„Einspruchs-Tsunami“ bei Finanzämtern – Grundsteuerreform sorgt für Unsicherheit

Veröffentlicht am: 22.Mai.2023Kategorien: RechtlichesLesezeit: 3 Min.
Grundsteuerreform
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Christina Schröder schreibt über rechtliche Themen für den Love & Law Blog bei Recht 24/7.

Die Grundsteuerreform in Deutschland hat zu einem regelrechten „Einspruchs-Tsunami“ bei den Finanzämtern geführt. Eigentümer und Mieter von rund 36 Millionen Immobilien sind besorgt über den erwarteten drastischen Anstieg der Grundsteuer. Angesichts der fehlenden Transparenz und regionalen Unterschiede in der Berechnung haben bereits über 1,3 Millionen Menschen Einspruch gegen die neuen Bescheide eingelegt.

Der Schock der neuen Berechnung – Uneinigkeit und fehlende Transparenz

In Berlin wurde zum Beispiel ein Eigentümer von einer jährlichen Grundsteuerzahlung von etwa 220 Euro auf 901 Euro hochgestuft – das Vierfache. Allerdings herrscht große Unsicherheit darüber, ob diese drastische Erhöhung wirklich gerechtfertigt ist. Steuerzahler beklagen die fehlende Transparenz und die Schwierigkeit, die Steuerlast anhand der vorliegenden Unterlagen selbst zu ermitteln.

Ein „Einspruchs-Tsunami“ überrollt die Ämter – Arbeitsaufwand steigt

Die Deutsche Steuer-Gewerkschaft spricht von einem „Einspruchs-Tsunami“, der die Finanzämter derzeit überfordert. Täglich erreichen sie im Schnitt 50 bis 70 Einsprüche, was zu einem enormen Arbeitsaufwand führt. Angesichts dieser Flut an Einsprüchen ist kein Ende in Sicht. Viele dieser Klagen könnten letztendlich vor dem Verfassungsgericht landen, das die Grundsteuerreform vor Jahrzehnten angestoßen hatte.

Kommunen in finanzieller Bedrängnis – höhere Belastungen drohen

Die Knappheit vieler Kommunen könnte zu einer zusätzlichen Belastung für die Steuerzahler führen. Obwohl die Reform aufkommensneutral sein sollte, zeichnet sich ab, dass viele Kommunen die höheren Steuereinnahmen dringend benötigen werden. Dies wird zu einer weiteren Erhöhung der Grundsteuer führen und die finanzielle Situation der Betroffenen weiter verschlechtern.

Ungleichheit der Berechnungsgrundlagen – Problematik der regionalen Unterschiede

Die Ungleichheit der Berechnungsgrundlagen zwischen den Bundesländern führt zu weiterem Frust und Unverständnis. Sieben Länder haben eigene Steuermodelle, während in neun Ländern das sogenannte Bundesmodell angewendet wird. Ein wichtiger Faktor bei der Berechnung der Grundsteuer im Bundesmodell ist beispielsweise das Baujahr der Immobilie. Diese Unterschiede führen zu Friktionen und sorgen für weitere Ungerechtigkeiten.

Gärten und unbebaute Grundstücke – gleich hohe Besteuerung

Ein weiterer Kritikpunkt ist die gleich hohe Besteuerung von Gärten und unbebauten Grundstücken im Vergleich zu bebauten Grundstücken. Dies führt zu Unverständnis, insbesondere wenn die Nutzung des Grundstücks zum Beispiel dem Naturschutz dient. Die Tatsache, dass theoretische Mieteinnahmen auch für selbst genutzte Immobilien berechnet werden, verstärkt den Unmut der Betroffenen. Oftmals weichen diese Mieteinnahmen deutlich von den tatsächlichen Vereinbarungen ab, was zu weiteren Ungerechtigkeiten führt.

Sorge um finanzielle Belastung und Immobilienverlust

Besonders in Baden-Württemberg sorgt das sogenannte „Bodenwertmodell“ für Unmut. Hier wird ausschließlich die Fläche mit den neuen Bodenrichtwerten berücksichtigt, während der Wert der Immobilie selbst keine Rolle spielt. Dies führt dazu, dass für große Mietshäuser und Villen genauso hohe Grundsteuern fällig werden wie für kleinere Häuser. Wenn die Kommunen den Hebesatz nicht senken, kann dies zu enormen finanziellen Belastungen führen. Viele Bürger machen sich Sorgen, dass sie die finanzielle Last nicht mehr tragen können oder gezwungen sind, ihre Immobilien aufzugeben.

Einspruch als letzte Möglichkeit

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Bund der Steuerzahler vorsorglich Einspruch gegen die neuen Grundsteuerwertbescheide einzulegen. Allerdings bleibt dafür nur ein Monat Zeit, nachdem der Bescheid ergangen ist. Experten wie der Bundesvorsitzende der Deutschen Steuer-Gewerkschaft, Floian Köbler raten aber klar zu einem Einspruch.

Fazit: auf alle Fälle prüfen lassen

Angesichts der finanziellen Belastung und der möglichen Immobilienverluste empfiehlt es sich, einen Einspruch gegen die neuen Grundsteuerbescheide zu prüfen. Es bleibt zu hoffen, dass die Verantwortlichen die aktuellen Herausforderungen erkennen und Maßnahmen ergreifen, um eine gerechtere und transparentere Grundsteuer zu gewährleisten.