Rechtstexte für Onlineshop: Tipps für einen rechtssicheren Internetauftritt

Veröffentlicht am: 27.Januar.2023Lesezeit: 13 Min.
Rechtstexte Onlineshop
Lisa Schmid
Lisa Schmid schreibt bei Recht 24/7 über rechtliche Themen, insbesondere zu AGB und Verträgen.

Was gehört ins Impressum? Sind AGB Pflicht? Und wie muss eine Datenschutzerklärung aussehen? Rechtstexte sind für Onlineshops von enormer Wichtigkeit. Denn bereits kleine Fehler in der Ausgestaltung führen im Fall der Fälle zu einer teuren Abmahnung.

Deshalb ist es ratsam, bei Onlineshop Rechtstexten auf professionelle Unterstützung zu setzen. Ein spezialisierter Anwalt hilft dir mit seinem Fachwissen, die gängigsten Fehler zu vermeiden und die Rechtstexte auf deiner Website rechtssicher zu gestalten.

B2B oder B2C: Gewerbliche Kunden oder Endverbraucher?

Die Frage, ob sich dein Onlineshop an Endverbraucher (B2C = business to consumer) oder Unternehmer (B2B = business to business) richtet, ist für die Rechtstexte Deiner Onlinepräsenz von großer Bedeutung. Verbraucher werden per Gesetz besonders geschützt, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass diese im Vergleich zu Unternehmern ein höheres Informations- und Schutzbedürfnis haben.

Verkaufst du also auch an Privatkunden, unterliegt dein Onlineshop zahlreichen, strengen Vorschriften des Fernabsatzrechts. Setzt du die Rechtstexte in deinem Onlineshop nicht rechtssicher um, kannst du – z.B. von Verbraucherschutzverbänden, Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen – abgemahnt werden.

Da jedes Geschäftsmodell und Unternehmen seine eigenen Besonderheiten mitbringt, ist die Formulierung von Rechtstexten auf einer Website komplex. Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, einen spezialisierten Anwalt mit der jeweiligen Ausgestaltung zu beauftragen. Dieser sorgt für die Rechtssicherheit deiner Onlinepräsenz und schützt dich auf diese Weise vor teuren Abmahnungen.

Onlineshop Rechtstexte: Recherche vor der Domainregistrierung spart Zeit & Geld

Die Domain ist das erste Aushängeschild deines Onlineshops. Zwar mag die schnelle Registrierung zunächst verlockend erscheinen, sie birgt jedoch große rechtliche Risiken. Hintergrund: Die zentrale Registrierungsstelle in Deutschland (DENIC) überprüft lediglich, ob eine gleichlautende Domain bereits existiert, eine Überprüfung auf etwaige Rechte Dritter erfolgt hingegen nicht.

Das bedeutet: Wurde deine Wunschdomain bereits als Marke eingetragen oder ist diese als Unternehmenskennzeichen bzw. Werktitel geschützt, drohen dir rechtliche Konsequenzen in Form von Unterlassungsansprüchen und Schadenersatzforderungen.

Eine professionelle Recherche im Vorwege verhindert, dass du in eine Domain investierst, die gelöscht werden muss oder deren Registrierung zu einem kostspieligen Rechtsstreit führt. Für die Identitäts- und Ähnlichkeitsrecherche nutzen erfahrene Anwälte eine spezielle Software, die deine gewünschte Domain auf mögliche Verletzungen von Namens-, Kennzeichen- oder Markenrechten Dritter überprüft.

Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche

Tipp: Recht 24/7 führt eine umfassende Ähnlichkeits- und Identitätsrecherche im Rahmen der Markenanmeldung durch. Nutze die Rechercheergebnisse, um dir anschließend deine zu lassen.

Recht 24/7 Bezahlmethoden

Rechtstexte im Online Shop: Fehlerhaftes Impressum ist ein häufiger Abmahngrund

Für Onlineshops besteht in Deutschland eine Impressumspflicht. Diese soll sicherstellen, dass du als Betreiber von Besuchern deiner Webseite klar identifiziert und kontaktiert werden kannst.

Das Impressum zählt aufgrund der potentiellen Gefahr von Abmahnungen zu den wichtigsten Rechtstexten deines Onlineshops. Es muss nach dem Gesetz:

  • leicht erkennbar
  • unmittelbar erreichbar und
  • ständig verfügbar sein.

Das erreichst du, indem du das Impressum in der Kopf- oder Fußzeile als wiederkehrende Verlinkung einbindest.

Zu den Pflichtangaben im Impressum gehören:

  • Name des Unternehmens bzw. Webseitenbetreibers, ggf. Rechtsform, sofern es sich beim Unternehmen um eine juristische Person (z.B. GmbH, AG) oder eine Personengesellschaft (z.B. GbR, OHG) handelt
  • Vertretung des Unternehmens: vertretungsberechtigte Gesellschafter (GbR, OHG Einzelunternehmer), Geschäftsführer (GmbHs) oder Vorstände (AGs)
  • vollständige, ladungsfähige Adresse: Postfächer sind nicht ausreichend
  • Kontaktdaten (mindestens: E-Mail-Adresse und Telefonnummer)
  • Register und Registernummer, sofern ein Eintrag im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister besteht
  • Umsatzsteueridentifikationsnummer, sofern vorhanden

Daneben können bei zulassungspflichtigen Berufen mit besonderer Qualifikation zusätzliche Informationspflichten bestehen. Bist du beispielsweise als Arzt oder Rechtsanwalt selbstständig, müssen unter anderem deine Berufsbezeichnung, die zuständige Kammer sowie die geltende Berufsordnung im Impressum Erwähnung finden.

Haftung und Disclaimer: Kein pauschaler Haftungsausschluss möglich

Als Betreiber eines Onlineshops bist du grundsätzlich für alle Inhalte auf deiner Webseite verantwortlich. Das gilt sowohl für eigene Inhalte als auch für fremde Inhalte, beispielsweise solche, die sich hinter einem externen Link verbergen. Voraussetzung: Du hast die externe Verlinkung trotz Kenntnis von einer bestehenden Rechtsverletzung nicht entfernt oder von vorneherein auf eine Webseite mit klar strafbaren Inhalten verlinkt.

Häufig sind im Internet Haftungsausschlüsse – sogenannte Disclaimer – zu finden.

Disclaimer sind jedoch weder offizieller Bestandteil des Impressums, noch sind sie verpflichtend. Eine Haftung als Onlineshop-Betreiber lässt sich nicht pauschal ausschließen und Ansprüche als Urheber entstehen mit Schöpfung des Werkes (z.B. Text, Foto, Video) – und nicht durch einen entsprechenden Disclaimer.

Disclaimer sind folglich nicht zwingend notwendig, um deinen Onlineshop rechtlich abzusichern. Vielmehr stellen fehlerhafte Disclaimer einen Abmahngrund dar. Beispielsweise, wenn du die Haftung für die Richtigkeit deiner Inhalte ausschließt, obwohl du als Webseiten-Betreiber beispielsweise für die Richtigkeit von Produktbeschreibungen und Preisen einstehen musst.

Möchtest du dennoch nicht auf Disclaimer verzichten, solltest du diese im Vorwege unbedingt von einem erfahrenen Anwalt überprüfen lassen, um Abmahnungen zu vermeiden.

Datenschutzerklärung: Diese Inhalte sind Pflicht

Jeder Onlineshop erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten. Dazu zählen zum Beispiel IP- und E-Mail-Adressen oder – im Rahmen der Bestellung – auch Name und Anschrift. Über diese Datenerhebung müssen Webseitenbesucher zu Beginn des Nutzungsvorgangs in Form einer leicht verständlichen Datenschutzerklärung informiert werden. Eine Datenschutzerklärung muss Angaben über:

  • Name und Kontaktdaten des Webseiten-Betreibers
  • Art, Zweck, Umfang und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
  • Empfänger der Daten
  • Datenschutzbeauftragte (sofern vorhanden) und ihre Kontaktdaten
  • das Recht auf Speicherung, Löschung und Widerspruch der Daten

enthalten.

Zwar existieren im Internet entsprechende Musterformulare, diese sind für einen Onlineshop jedoch nicht geeignet. Der Grund: Eine Datenschutzerklärung muss immer individuell darauf abgestimmt sein, welche Daten zu welchem Zweck erhoben und genutzt werden und sollte aus diesem Grund unbedingt von einem Fachanwalt erstellt werden.

Fremde Inhalte, fremde Rechte: Einwilligungen einholen!

Bei fremden Inhalten aus dem Internet ist Vorsicht geboten. Texte, Fotos, Musik und Videos sind meist urheberrechtlich geschützt. Urheberrechtlich geschützte Inhalte – wie beispielsweise Markenlogos – dürfen in einem Onlineshop ausschließlich mit Einwilligung des jeweiligen Rechteinhabers verwendet werden.

Inhalt Was benötige ich?
Texte, Fotos, Musik, Videos Einwilligung vom Rechteinhaber sowie Quellenangabe
Fotos bzw. Abbildungen von Personen Einwilligung der abgebildeten Person, bei Kindern der gesetzlichen Vertreter
Logos Einwilligung des Markeninhabers
Landkarten und Stadtpläne Einwilligung des jeweiligen Verlages inkl. Quellenangabe

Werden durch die ungenehmigte Verwendung fremder Inhalte Marken-, Urheber oder Persönlichkeitsrechte verletzt, droht neben einer kostenpflichtigen Abmahnung auch eine hohe Schadenersatzforderung.

Preisangaben

PreisangabenOnlineshop-Betreiber sind verpflichtet, Verbraucher über den Brutto-Endpreis der angebotenen Waren und/oder Dienstleistungen zu informieren. Der Brutto-Endpreis ist der Preis, den deine Kunden an dich zahlen. Er enthält die Mehrwertsteuer sowie alle Nebenkosten wie beispielsweise Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer.

Direkt neben bzw. unter dem Brutto-Endpreis müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • Hinweis auf enthaltene Mehrwertsteuer, z.B. durch Textzusatz „inkl. MwSt.“
  • Hinweis auf eventuelle Versandkosten, z.B. durch einen Sternchenhinweis „*zzgl. Versandkosten“

Bei Produkten, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche abgerechnet werden, ist zusätzlich eine Angabe über den Grundpreis pro Mengeneinheit erforderlich. Verkaufst du beispielsweise einen 50-Liter-Sack Blumenerde zu einem Preis von 10,00 EUR, muss der Grundpreis in EUR pro Liter – also 0,20 EUR/l – angegeben werden.

Sofern sich dein Onlineshop ausschließlich an Unternehmer richtet, bist du an die o.g. Regelungen nicht gebunden. In diesem Fall weist du den Netto-Endpreis aus.

Rechtstexte für Onlineshop: Was ist bei AGB und Widerrufsbelehrung zu beachten?

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB)

Es steht dir als Onlineshop-Betreiber frei, AGB zu verwenden oder nicht. Allerdings bieten dir AGB eine einfache Möglichkeit, deinen gesetzlichen Belehrungs- und Informationspflichten nachzukommen. Zu diesen zählen beispielsweise die Bereitstellung von Informationen über:

  • die Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • das Bestehen eines gesetzlichen Mängelhaftungsrechts
  • Regelungen zur Rücksendung

Wichtig: AGB gelten nur dann, wenn sie durch eine wirksame Einbeziehung zum Vertragsbestandteil geworden sind. Gegenüber Verbrauchern müssen hierfür folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • Hinweis auf die AGB vor Vertragsabschluss, z.B. durch Zusatz „Es gelten unsere AGB“
  • Möglichkeit der Kenntnisnahme vor Vertragsabschluss, z.B. durch eine dauerhafte Verlinkung in Kopf- oder Fußzeile
  • AGB müssen transparent, verständlich und übersichtlich formuliert sein

Verkaufst du ausschließlich an Unternehmer, reicht es aus, auf diese klar erkennbar zu verweisen. Widerspricht dein Vertragspartner den AGB nicht, gelten diese als wirksam eingebunden.

AGB erstellenDie Formulierung von AGB ist ein wichtiger Bestandteil eines Onlineshops. Denn einige Klauseln, die gegenüber Unternehmern erlaubt sind, können abgemahnt werden, sofern du sie auch gegenüber Verbrauchern verwendest. Indem du die AGB Rechtstexte für deine Website von einem erfahrenen Fachanwalt erstellen lässt, stellst du sicher, dass deine Kunden rechtssicher über alle relevanten Vertragsmodalitäten informiert sind.

Erfahre mehr über AGB erstellen lassen in unserem Beitrag „AGB erstellen: Was gilt es zu beachten – der Überblick

Die Widerrufsbelehrung

Bei Fernabsatzverträgen – also bei Einkäufen in einem Onlineshop – steht Verbrauchern ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Per Gesetz müssen Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über dieses Widerrufsrecht informiert werden. Dies geschieht mithilfe einer Widerrufsbelehrung, die du z.B. gut sichtbar auf der Bestellseite mit einem deutlich bezeichneten Link („Widerruf“ oder „Widerrufsrecht“) bereitstellst.

Aber Achtung: Je nachdem, welche Waren/Dienstleistungen du in deinem Onlineshop anbietest und wie deine Angebote konkret gestaltet sind, musst du das Formular an vielen Stellen anpassen. Dies geschieht im Optimalfall mit anwaltlicher Hilfe, da es für die Widerrufsbelehrung strikte Formvorgaben gibt, die bei Abweichungen Abmahnungen nach sich ziehen können.

Keywords & Metatags – Vorsicht bei Verwendung fremder Markennamen

Keywords und Metatags sind wesentliche Elemente im Online-Marketing. Sie sorgen dafür, dass Suchmaschinen-Nutzern bei Eingabe des jeweiligen Begriffes eine passende Trefferliste angezeigt wird. Wer zum Beispiel bei Google „Blumenerde kaufen“ eingibt, erhält anschließend adäquate Werbung und Links zu entsprechenden Onlineshops.

Problematisch ist hierbei die Verwendung fremder Markennamen. In Bezug auf Keywords gilt: Für einen durchschnittlichen Nutzer muss klar erkennbar sein, dass eine Werbeanzeige nicht vom Markeninhaber selbst, sondern von einem Dritten stammt. Das lässt sich durch eine Werbeanzeige erreichen, die in der Suchmaschinen-Trefferliste eindeutig räumlich getrennt erscheint und mit grafischen oder farblichen Mitteln abgesetzt ist.

Die Verwendung geschützter Markennamen in Metatags ist nur dann zulässig, wenn eine markenrechtlich relevante Verwechslungsgefahr ausgeschlossen ist. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn ein Onlineshop tatsächlich die Originalware der geschützten Marke vertreibt. Wird der Markenname jedoch genutzt, um Nutzer auf den eigenen Onlineshop zu lenken, ohne dass dort die Originalware zu erwerben ist, stellt dies eine Markenrechtsverletzung dar.

Aus diesem Grund solltest du vor der Verwendung professionelle Beratung in Anspruch nehmen, um sicherzustellen, dass bei den gewünschten Keywords bzw. Metatags kein Markenschutz besteht.

Markenschutz

Recht 24/7 meldet deine Marke im Rahmen der Markenanmeldung durch. Recht 24/7 fungiert als Vertreter und übernimmt alle Vorbereitungen der Anmeldung und die Kommunikation mit dem Markenamt.

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Lösungen für Social Media Buttons

Social-Media-Buttons sind Schaltflächen für soziale Netzwerke, mit denen Nutzer den jeweiligen Inhalt teilen können, ohne die eigentliche Webseite zu verlassen. Diese Schaltflächen sind bei Onlineshop-Betreibern besonders beliebt, da sie die Reichweite ihrer Produkte und Dienstleistungen erhöhen.

Wichtig ist: Bei der Verwendung von Social-Media-Buttons werden unbemerkt personenbezogenen Daten – wie beispielsweise die IP-Adresse – erhoben. Und zwar ohne dass vorher eine Zustimmung des Nutzers eingeholt worden wäre. Eine solche Zustimmung ist gemäß Telemediengesetz jedoch erforderlich.

Um einen Onlineshop rechtlich abzusichern, sollten Social-Media-Buttons besonders sorgsam eingebunden werden. Datenschutzkonform sind folgende Varianten:

  1. Die Zwei-Klick-Lösung: Social-Media-Buttons sind standardmäßig inaktiv und müssen vom Nutzer bewusst aktiviert werden. Bei der Aktivierung kann die Zustimmung zur Datenübermittlung erteilt werden.
  2. Die Shariff-Buttons: HTML-Links, die sich erst bei einem Klick mit dem jeweiligen sozialen Netzwerk verbinden.

Influencer-Marketing

  • Influencer werden von vielen Unternehmern eingesetzt, um Reichweite und Präsenz in sozialen Netzwerken zu erhöhen. Sofern du Influencer dafür bezahlst, deine Produkte und Dienstleistungen auf ihrem Social-Media-Profil zu bewerben, unterliegt diese Werbung – wie jede
    Form der Werbung – gesetzlichen Vorschriften. Das bedeutet:
  • Werbung muss als solche klar erkennbar sein (Kennzeichnungsgebot) und
  • eindeutig vom übrigen Inhalt des Social-Media-Profils getrennt sein (Trennungsgebot)

Schleichwerbung – also Werbung, die bewusst als solche verschleiert wird – ist verboten.

Um dein Unternehmen vor Abmahnungen zu schützen, solltest du Influencer vertraglich zur Kennzeichnung der Werbung verpflichten. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch, eine Vertragsstrafe im Falle eines Verstoßes gegen diese Pflicht zu vereinbaren. Ein Fachanwalt unterstützt dich bei der Ausarbeitung entsprechender Kooperationsverträge und berät dich zur rechtssicheren Kennzeichnung von Werbung.

Rechtstexte für Website: Newsletter und Werbung rechtssicher verschicken

Um den Versand von Newslettern und Werbung innerhalb eines Onlineshops rechtlich abzusichern, gibt es mehrere Möglichkeiten:

  1. Ein Einwilligungsfeld zum Anklicken neben einem Eingabefeld für die E-Mail-Adresse, z.B. „Ja, ich möchte Werbung/den Newsletter erhalten“.
  2. Ein Anmeldeformular inkl. Checkbox für die Datenschutzerklärung, in welchem sich Kunden für Werbung/einen Newsletter eintragen können.
  3. Double-Opt-In: Kunden erhalten eine E-Mail mit Datenschutzhinweisen sowie einem Bestätigungslink, der zur Anmeldung für die Werbung bzw. den Newsletter angeklickt werden muss.

Wichtig: Empfänger eines Newsletters haben grundsätzlich das Recht, ihn wieder abzubestellen. Mit einem im Newsletter integrierten Abmeldelink lässt sich diese Vorgabe einfach und effektiv umsetzen.

Rechtstexte für Onlineshops: Das Fazit

Rechtstexte für Onlineshops sind ein komplexes Thema. Die erforderlichen Inhalte hängen zum einen von deiner Zielgruppe (Verbraucher oder Unternehmer), zum anderen von deinen Produkten bzw. Dienstleistungen sowie deinem Geschäftsmodell ab. Darüber hinaus existieren in vielen Bereichen in Bezug auf Formulierung und Einbindung der Rechtstexte auf der Website strenge gesetzliche Vorgaben.

Bereits kleine Fehler können zu Missverständnissen mit deinen Kunden oder im schlimmsten Fall zu einer Abmahnung führen. Aus diesem Grund ist es wichtig, Rechtstexte für einen Onlineshop von einem Anwalt erstellen zu lassen. Dieser berät dich über die notwendigen Pflichtinhalte, überprüft bereits bestehende Formulierungen und hilft dir, deinen Onlineshop rechtlich abzusichern.

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