Prüfung Mietvertrag

Veröffentlicht am: 02.Juni.2019Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , , Lesezeit: 2 Min.
Mietvertrag
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Oft besteht beim Mietvertrag in der Praxis das Problem darin, dass der Vermieter sich unter mehreren Mietern entscheiden kann. Deshalb findet man in Mietverträgen oft sehr harte Klauseln zu Lasten des Mieters. Eine Prüfung des Mietvertrages hilft Ihnen dabei diese Klausel zu erkennen.

Nachteilige Regelungen

Typische Regelungen die bei einer solchen Prüfung des Mietvertrages oft durch einen Rechtsanwalt erkannt werden:

  • nicht wirksame Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter
  • Abwälzen der Endrenovierung auf den Mieter (s.g. Endrenovierungsklauseln)
  • unwirksame Klauseln zu Untermietern
  • Ausschluss von Haustieren
  • schlechte Gewährleistungsregelungen bei Mietmängeln zu Lasten des Mieter

Was Sie nicht vergessen sollten

Die Prüfung des Mietvertrages ist Sache eines Rechtsanwalts. Denn nur er kennt die aktuelle Rechtsprechung und kann beurteilen, welche Klauseln im Zweifel unwirksam sind und welche vor Gericht standhalten. Gerade im Bereich der Schönheitsreparaturen kommt es sehr oft vor, dass unwirksame Klauseln vereinbart und in den Vertrag einbezogen werden. Diese erheblichen Renovierungskosten bei Auszug hätten durch eine Prüfung des Mietvertrages oft vermieden werden können!

Mietvertrag prüfen, für wen kommt das in Frage?

Die Prüfung eines Mietvertrages ist für jedes dauerhafte Mietverhältnis ratsam. Denn: Fehler im Vertrag können zu erheblichen Kosten führen, über die man sich später ärgert.

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