GmbH/UG online gründen und steuerlich beim Finanzamt erfassen

Veröffentlicht am: 14.Juli.2020Kategorien: Rechtliches, Start-up & GründenSchlagwörter: , , Lesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Die Abkürzung GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung Sie gehört zu den Kapitalgesellschaften. Das besondere Merkmal dieser Gesellschaftsform und zugleich der größte Vorteil, ist die beschränkte Haftung für die auch als Anteilseigner bezeichneten Gesellschafter. Diese haften nicht mit ihrem Privatvermögen, da die Haftung für Schulden des Unternehmens auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt ist. Die UG ist eine kostengünstige Variante der GmbH, da als Gründungskapital ein Euro als Einlage ausreicht. Es ist auch möglich, die GmbH oder UG online zu gründen.

Jedes Unternehmen unterliegt der Steuerpflicht

Die steuerliche Erfassung erfolgt über das zuständige Finanzamt. Bevor das Unternehmen mit der gewählten Tätigkeit beginnen kann, ist der entsprechende Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, da die Steueridentifikationsnummer für die Rechnungsstellung zwingend erforderlich ist. Die steuerliche Anmeldung hat innerhalb von vier Wochen nach Unternehmensgründung beim zuständigen Finanzamt zu erfolgen. Gemäß § 138 Abgabenverordnung ist die Gründung einer GmbH/UG ein meldepflichtiges Ereignis.

Formular für die Onlinegründung einer GmbH/UG

Unternehmer, die ihre GmbH online gründen möchten, finden den kompletten Formularkatalog des Bundesfinanzministeriums, einschließlich des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung, auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums oder des Finanzamts. Zuständig ist das Finanzamt, in dessen Bezirk die GmbH/UG ihren Unternehmenssitz hat.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung als wichtige Voraussetzung für die Unternehmensgründung

Auf den ersten Blick erscheint der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung von Kapitalgesellschaften, zu denen auch die GmbH/UG gehört, kompliziert. Daher sollten sich Unternehmensgründer ausreichend Zeit für das Ausfüllen des Fragebogens nehmen und sämtliche Fragen sorgfältig durchlesen. Auf diese Weise werden Rückfragen beziehungsweise die Rücksendung des Steuerbogens durch das Finanzamt vermieden. Falls zusätzliche Angaben zu dem neu gegründeten Unternehmen gefordert werden, sind diese dem Fragebogen beizulegen. Die Bearbeitung durch das zuständige Finanzamt nimmt einige Wochen in Anspruch, da eine sorgfältige Prüfung erfolgt.

Für Kapitalgesellschaften ist ein separates Formular zur steuerlichen Erfassung auszufüllen, das aus neun Seiten mit neun einzelnen Abschnitten besteht.

  • Abschnitt 1: Allgemeine Angaben
  • Abschnitt 2: Angaben zu den Anteilseignern
  • Abschnitt 3 bis 5: Bar- bzw. Sachgründung, Betriebsaufspaltung, Zusatzangaben zur Gesellschaft
  • Abschnitt 6: Festsetzung zu Vorauszahlungen gemäß dem erwarteten Gewinn
  • Abschnitt 7: Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer
  • Abschnitt 8: Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
  • Abschnitt 9: Freistellungsbescheinigung

Nach eingehender Prüfung und positivem Bescheid, erhalten die Unternehmensgründer ein Schreiben vom Finanzamt mit der Steueridentifikationsnummer. Die GmbH/UG ist nun offiziell steuerlich erfasst und berechtigt, Rechnungen auszustellen. Gleichzeitig besteht die Pflicht, Umsatzsteuer und Lohnsteuer abzuführen.

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