Spanien: Entschädigung für Hausarbeit

Veröffentlicht am: 20.März.2023Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , Lesezeit: 1 Min.
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Eine Frau hat nach ihrer Scheidung von ihrem Ex-Mann eine Entschädigungszahlung von über 204.000 Euro erhalten, weil sie während ihrer Ehezeit 25 Jahre lang alleine den Haushalt und die Kinder erzogen hat. Sie hat auch als Putzkraft in dem Fitnessstudio ihres Ex-Mannes ohne Bezahlung gearbeitet. In einem Gericht in Malaga wurde ihr für jede Ehejahr (1995 bis 2020) der Mindestlohn in Spanien zugesprochen, dazu eine Rente von 500 Euro sowie 1000 Euro monatlich für die gemeinsamen Kinder. Der Fall ist ein Präzedenzfall, der für Aufsehen sorgt und das Scheidungsrecht in Spanien durcheinander rütteln könnte.

Die Frau erzählte, dass sie während der Ehezeit in Armut lebte und ihren Mann immer um Geld anbetteln musste. Sie fühlte sich wirtschaftlich bedroht, wertlos und hoffnungslos abhängig. Ihr Mann war Millionär und hatte sich während der Ehezeit ein Vermögen von etwa fünf Millionen Euro angehäuft.

Das Urteil des Gerichts in Malaga könnte für alle Frauen, die im Schatten von Karriere-Männern stehen, beispielhaft sein. In Deutschland gibt es zwar keine explizite Entschädigung für Haushaltsaufgaben, aber im Ehe- und Scheidungsrecht werden Kinderbetreuung oder Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit als gleichwertig betrachtet. Beide Ehepartner tragen damit zum Familienleben bei. Arbeitet ein Ehepartner während der Ehe in Teilzeit weiter oder gibt seinen Beruf auf, um sich ganz auf Familie und Haushalt zu konzentrieren, muss sich dies in der Aufteilung des Vermögens widerspiegeln.

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