesentlichen Punkten Widerspruch gegen den Antrag von Apple eingelegt hat, hat der Technologiekonzern Beschwerde beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in Sankt Gallen eingelegt und die Entscheidung angefochten. Eine endgültige Entscheidung steht noch aus.
Diese Entwicklung hat unter den Obstbauern für erhebliche Unruhe gesorgt, sodass der Chef des Schweizer Obstverbands, Jimmy Mariéthoz, kürzlich in einem Interview seine Kritik gegenüber Apple geäußert hat. Er betont, dass Äpfel als Naturprodukt allen gehören und niemand ein allgemeines Markenrecht auf ein Bild davon haben sollte. Mariéthoz befürchtet, dass der Verband gezwungen sein könnte, sein eigenes Apfel-Logo zu ändern, falls Apple vor Gericht gewinnt.
Konsequenzen für die gesamte Branche
Die Folgen könnten jedoch nicht nur den Obstverband betreffen, sondern auch andere Unternehmen, die Äpfel in ihrer Werbung verwenden. Mariéthoz warnt vor möglichen Problemen für alle, die in irgendeiner Form Äpfel in ihrer Werbung einsetzen. Eine Klage hätte insbesondere für kleinere Verbände ernsthafte Schwierigkeiten zur Folge. Die damit verbundene administrative Arbeit und die hohen Umstellungskosten würden zusätzliche finanzielle Belastungen für Obstbauern bedeuten, die ohnehin schon wenig verdienen.
Fazit: Ein Balanceakt zwischen Schutz geistigen Eigentums und Naturprodukten
Der Streit über das Markenrecht in Bezug auf das Apfelbild von Apple verdeutlicht die Herausforderungen bei der Balance zwischen dem Schutz geistigen Eigentums und dem Respekt vor Naturprodukten. Während Apple das Recht hat, seine Marke zu schützen, ist es wichtig, die weitreichenden Auswirkungen solcher Entscheidungen zu berücksichtigen. Eine übermäßige Ausweitung des Markenschutzes könnte zu erheblichen Einschränkungen für Unternehmen führen und die Vielfalt und Kreativität in der Werbung behindern. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht über den Fall entscheiden wird und welche Auswirkungen dies auf die Obstbauern und die gesamte Werbebranche haben wird.