Die neue Ära der Verkehrskontrolle: Auto-Handy-Blitzer setzen auf Künstliche Intelligenz

Veröffentlicht am: 15.Mai.2023Kategorien: RechtlichesSchlagwörter: Lesezeit: 2 Min.
Blitzer
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Nora Wölflick schreibt bei Recht 24/7 über interessante, tagesaktuelle Themen für den Love & Law Blog.

Bußgeldbescheide aufgrund neuer Blitzer-Technologie

Geschwindigkeitskontrolle war gestern! Neue Software ermöglicht es nun auch Blitzeranlagen, Autofahrer zu erkennen, die ihr Handy am Steuer benutzen. Das Amtsgericht in Trier (Rheinland-Pfalz) hat bereits erste Bußgeldbescheide auf Grundlage dieser innovativen Technologie erlassen, was jedoch bei Verkehrsexperten auf Bedenken stößt.

Der Einsatz der KI-Blitzer

Momentan fehlt es im Bereich der Polizei- und Ordnungsgesetze noch an klaren Rechtsgrundlagen für den Einsatz und die Sanktionierung betroffener Autofahrer. Dennoch plant Michael Ebling (56, SPD), Innenminister von Rheinland-Pfalz, den flächendeckenden Einsatz dieser Technologie in ganz Deutschland. Die neue „Monocam“-Technik wurde bereits in einem Feldversuch in Mainz und Trier getestet, wobei Ebling von positiven Ergebnissen überzeugt ist.

Die Funktionsweise der Auto-Handy-Blitzer ist simpel: Eine Kamera erfasst den fließenden Verkehr und macht Aufnahmen der vorbeifahrenden Fahrzeuge. Anhand von Künstlicher Intelligenz (KI) werden dann mögliche Anzeichen für eine verbotene Handybenutzung ausgewertet, wie beispielsweise die Haltung des Fahrers, Armbewegungen und Blickverhalten.

Allerdings stellt die Aufnahme aller Fahrzeuge, unabhängig von einem konkreten Verdacht, einen Knackpunkt dar. Die gesammelten Daten werden gespeichert und erst bei der nachträglichen Auswertung durch einen Beamten überprüft, ob ein Verstoß vorliegt. Datenschutzrechtlich ist dies problematisch, da die Aufzeichnung und Speicherung ohne konkreten Anlass möglicherweise illegal und ein Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen sein könnten.

Rechtmäßigkeit der Bußgeldbescheide

Trotz dieser Bedenken hat das Amtsgericht in Trier Bußgeldbescheide, die während des Testbetriebs mithilfe der neuen Technologie erstellt wurden, für rechtmäßig erklärt. Der Amtsrichter argumentiert, dass das öffentliche Interesse an der Verkehrssicherheit ein Hindernis darstellt, um die Beweise zu verwerten. In Rheinland-Pfalz gab es allein im Jahr 2022 1.041 Unfälle, die auf Ablenkung durch Handynutzung zurückzuführen waren.

Es bleibt jedoch abzuwarten, wie die Urteile der nächsten Instanzen zu den Entscheidungen des Amtsgerichts Trier ausfallen werden. Die rechtlichen Fragen bezüglich der Erfassung und Speicherung von Daten ohne konkreten Anlass müssen geklärt werden, um mögliche Verstöße gegen den Datenschutz zu vermeiden. Kritiker des Monocam-Einsatzes argumentieren, dass die derzeitigen Regelungen zu unbestimmt sind und eine Erfassung von Daten ohne Verdacht unzulässig ist.

Die Auto-Handy-Blitzer stellen zweifellos eine neue Ära der Verkehrskontrolle dar. Ob sie in Zukunft flächendeckend zum Einsatz kommen und welche Auswirkungen dies auf den Datenschutz und die Verkehrsüberwachung haben wird, bleibt abzuwarten.

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