Mehr Geld für Kinder: Die Düsseldorfer Tabelle 2024 bringt Neuerungen

Veröffentlicht am: 04.März.2024Kategorien: RechtlichesLesezeit: 2 Min.
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Unterhaltszahlungen steigen: Was bedeutet das für Familien?

Im Jahr 2024 dürfen sich Kinder über mehr Unterhalt freuen. Die Anpassungen in der Düsseldorfer Tabelle, einer wichtigen Richtschnur für die Berechnung von Unterhaltszahlungen, bedeuten eine spürbare Erhöhung des Unterhalts um 43 bis 122 Euro monatlich. Doch es gibt eine gute Nachricht für Unterhaltspflichtige: Das Kindergeld wird weiterhin angerechnet, was die tatsächliche Belastung mindert.

Einkommensgrenzen nach oben korrigiert

Eine wesentliche Änderung ist die Anhebung der Einkommensgruppen um 200 Euro. Das bedeutet, dass der erhöhte Unterhalt erst ab einem höheren Einkommen greift. Konkret: Die erste Einkommensgruppe endet jetzt bei einem Einkommen von 2100 Euro, zuvor waren es 1900 Euro. Diese Anpassung trägt den gestiegenen Lebenshaltungskosten Rechnung und soll sicherstellen, dass Unterhaltszahlungen realistisch und fair bleiben.

Wie berechnet sich der Unterhalt nun konkret?

Die Düsseldorfer Tabelle ordnet Unterhaltszahlungen nach dem Einkommen des Unterhaltspflichtigen und dem Alter des Kindes. Doch der in der Tabelle ausgewiesene Betrag ist nicht der Betrag, der letztlich gezahlt werden muss. Der sogenannte Zahlbetrag ergibt sich erst nach Abzug des anteilig angerechneten Kindergeldes. Für Kinder unter 18 Jahren wird die Hälfte des Kindergeldes abgezogen, bei volljährigen Kindern der gesamte Betrag.

Ein Beispiel macht’s klar

Angenommen, ein Unterhaltspflichtiger mit einem Nettoeinkommen von 2500 Euro muss für sein siebenjähriges Kind Unterhalt zahlen. Der Unterhaltsbedarf liegt bei 579 Euro, das Kindergeld bei 250 Euro monatlich. Nach Abzug der Hälfte des Kindergeldes (125 Euro) verbleibt ein Zahlbetrag von 454 Euro pro Monat.

Was bleibt dem Unterhaltspflichtigen?

Es gibt auch gute Nachrichten für Unterhaltspflichtige: Das Existenzminimum wurde angehoben. Erwerbstätige dürfen nun 1450 Euro für sich behalten, nicht Erwerbstätige 1200 Euro. Dies stellt sicher, dass auch die finanzielle Belastbarkeit des Zahlenden berücksichtigt wird.

Berücksichtigung von Einkünften und Vermögen des Kindes

Interessant ist auch der Umgang mit eigenen Einkünften oder Vermögen des Kindes. Regelmäßige Einnahmen des Kindes, etwa aus einer Ausbildung, können den Unterhaltsbedarf mindern. Allerdings werden freiwillige Zuwendungen Dritter, wie Taschengeld von Großeltern, nicht angerechnet. Erträge aus dem Vermögen des Kindes hingegen schon.

Fazit: Mehr Unterhalt, aber fair geregelt

Die Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle 2024 sind eine Antwort auf die veränderten finanziellen Rahmenbedingungen von Familien. Sie sorgen für eine Erhöhung des Unterhalts, ohne die Unterhaltspflichtigen unverhältnismäßig zu belasten. Ein komplexes System, das letztlich dem Wohl der Kinder dient und gleichzeitig die Leistungsfähigkeit der Eltern berücksichtigt.

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