Gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der Plattformen und Shops?
Nein. Im Gegensatz zu anderen Anbietern kann Deine Firma die Rechtstexte uneingeschränkt nutzen für alle Plattformen und Shops, die von der Firma betrieben werden.
Welchen Vorteil habe ich mit den Rechtstexten von Secure-Shop?
Du vermeidest kostenpflichtige Abmahnungen und tritts nach außen professionell am Markt auf! Als Online-Händler und Webseitenbetreiber hast Du oft ein Risiko hinsichtlich möglicher Abmahnfallen. Ein Anwalt kann Dich hier [...]
Welche Rechtstexte für den Onlineshop sind umfasst?
Secure-Shop eignet sich für alle Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben. Du erhältst rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenschutzerklärung Impressum Widerrufsbelehrungen
Kann ich eine Design / Geschmacksmusteranmeldung selbst machen?
Theoretisch ja, in der Praxis ist aber hiervon abzuraten: Vor allem die Designrecherche und die Zuteilung zu den s.g. Locarno Klassen erfordert Erfahrung und wird meist durch einen Anwalt durchgeführt.
Was kostet einen Design / Geschmacksmusteranmeldung?
Die Amtsgebühren betragen 60 EUR in Deutschland und 350 EUR beim EUIPO für einen europaweiten Schutz.
Was sind die Voraussetzungen für einen Design / Geschmacksmusterschutz?
Das angemeldete Design muss designfähig sein: Die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts muss erkennbar sein. Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden. Das Design muss mit der [...]
Wie melde ich ein Design / Geschmacksmuster an?
Mit einer Anmeldung beim DPMA oder beim EUIPO für einen europaweiten Schutz (dort wird die Designanmeldung Gebrauchsmuster genannt).
Wie finde ich heraus, ob ein Design / Geschmacksmuster bereits geschützt ist?
Man muss hierzu eine Designrecherche durchführen. Spezialisierte Kanzleien verwenden hierzu Datenbanken und Recherchedienste, die dem nicht professionellen Anwender nicht zur Verfügung stehen. Eine allgemeine Recherche bietet das DPMA an.
Was ist ein Design / Geschmacksmusterschutz?
Mit einem eingetragenen Design schützt Du die Erscheinungsform eines Produkts. Typische Beispiele sind: Bekleidung, Möbel oder Fahrzeuge. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel der [...]
Brauche ich zwingend eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche?
Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich. Daher raten wir [...]
Gibt es Beschränkungen bei der Anzahl der Plattformen und Shops?
Nein. Im Gegensatz zu anderen Anbietern kann Deine Firma die Rechtstexte uneingeschränkt nutzen für alle Plattformen und Shops, die von der Firma betrieben werden.
Welchen Vorteil habe ich mit den Rechtstexten von Secure-Shop?
Du vermeidest kostenpflichtige Abmahnungen und tritts nach außen professionell am Markt auf! Als Online-Händler und Webseitenbetreiber hast Du oft ein Risiko hinsichtlich möglicher Abmahnfallen. Ein Anwalt kann Dich hier [...]
Welche Rechtstexte für den Onlineshop sind umfasst?
Secure-Shop eignet sich für alle Anbieter, die Waren oder Dienstleistungen über das Internet vertreiben. Du erhältst rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Datenschutzerklärung Impressum Widerrufsbelehrungen
Kann ich eine Design / Geschmacksmusteranmeldung selbst machen?
Theoretisch ja, in der Praxis ist aber hiervon abzuraten: Vor allem die Designrecherche und die Zuteilung zu den s.g. Locarno Klassen erfordert Erfahrung und wird meist durch einen Anwalt durchgeführt.
Was kostet einen Design / Geschmacksmusteranmeldung?
Die Amtsgebühren betragen 60 EUR in Deutschland und 350 EUR beim EUIPO für einen europaweiten Schutz.
Was sind die Voraussetzungen für einen Design / Geschmacksmusterschutz?
Das angemeldete Design muss designfähig sein: Die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts muss erkennbar sein. Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden. Das Design muss mit der [...]
Wie melde ich ein Design / Geschmacksmuster an?
Mit einer Anmeldung beim DPMA oder beim EUIPO für einen europaweiten Schutz (dort wird die Designanmeldung Gebrauchsmuster genannt).
Wie finde ich heraus, ob ein Design / Geschmacksmuster bereits geschützt ist?
Man muss hierzu eine Designrecherche durchführen. Spezialisierte Kanzleien verwenden hierzu Datenbanken und Recherchedienste, die dem nicht professionellen Anwender nicht zur Verfügung stehen. Eine allgemeine Recherche bietet das DPMA an.
Was ist ein Design / Geschmacksmusterschutz?
Mit einem eingetragenen Design schützt Du die Erscheinungsform eines Produkts. Typische Beispiele sind: Bekleidung, Möbel oder Fahrzeuge. Auch Teile von Erzeugnissen können als eingetragenes Design geschützt werden, zum Beispiel der [...]
Brauche ich zwingend eine Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche?
Wenn vor Anmeldung einer Marke nicht geprüft wird, ob es bereits ähnliche oder identische Marken gibt, erhöht sich das Risiko von Widersprüchen durch bereits existierende Marken erheblich. Daher raten wir [...]