Das angemeldete Design muss designfähig sein: Die konkrete Form- und Farbgebung eines Produkts muss erkennbar sein.

Allgemeine Ideen, Konzepte oder Gestaltungsprinzipien können nicht geschützt werden.

Das Design muss mit der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten in Einklang stehen. Es darf auch keine staatlichen Hoheitszeichen oder anderer Zeichen von öffentlichem Interesse enthalten.