Vertragscheck bei der Arbeit mit Freelancern

Veröffentlicht am: 14.Juli.2020Kategorien: Arbeitswelt, RechtlichesSchlagwörter: , , Lesezeit: 2 Min.
Freelancer-Vertrag
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Freelancer sind ein fester Bestandteil der Arbeitswelt. Nichtsdestotrotz existieren in Bezug auf sie Unsicherheiten. Gerade der Punkt Scheinselbstständigkeit ist hier ein wichtiges Thema. In diesem Artikel verraten wir Dir, worauf Du achten musst. Doch zuerst:

Was ist ein Freelancer?

Eine gängige Übersetzung des Begriffs lautet „Freiberufler“. Hier setzt die erste Verwirrung ein, da der Begriff in Deutschland auch für Berufe wie Rechtsanwalt, Arzt oder Psychologe verwendet wird. Diese Art von Freiberuflern fällt nicht in die Kategorie Freelancer, wie wir sie hier betrachten.

Vielmehr ist ein Freelancer ein freier Mitarbeiter, der für mehrere Arbeitgeber tätig ist. Er wird als „Externer“ für eine bestimmte Tätigkeit gebucht, die oft nur vorübergehend ausgeübt wird. Ein klassisches Beispiel ist die Mitarbeit in der Projektentwicklung. Ist das Projekt abgeschlossen, endet auch die Beschäftigung des Freelancers. Ebenso kann er als Berater gebucht werden – beispielsweise als Experte für Marktforschung oder Unternehmensanalyse.

Selbstständig oder scheinselbstständig?

Da freie Mitarbeiter keine Angestellten sind, musst Du für sie auch keine Sozialabgaben entrichten. Ebenso gibt es keinen Kündigungsschutz. Jedoch wird es schwierig, wenn der Gesetzgeber zur Ansicht kommt, dass Du einen „Scheinselbstständigen“ beschäftigst. Dies ist der Fall, wenn die Zusammenarbeit Merkmale einer Angestelltentätigkeit aufweist.

Der Begriff Scheinselbstständigkeit wurde eingeführt, nachdem zahlreiche Unternehmen Angestelltenverhältnisse durch Selbstständige („Subunternehmer“) ersetzten. Die Intention dahinter war klar: Einsparung von Lohnnebenkosten (für einen Selbstständigen müssen keine Beiträge zur Rente oder Krankenversicherung bezahlt werden), und eine extrem leichte Kündigungsmöglichkeit. Der Staat reagiert mittlerweile auf solche Praktiken, wobei die Folgen den Auftraggeber hart treffen können. Um dies zu verhindern, solltest du bei der Zusammenarbeit mit Freelancern den Vertrag genau prüfen lassen.

Den Vertrag prüfen – worauf musst Du achten?

Aus dem Vertrag muss eindeutig hervorgehen, dass der freie Mitarbeiter nicht nur zum Schein selbstständig ist. Dazu zählen die folgenden Punkte:

  • Der Freelancer arbeitet für mehrere Auftraggeber
  • Er ist nicht überwiegend für Dich tätig
  • Er verpflichtet sich, seine Einnahmen selbstständig zu versteuern
  • Er ist nicht weisungsgebunden (sehr wichtig!)

Achtung:

Unterschreibe keinen Vertrag, der Kündigungsregelungen enthält, die an Vorschriften für Angestellte erinnern. Am besten vermeidest Du das Wort „Kündigung“ und schreibst stattdessen „Die Zusammenarbeit kann jederzeit mit einer Frist von … beendet werden.“ Spitzfindige Prüfer könnten sich auch daran stören, dass der selbstständige Mitarbeiter Personalrabatt erhält.

Kurzum:

Vermeide alles, was selbstständige Mitarbeiter wie Angestellte aussehen lassen könnte.

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