Rihanna vs. Puma-Sneaker: Ein Instagram-Post mit Folgen

Veröffentlicht am: 06.März.2024Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 2 Min.
Avatar-Foto
Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Popstar auf Abwegen: Wie Rihanna Pumas Designschutz ausknockte

In einer Welt, in der ein Instagram-Post die Laufbahn eines Schuhdesigns bestimmen kann, spielt Rihanna ungewollt die Hauptrolle in einem rechtlichen Krimi, der die Mode- und Rechtswelt gleichermaßen in Atem hält. Der Fall: Kann ein Foto auf Instagram wirklich dazu führen, dass ein Schuh-Design seinen Schutz verliert? Die Antwort des Gerichts der Europäischen Union (EuG) fiel überraschend klar aus.

Ein Post mit weitreichenden Konsequenzen

Es begann alles im Jahr 2014, als Rihanna, zu dem Zeitpunkt bereits eine globale Ikone, ein paar weiße Puma-Sneaker mit markanter schwarzer Sohle zur Schau stellte. Die Bilder, die auf ihrem Instagram-Account „badgalriri“ erschienen, zeigten sie beim Unterzeichnen eines Vertrags mit Puma. Was harmlos klingt, sollte weitreichende Folgen haben. Puma wollte das Design dieser Sneaker zwei Jahre später, 2016, als geschützt eintragen lassen. Doch ein niederländisches Unternehmen roch Lunte und forderte, den Schutz des Designs aufzuheben – mit Erfolg.

Das Gesetz und der Geist des Designs

Nach europäischem Recht sind Designs schützbar, wenn sie neu sind und eine eigene Charakteristik aufweisen. Ein Design gilt als neu, wenn es der Öffentlichkeit bis zwölf Monate vor der Anmeldung noch nicht bekannt gemacht wurde. Hier liegt der Hund begraben: Rihannas Instagram-Post machte das Schuh-Design schon 2014 öffentlich – ein fataler Schritt für Pumas Anspruch auf Designschutz.

Rihannas unwiderstehliche Schuhe

Puma versuchte, vor dem EuG zu argumentieren, dass zum Zeitpunkt der Posts niemand wirklich Notiz von den Schuhen genommen habe. Doch das Gericht sah das anders. Angesichts Rihannas Status als globale Berühmtheit im Jahr 2014 stand außer Frage, dass ihre Schuhe Aufmerksamkeit erregten. Die wesentlichen Merkmale des Designs waren für alle sichtbar, wodurch es der Öffentlichkeit zweifelsfrei zugänglich gemacht wurde.

Was nun, Puma?

Das Urteil des EuG ist ein Paukenschlag, aber noch nicht das letzte Wort. Puma steht es frei, vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) zu ziehen. Doch dieser Fall unterstreicht eine wesentliche Erkenntnis: In der digitalen Ära, in der wir leben, können selbst scheinbar beiläufige Posts auf Social Media rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen – eine Lektion, die nicht nur für die Modeindustrie von Bedeutung ist.

Bevor ein Social-Media-Post juristische Folgen nach sich zieht: Kläre jetzt mit uns die Rechtslage und erhalte kompetente Unterstützung!

119,00 Euro Festpreispaket

Schnell & unkompliziert zum Rechtsanwalt. Bearbeitung innerhalb 24h.