Namens-Zoff: Luxuslabel Dior reicht Klage gegen Pornostar ein

Veröffentlicht am: 16.November.2022Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: , Lesezeit: 2 Min.
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Dior gegen Dior – die französische Modemarke Christian Dior hat jüngst eine gleichnamige Pornodarstellerin verklagt. Erotik-Star Gigi Dior ließ sich den prominenten Namen im vergangenen Jahr schützen und sieht sich jetzt mit einer Klage wegen Rufschädigung konfrontiert.

Dass sich Personen des öffentlichen Lebens ihren Namen urheberrechtlich schützen lassen, ist nicht neu. Doch im Falle der Erotik-Darstellerin Gigi Dior hat dies jetzt rechtliche Konsequenzen. Der Grund: Die französische Luxusmarke Christian Dior befürchtet Rufschädigung und hat in den USA Klage eingereicht.

Wer „Dior“ googelt, bekommt nackte Haut

Die Pornodarstellerin spielte bereits in sieben Erotikfilmen mit und räkelt sich regelmäßig für ihre Fans vor der Webcam. Entsprechend populär ist die 40-jährige US-Amerikanerin im Internet. So populär, dass die Ergebnisse einer „Dior“-Suche bei Google weniger Haute Couture, sondern vermehrt nackte Haut listen. Für das französische Unternehmen nicht hinnehmbar.

Verwechslungsgefahr begründet mögliche Rufschädigung

Man sei gegen alle Formen des Service den Gigi Dior anbietet, heißt es in der Klage. Von „persönlichen Auftritten unter dem Namen Gigi Dior“ bis zu „einer Webseite mit grafischen Inhalten aus dem Erotikbereich“. Und weiter: Durch die Verwechslungsgefahr könne es bei Kunden zu Verwirrung und dadurch zum Imageverlust der Marke kommen“.

Gigi Dior findet Klage „albern“

Gigi Dior selbst ist sich keiner Schuld bewusst. „Das ist lächerlich. Mein Name hat nichts mit Mode zu tun. Bei dem, was ich tue, ist ja normalerweise gar keine Kleidung nötig“, sagte sie gegenüber der New York Post. Allerdings fürchtet der Pornostar durchaus die Konsequenzen der Klage. „Wenn ich meinen Namen verliere, wäre das verheerend. Ich müsste alles umbenennen und bei Null angefangen“, so Dior. Bis zum 17. November hat die US-Amerikanerin Zeit für eine Stellungnahme. Dann entscheidet das Gericht, inwieweit die Pornodarstellerin mit ihrer Internetpräsenz dem Ruf des Modeherstellers tatsächlich schadet.