Betäubungsmittel-Strafrecht: Wann lohnt sich ein BtMG Anwalt?

Veröffentlicht am: 20.Oktober.2021Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , Lesezeit: 5 Min.
BtMG
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.


Ob die Herstellung, der Besitz oder der Verkauf von Drogen: Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) werden von den Strafbehörden konsequent verfolgt. Aus diesem Grund sollten Beschuldigte rechtzeitig einen Anwalt zu Rate ziehen. Doch was genau regelt das Betäubungsmittelgesetz? Welche Strafen drohen bei Verstößen und wie hilft ein BtMG Anwalt weiter? Außerdem: kann ein Verstoß gegen das BtMG den Führerschein kosten?

Drogen und Betäubungsmittel: Was genau regelt das Betäubungsmittelgesetz?

Beim Betäubungsmittelstrafrecht handelt es sich um einen besonderen Teil des Strafrechts. Die dazu gehörigen Gesetze sind im Betäubungsmittelgesetz (kurz: BtMG) zusammengefasst. Das BtMG regelt unter anderem:

  • welche Stoffe als Betäubungsmittel gelten (§§ 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 BtMG)
  • wie mit diesen Stoffen verkehrt werden darf
  • welche Sanktionen der Gesetzgeber für bestimmte Verstöße vorsieht (§§ 29 ff., 32 Abs. 1, Abs. 2 BtMG).

Derzeit enthält das Betäubungsmittelgesetz rund 200 Stoffe und Zubereitungen, die per Gesetz als Betäubungsmittel zu bezeichnen sind. Die bekanntesten Drogen sind Cannabis, Amphetamin, Ecstasy (XTC), Lysergid (LSD) und Kokain.

Einige dieser Stoffe fallen in die Kategorie der sogenannten verkehrsfähigen und verschreibungsfähigen Betäubungsmittel. Das bedeutet: Sie dürfen mit einem speziellen Betäubungsmittelrezept von einem Arzt als Fertigarzneimittel (z. B. in Form eines Schlafmittels) verschrieben werden.

BtMG-Anwalt: Vorladung oder Anklage wegen Verstoß gegen das BtMG?

Besteht ein Anfangsverdacht bezüglich einer Straftat im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, leitet die Polizei oder Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Aufgrund dessen erhältst du üblicherweise einen schriftlichen Anhörungsbogen. In diesem kannst du dich – sofern du der Beschuldigte bist – zum geäußerten Tatvorwurf äußern. Du bist jedoch nicht verpflichtet, Angaben zu den Hintergründen der Tat oder des Besitzes von Betäubungsmitteln zu machen.

Ähnliches gilt für die Vorladung zur sogenannten erkennungsdienstlichen Behandlung. Diese wird üblicherweise aus zwei Gründen angeordnet:

Die Ermittlungsbehörden möchten ein Lichtbild von dir anfertigen und dieses anschließend mit dem Foto einer verdächtigen Person vergleichen,

oder

deine erkennungsdienstlichen Daten (inklusive Foto) sollen in eine allgemeine Datenbank aufgenommen werden, um diese zukünftig in anderen Fällen mit Verdächtigen abzugleichen.

Im ersten Fall musst du der Aufforderung Folge leisten, sofern die erkennungsdienstliche Behandlung für das aktuelle Strafverfahren angeordnet wird. Im zweiten Fall hast du keine Mitwirkungspflicht. Es bietet sich jedoch an, das Gespräch mit den Ermittlungsbehörden zu suchen, um diese darauf hinzuweisen, die Anordnung zurückzunehmen.

Alternativ ist es möglich, dass du eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung von der Polizei erhältst. An dieser Stelle sei gesagt, dass du nicht verpflichtet bist, bei dieser Anhörung zu erscheinen. Vielmehr solltest du dich umgehend mit einem Anwalt in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Im Rahmen unserer Onlineberatung bieten wir dir eine schriftliche Beratung innerhalb von 24 Stunden – zu einem fairen Festpreis von 119 Euro (inklusive aller Nachfragen).

Je früher du einen BtMG Anwalt beauftragst, desto besser. Ein Anwalt kann das Verfahren zu deinen Gunsten gestalten. Darüber hinaus berät dich ein Anwalt ausführlich, welche Angaben du bei der Vernehmung guten Gewissens machen kannst, und welche sich am Ende für dich als nachteilig erweisen können.

Welche Strafe droht bei Verstoß gegen das BtMG?

Die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen gegen das BtMG sind in §§ 29 ff. BtMG aufgelistet. Zu den strafbaren Delikten zählen gem. § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG beispielsweise:

  • das Handel treiben
  • die Ausfuhr
  • die Veräußerung
  • die Abgabe
  • die Herstellung bzw. der Anbau
  • und das Inverkehrbringen von Betäubungsmitteln.

Diese Grunddelikte gehen mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren oder einer Geldstrafe einher. Darüber hinaus kennt das Betäubungsmittelgesetz sogenannte Verbrechenstatbestände (§ 29a BtMG). Eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr droht, sofern eine Person, die über 21 Jahre alt ist, Betäubungsmittel an einen Minderjährigen abgibt, oder mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge unerlaubt Handel treibt.

Wie hoch die tatsächliche Strafe ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Eine besondere Rolle spielt die Art des Betäubungsmittels. Während Delikte im Zusammenhang mit Cannabis vergleichsweise gering bestraft werden, drohen bei Straftaten im Zusammenhang mit Heroin oder Crystal Meth hohe Freiheitsstrafen.

Von Bedeutung ist auch die Menge des Betäubungsmittels. Der Begriff „Menge“ bezeichnet hier vor allem den Wirkstoffanteil. Bei sogenannten „nicht geringen Mengen“ wird in der Regel eine Freiheitsstrafe verhängt. Bei geringen Mengen (beispielsweise zum Eigenverbrauch) kann die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren einstellen. Was im Einzelfall als „geringe Menge“ gilt, unterscheidet sich von Bundesland zu Bundesland. So zieht Nordrhein-Westfalen die Grenze für Cannabisbei 10 Gramm, Berlin bei 15 Gramm und Bayern bei 6 Gramm.

Kann ein Verstoß gegen das BtMG den Führerschein kosten?

Bereits kleinere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz können ein Fahrverbot nach sich ziehen. Der Grund: Die Strafverfolgungsbehörden melden BtMG-Verstöße an die zuständige Fahrerlaubnisstelle.

Zu unterscheiden ist in diesem Zusammenhang zwischen einem reinen Fahrverbot und dem Entzug des Führerscheins.

In Bezug auf ein reines Fahrverbot gelten folgende Regelungen:

Verstoß gegen das BtMG – Bußgeld – Punkte – Fahrverbot

  • Beim 1. Mal – 500 Euro – 2 Punkte – 1 Monat
  • Beim 2. Mal – 1.000 Euro – 2 Punkte – 3 Monate
  • Beim 3. Mal – 1.500 Euro – 2 Punkte – 3 Monate
  • mit Gefährdung- 3 Punkte – Entzug der Fahrerlaubnis

Vorsicht ist bei sogenannten harten Drogen (z. B. Ecstasy, Heroin und Kokain) geboten. Bereits der einmalige Konsum führt in nahezu allen Fällen zum Verlust der Fahrerlaubnis. Auch der Konsum von Cannabis kann einen Entzug des Führerscheins zur Folge haben. Liegt der THC-Gehalt im Blut bei mehr als 150 Nanogramm pro Milliliter, gehen die Behörden von einem regelmäßigen Konsum aus. Dieser zieht den Verlust der Fahreignung und des Führerscheins nach sich.

Betäubungsmittelstrafrecht: Das Wichtigste in Kürze

  • Das Betäubungsmittelgesetz definiert Betäubungsmittel und regelt den Umgang mit ihnen.
  • Das Betäubungsmittelgesetz stellt u. a. die Herstellung, den Besitz und den Verkauf von Drogen unter Strafe.
  • Der bloße Konsum ist keine Straftat und bleibt straffrei.
  • Erhältst du als Beschuldigter eine Vorladung oder Anklage wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz, solltest du umgehend einen Anwalt kontaktieren.
  • Die Höhe der Strafe hängt von der Art des Betäubungsmittels und dessen Menge ab.
  • Der Besitz von geringen Mengen kann straffrei bleiben.
  • Verstöße gegen das BtM Gesetz und die Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss können eine Freiheitsstrafe sowie einen Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge haben.

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