Joints bald legal!
Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt in Richtung Cannabis-Freigabe unternommen. Nach langwierigen Verhandlungen haben sich die Ministerien der Ampelkoalition auf einen Referentenentwurf geeinigt. Dieser Entwurf wird nun zur Überprüfung an die Länder und Verbände weitergeleitet.
Die Details des Referentenentwurfs
Der umfassende Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) zum Cannabisgesetz (CanG) liegt nun vor (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf). Nach langen Abstimmungen haben sich die Ministerien der Ampelkoalition auf den 163-seitigen Entwurf geeinigt.
Der Inhalt des Gesetzentwurfs
Der Referentenentwurf trägt den Titel „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften“. Das Gesetz konzentriert sich auf die sogenannte „Säule 1“ des Cannabis-Legalisierungsvorhabens, das von Karl Lauterbach (SPD) angekündigt wurde. Es zielt darauf ab, den Gesundheitsschutz zu verbessern, die Aufklärung und Prävention im Zusammenhang mit Cannabis zu stärken, den illegalen Cannabis-Markt einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Der Entwurf ermöglicht es erwachsenen Personen, gemeinnützig und nicht gewerblich bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum zu Hause anzubauen.
Der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum wird für Personen über 18 Jahren erlaubt sein. Der Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen wird Erwachsenen gestattet, vorausgesetzt, dass angemessene Maßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, um den Zugriff von Kindern, Jugendlichen und Dritten zu verhindern und die Nachbarschaft nicht zu stören.
Bestimmungen zum Kinder- und Jugendschutz
Der Gesetzentwurf enthält auch umfangreiche Maßnahmen zum Kinder- und Jugendschutz im Zusammenhang mit Cannabis. Der Konsum von Cannabis wird für Personen unter 18 Jahren streng verboten sein. Ebenso wird der Konsum von Cannabis in der unmittelbaren Gegenwart von Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, untersagt sein. Der öffentliche Konsum von Cannabis wird in bestimmten Bereichen, wie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätzen und Sportstätten, weiterhin verboten sein.
Strafvorschriften und Auswirkungen
Der Gesetzentwurf sieht auch Strafen für Verstöße gegen die Bestimmungen vor. Zum Beispiel drohen Personen, die mehr als drei weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen, Freiheitsstrafen von bis zu drei Jahren oder Geldstrafen. Die Strafen werden noch drastischer, wenn Kinder und Jugendliche involviert sind.
Das Gesetz wird auch positive Auswirkungen auf Bund, Länder und Kommunen haben, da zusätzliche Steuereinnahmen erwartet werden. Das Bundesministerium für Gesundheit rechnet mit jährlichen Lohnsteuereinnahmen von insgesamt 200.000 Euro im ersten Jahr, 300.000 Euro im zweiten Jahr, 400.000 Euro im dritten Jahr, 500.000 Euro im vierten Jahr und 600.000 Euro in den darauffolgenden Jahren.
Ausblick
Der Referentenentwurf wird nun von den Ländern und Verbänden überprüft. Die Stellungnahmen werden ausgewertet, und es bleibt abzuwarten, welche Version letztendlich dem Bundeskabinett vorgelegt wird. Zusätzlich wird nach der parlamentarischen Sommerpause ein weiterer Gesetzentwurf zur „Säule 2“ erwartet. Dieser wird regionale Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten umfassen und voraussichtlich der Europäischen Kommission zur Prüfung vorgelegt werden.
Fazit
Die Bundesregierung hat sich auf einen wegweisenden Gesetzentwurf zur Cannabis-Liberalisierung geeinigt. Der Referentenentwurf sieht vor, dass Erwachsene bis zu drei Cannabis-Pflanzen für den Eigenkonsum zu Hause anbauen dürfen. Gleichzeitig werden strenge Regeln zum Kinder- und Jugendschutz sowie Strafvorschriften für Verstöße gegen das Gesetz eingeführt. Die weitere Entwicklung und Umsetzung des Gesetzes werden mit Spannung erwartet, da es einen bedeutenden Schritt in Richtung einer liberaleren Cannabis-Politik darstellt.