Trunkenheitsfahrt auf E-Roller – „About You“ Chef muss 80.100 statt 1.500 Euro zahlen

Veröffentlicht am: 08.Mai.2023Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder writes about legal topics for the Love & Law Blog at Recht 24/7.

Quelle: LinkedIn

Ein bekannter Geschäftsführer einer Modemarke wurde wegen Trunkenheit im Verkehr auf einem E-Roller verurteilt. Tarek Müller, Chef von „About You“, hatte Einspruch gegen einen Strafbefehl in Höhe von 1.500 Euro eingelegt. Doch anstatt dass die Strafe reduziert wurde, musste er letztendlich 80.100 Euro zahlen. Wie kam es zu diesem drastischen Anstieg der Strafe und welche Faktoren spielten dabei eine Rolle?

Die Straftat – Trunkenheitsfahrt auf einem E-Roller

Im Januar dieses Jahres wurde Müller wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr auf einem E-Roller angeklagt. Auch wenn ein E-Roller kein klassisches Kraftfahrzeug ist, gilt er dennoch als solches im Straßenverkehr. Somit erfüllte Müllers Rauschfahrt den Straftatbestand der Trunkenheit im Verkehr. Der Strafbefehl sah 30 Tagessätze zu je 50 Euro, insgesamt also 1.500 Euro, vor.

Die Einspruch-Strategie

Müller wollte diesen Strafbefehl jedoch nicht annehmen und legte Einspruch ein. Da dem Gericht bei Erlass eines Strafbefehls lediglich die von der Staatsanwaltschaft übermittelten Informationen vorliegen und keine mündliche Verhandlung stattfindet, richtet sich die Höhe eines Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. Neben dem Nettoeinkommen kann auch das Vermögen bei der Bemessung berücksichtigt werden. Müller hat offensichtlich Vermögensverhältnisse, die über das übliche Maß hinausgehen. Er ist u.a. im Besitz von Aktien und Immobilien.

Die gerichtliche Entscheidung

Das Amtsgericht hat den Einspruch am 26. Juli 2022 nicht bloß verworfen, sondern auch die Tagessatzhöhe an Müllers Vermögensverhältnisse angepasst. Das Gericht berücksichtigte in der Hauptverhandlung sein Vermögen, und hob die Tagessatzhöhe von 50 Euro auf 2.670 Euro an. Somit erhöhte sich die Strafe von 1.500 Euro auf 80.100 Euro. Das Gericht betonte, dass die Tagessatzhöhe mit 50 Euro deutlich zu niedrig bemessen war und somit eine Anhebung gerechtfertigt ist.

Fazit

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Fall zeigt jedoch, dass eine Trunkenheitsfahrt auf einem E-Roller ernste Konsequenzen nach sich ziehen kann. Auch Vermögenswerte können bei der Bestimmung der Strafhöhe eine Rolle spielen. Daher sollte man immer verantwortungsvoll im Straßenverkehr handeln, um sich selbst und andere zu schützen.

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