Illegale Datenweitergabe durch Mobilfunkanbieter: Ein Überblick über die Urteile

Veröffentlicht am: 02.Oktober.2023Kategorien: Rechtliches, Tech & E-CommerceLesezeit: 2 Min.
Schufa
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Christina Schröder schreibt bei Recht 24/7 für den Love & Law Blog über rechtliche Themen.

Die Weitergabe von Positivdaten durch Mobilfunkanbieter an die Schufa ohne Einwilligung der Kunden hat in den letzten Jahren für erheblichen Aufruhr gesorgt. Einige Urteile verdeutlichen die Rechtslage in diesem Bereich.

Was sind Positivdaten?

Positivdaten sind Informationen wie die Anzahl laufender und alter Verträge mit verschiedenen Anbietern oder das Datum der Rechnungsbegleichung. Obwohl sie scheinbar neutral erscheinen, können solche Daten negative Rückschlüsse zulassen. Ein häufiger Wechsel eines Mobilfunkvertrags könnte als Indiz für Anbieter-Hopping interpretiert werden, was Unternehmen oftmals negativ werten.

Wichtige Urteile im Überblick

  1. LG München I, Urteil vom 25. April 2023, Az. 33 O 5976/22:** Dieses Urteil bestätigte, dass Telefónica eine freiwillige Einwilligung zur Datenweitergabe hätte einholen müssen, was nicht gescheen ist.
  2. LG Frankfurt a.M., Urteil vom 26. Mai 2023, Az. 2-24 O 156/21:** Hier wurde eine Klausel des Energieversorgers Eprimo beanstandet, da diese die Übermittlung von Positivdaten an Auskunfteien ermöglichte. Das Gericht sah dies ebenfalls als Verstoß gegen die DSGVO an.
  3. LG Köln, Urteil vom 23. März 2023, 33 O 376/22:** Trotz Ablehnung aus prozessualen Gründen in der ersten Instanz, vertrat das Gericht inhaltlich dieselbe Ansicht wie das LG München hinsichtlich der Datenweitergabe. Ein Berufungsverfahren wird erwartet.
  4. LG Mainz, Urteil vom 12. November 2021 – 3 O 12/20:** Dieses Urteil sprach einem Betroffenen einen Schadensersatz von 5.000 Euro nach einer unberechtigten Datenweitergabe an die Schufa zu.
  5. OLG Dresden, Urteil vom 30. November 2021 – 4 U 1158/21:** Hier wurde ebenfalls eine Schadensersatzsumme von 5.000 Euro für eine unrechtmäßige Datenweitergabe bestätigt.

Diese Urteile machen deutlich, dass das Gerichtswesen den Datenschutz und die Rechte der Verbraucher ernst nimmt. Betroffene haben nach Art. 82 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) Anspruch auf immateriellen Schadensersatz, wenn ihre Daten ohne Zustimmung weitergegeben wurden.

Abschließende Gedanken

Die Urteile gegen Mobilfunkanbieter in Bezug auf die Weitergabe von Positivdaten setzen ein klares Zeichen. Datenschutz und individuelle Rechte müssen gewahrt bleiben, und Unternehmen, die diese Grundsätze missachten, müssen rechtliche Konsequenzen erwarten. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Mobilfunkbranche an diese Rechtsprechung anpassen wird.