Schäden an Haus, Dach und Garten: Wann zahlt welche Versicherung?
Heute Ylenia, gestern Zeynep und vorgestern die Flutkatastrophe im Ahrtal: Extreme Wetterbedingungen werden immer häufiger. Leidtragende sind vor allem Hausbesitzer und Autofahrer. Sie müssen abgedeckte Dächer, zerbrochene Fenster und beschädigte Fahrzeuge reparieren lassen. Allein im Jahr 2021 entstanden durch Naturgewalten deutschlandweit Schäden i.H.v. rund 33 Milliarden Euro. (Quelle: https://www.n-tv.de/wirtschaft/Naturgewalten-verursachten-2021-schwere-Schaeden-article23047534.html). Wohl dem, der im Schadenfall eine entsprechende Versicherung hat. Doch welche Versicherung zahlt überhaupt bei Sturmschäden? Welche Kosten werden im Detail übernommen und was sollten Betroffene im Fall der Fälle tun? Dieser Artikel fasst die wichtigsten Informationen zusammen.
Grundlage: Wann gilt Wind als Sturm?
Damit Sturmschäden zu einem Versicherungsfall werden, muss tatsächlich ein Sturm vorliegen. Ein starker Wind hingegen reicht nicht aus. Erst ab Windstärke 8 wird ein starker Wind als „stürmisch“ bezeichnet – und erst dann greift bzgl. Sturmschäden der Versicherungsschutz.
Windstärke in Beaufort (Bft) | Bezeichnung | Geschwindigkeit | Auswirkungen
- 8 | Stürmischer Wind | 62 bis 75 km/h | Große Bäume werden bewegt
- 9 | Sturm | 75 bis 88 km/h | Äste brechen, Ziegel lösen sich vom Dach
- 10 | Schwerer Sturm | 89 bis 102 km/h | Bäume werden entwurzelt, Häuser werden beschädigt
- 11 | Orkanartiger Sturm | 103 bis 117 km/h | Größere Schäden an Häusern und in Wäldern
- 12 | Orkan | Ab 118 km/h | Schwere Verwüstungen und Schäden
Sturm und Unwetter: Welche Versicherung zahlt welche Schäden?
Bei Schäden durch Sturm und Unwetter kommen drei Versicherungen in Betracht. Dies sind – neben der Wohngebäudeversicherung – die Kfz-Kasko-Versicherung sowie die Haftpflicht. Welche Versicherung im Detail welche Kosten übernimmt, hängt davon ab, wo welcher Schaden entstanden ist.
Sturmschäden an Gebäuden
Dächer werden abgedeckt, Fenster eingedrückt und Schornsteine stürzen um: Derartige Schäden deckt die Wohngebäudeversicherung ab. Dies gilt auch für Schäden, die an Nebengebäuden – beispielsweise einer Garage oder einem Gartenhaus – entstehen. Anders ist die Sachlage bei Rückstau und Überschwemmungen. Dringt Wasser ins Gebäude und flutet den Keller, übernimmt die Elementarschadenversicherung alle anfallenden Kosten zur Schadenbeseitigung. Eine solche Versicherung schließt du als Zusatzbaustein zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung ab. Sie zahlt außerdem bei Schäden durch:
- Erdbeben
- Erdsenkung
- Erdrutsch
- Schneedruck und Lawinen.
Schäden an der Einrichtung
Auch beschädigte Einrichtungsgegenstände sind häufig Folge eines Sturms. Sind deine Möbel aufgrund von Hochwasser unbrauchbar oder sind elektronische Geräte kaputt gegangen, übernimmt deine Hausratversicherung die anfallenden Kosten.
Wer haftet für Schäden durch umgestürzte Bäume?
Schwere Stürme bedeuten häufig umgeknickte oder entwurzelte Bäume. Straßen sind blockiert, Gärten und Häuser beschädigt. Als Betroffener stehst du nun vor der Frage, wer die entstandenen Schäden übernimmt. Das kommt zunächst darauf an, wem der Baum gehört und an welchem Eigentum der Schaden entstanden ist. Ist dein eigener Baum ursächlich für Schäden an deinem Wohneigentum, übernimmt deine Wohngebäudeversicherung die Kosten für Instandsetzung und Reparatur. Dies gilt auch für den Fall, dass ein fremder Baum deinen Garten oder dein Wohneigentum beschädigt. Aber Achtung: Der Zahlung geht häufig eine Prüfung voraus, ob eine Verletzung der Sorgfaltspflicht vorliegt. Haus- und Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihren gesetzlichen Verkehrssicherungspflichten nachzukommen. Hat dein Nachbar beispielsweise einen morschen Baum nicht ausreichend gesichert oder gefällt und beschädigt dieser bei einem Sturm dein Wohneigentum, ist die Haftpflichtversicherung deines Nachbarn zuständig.
Wer zahlt für Sturmschäden am Auto?
Bei Stürmen entstehen an Fahrzeugen häufig verheerende Schäden. Sei es durch umgestürzte Bäume oder verwehte Gegenstände. Die anfallenden Reparaturkosten übernimmt in der Regel deine Teilkaskoversicherung – jedoch erst bei Sturmschäden ab einer Windstärke von 8 bft. Bei einer Vollkaskoversicherung sind Schäden unter Umständen bereits bei niedrigeren Windstärken abgedeckt. Beide Versicherungen decken Schäden am geparkten Fahrzeug und Schäden ab, welche während der Fahrt entstanden sind. Aber Achtung: Stellst du dein Fahrzeug trotz Unwetter-Warnung in einem gefährdeten Gebiet ab, gilt das als fahrlässig. Deine Versicherung zahlt nur, sofern eine grobe Fahrlässigkeit im Vertrag eingeschlossen wurde.
Schäden, die während der Fahrt entstanden sind, ersetzt deine Versicherung nur, wenn du nachweisen kannst, dass herumfliegende Teile direkt vor dein Auto geweht wurden. Fährst du jedoch gegen einen durch den Sturm entwurzelten Baum, welcher schon länger auf der Straße liegt, trägt nur eine Vollkasko den entstandenen Schaden. Bist du nur Teilkasko versichert, bleibst du auf den Kosten sitzen.
Unser Tipp: Sturmschäden – vor allem an Kraftfahrzeugen – bergen immer wieder Konfliktpotenzial. Einige Versicherungsunternehmen regulieren Schäden nicht oder nur begrenzt und stützen sich dabei auf unterschiedliche Gerichtsurteile. Aus diesem Grund ist es ratsam, die Schadensregulierung sowie etwaige Vergleichsangebote deines Versicherers anwaltlich überprüfen zu lassen. Unsere Anwaltsberatung steht dir rund um die Uhr zur Verfügung. Innerhalb von 24 Stunden erhältst du eine vollständige schriftliche Beratung zu deiner Rechtsfrage. Auf Wunsch vertreten dich unsere Anwälte vor Gericht – deutschlandweit und zum vorher besprochenen Festpreis.
Checkliste: Schäden durch Sturm – das sollten Betroffene tun
Um Streitigkeiten mit der Versicherung zu vermeiden, musst du als Betroffener im Schadensfall umsichtig handeln.
1. Du bist verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Schadensfeststellung durch deinen Versicherer erschweren könnte. Ansonsten droht der Verlust des Versicherungsschutzes.
2. Um Folgeschäden zu vermeiden, müssen Gefahrenquellen beseitigt oder abgesichert werden. Wurde beispielsweise dein Keller überflutet, solltest du zeitnah mit dem Ausschöpfen beginnen. Ein abgedecktes Dach ist zumindest notdürftig abzudichten. Droht ein Baum umzustürzen, muss dieser schnellstmöglich gefällt oder gestutzt werden.
3. Dokumentiere alle Schäden möglichst detailliert. Zum Beispiel mithilfe von Fotos und/oder Videos.
4. Kontaktiere umgehend deine Versicherung und melde alle Schäden wahrheitsgetreu. Frage deine Versicherung nach Anweisungen zum weiteren Vorgehen. Kaputte Gegenstände sollten erst nach Rücksprache entsorgt werden, um eine ausreichende Schadensdokumentation zu gewährleisten.
5. Handwerkeraufträge zwecks Reparatur und Beseitigung der Schäden sind möglichst detailliert zu erteilen. Vor allem der Auftragsumfang, der Ausführungstermin sowie die Vergütung sollten schriftlich geregelt werden.
Sturmschäden: Das Wichtigste in Kürze
- Sturmschäden an Wohneigentum – z.B. durch einen umgestürzten Baum – werden von deiner Wohngebäudeversicherung übernommen.
- Deine Hausratversicherung deckt Schäden am Inventar ab.
- Beschädigt dein Eigentum aufgrund des Sturms fremdes Eigentum, übernimmt deine Haftpflichtversicherung.
- Sturmschäden an deinem Auto zahlt deine Kfz-Kasko, jedoch erst ab Windstärke 8.
- Um Ärger mit deinem Versicherer vorzubeugen, solltest du Schäden an Haus, Garten und Fahrzeug sorgfältig dokumentieren.
- Bei vorsätzlich falschen Angaben kann dein Versicherungsschutz erlöschen.
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