Neuer Bußgeldkatalog in NRW: Diese Strafen drohen Umweltsündern

Veröffentlicht am: 13.Juni.2022Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
Natur schützen
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Am 18.5.2022 hat das Umweltministerium des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) einen neuen Bußgeldkatalog veröffentlicht. Umweltsünder müssen mit deutlich höheren Bußgeldern rechnen.

250 Seiten, mehr als 1.280 Empfehlungen zur Bemessung von Verwarnungs- und Bußgeldern bei Umweltverschmutzungen: Das sind die Eckdaten eines neuen Bußgeldkatalogs, den das Umweltministerium NRW im Mai 2022 veröffentlicht hat. Dieser soll die Behörden „bei der Verfolgung von Umweltdelikten unterstützen und eine landesweit einheitliche Anwendung von Bußgeldnormen sicherstellen“, so das Ministerium in der offiziellen Pressemitteilung.

Welche Kernbereiche sind betroffen?

Das Dokument gibt bei Ordnungswidrigkeiten im Bereich Umwelt die Höhe von Verwarnungen und Bußgeldern vor. Erhöhungen und Ermäßigungen sind – je nach Einzelfall – möglich, teilte das Umweltministerium mit. Insgesamt zwölf umweltrelevante Themenbereiche umfasst der Katalog. Vom Natur-, Gewässer- und Bodenschutz, über Immissionsschutz und Abfallwirtschaft bis hin zum Forst-, Jagd- und Fischereischutz.

So teuer können Verstöße werden

Bürger müssen künftig mit besonders hohen Bußgeldern rechnen. Wer beispielsweise Haushaltsmüll (z.B. Kaffeebecher, Pappteller, Lebensmittelreste) unerlaubt wegwirft, zahlt nach dem neuen Bußgeldkatalog mindestens 100 Euro. Das unerlaubte Campen oder Zelten in der Natur kostet – je nach Größe der Campingstelle – zwischen 50 und 2.500 Euro. Selbst vermeintlich minderschwere Delikte werden künftig teuer. Wer eine Trinkflasche, einen Zigarettenstummel oder sonstige Kleinstabfälle in ein Gewässer wirft, wird mit bis zu 2.000 Euro zur Kasse gebeten.

Forstschutz steht im Fokus

Der Deutsche Wetterdienst weist für Waldflächen in Nordrhein-Westfalen – vor allem in den Sommermonaten – regelmäßig eine erhöhte Waldbrandgefahr aus. Aus diesem Grund berücksichtigt der neue Bußgeldkatalog den Schutz bestehender Wälder besonders – Zuwiderhandlungen kosten von nun an deutlich mehr. So wird das Feuermachen im Wald mit bis zu 5.000 Euro geahndet, statt wie bisher mit bis zu 1.020 Euro. Für das Rauchen im Wald in den Monaten März bis Oktober wird eine Strafe i.H.v. 150 Euro (bisher 80 Euro) empfohlen. Vor allem die illegale Müllentsorgung im Wald belastet den Geldbeutel. Bis zu 25.000 Euro werden fällig – mindestens jedoch 500 Euro pro Kubikmeter.

Ab wann gelten die neuen Regelungen?

Der neue Bußgeldkatalog ist seit 18. Mai 2022 in Kraft und unbeschränkt gültig. Die Bußgeldbehörden können sämtliche Empfehlungen des Dokuments direkt umsetzen.

Für mehr Informationen: Der gesamte Verwarnungs- und Bußgeldkatalog im Volltext.