AGB erstellen: Was gilt es zu beachten – der Überblick

Veröffentlicht am: 16.Januar.2023Lesezeit: 13 Min.
AGB erstellen
Lisa Schiedermeier
Lisa Schiedermeier schreibt bei Recht 24/7 über rechtliche Themen, insbesondere zu AGB und Verträgen.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) sind dafür da, dein Geschäftsleben zu vereinfachen. Du musst nicht für jeden deiner Kunden einen Vertrag aufsetzen, sondern formulierst einseitig einheitliche Vertragsbedingungen. Einseitig heißt, dass eine Vertragspartei nicht an der Vertragsgestaltung teilnimmt. Daher gelten für das AGB Erstellen strenge Anforderungen.

Dieser Artikel erklärt dir:

  • Wer benötigt AGB? AGB Beispiele, Vorteile, gesetzliche Pflichten, Alternative zu AGB
  • Wie erstelle ich AGB? Merkmale, Inhalte, Inhaltskontrolle, Mustervorlagen, Vertragsbestandteil
  • Wie unterscheiden sich B2B-AGB und B2C-AGB? Fernabsatzrecht, EU-Verbraucherschutz, Einbeziehung
  • Welche Sonderregelungen gelten für das AGB Erstellen bei Online-Shops? Abruf und Speicherung von AGB, Widerrufsrecht kennzeichnen, Einbeziehung
  • Wann können AGB abgemahnt werden? Gründe, Kosten, Schritte dagegen einleiten

Wann spricht man von AGB?

Die Merkmale von AGB sind in § 305 Absatz 1 BGB definiert. Hier heißt es, dass AGB alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierten Vertragsbedingungen sind, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt.

  • Vorformuliert: Die Vertragsbedingungen werden nicht individuell zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt.
  • Vielzahl: die Vertragsbedingungen gelten für mindestens drei Verträge (bei B2B Kunden reicht bereits die Absicht, sie für mindesten drei Vertragsabschlüsse nutzen zu wollen)

Wer sollte AGB erstellen?

AGB sind dir schon oft begegnet: Mietverträge, Nutzungsbedingungen, Webshop-AGB oder Facebook-Richtlinien sind alles vorformulierte Vertragsbedingungen und damit AGB. Sie sind gelebte Praxis. Aber warum? In Deutschland existiert keine Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen erstellen zu lassen . Wir erläutern dir den Sinn dahinter und welche Vorteile daraus entstehen.

Mit AGB kommst du deinen gesetzlichen Pflichten nach

Verkaufst du Waren oder Dienstleistungen, musst du zahlreiche Belehrungs- und Informationspflichten erfüllen. Hierzu zählen u.a.:

  • Gesamtpreis der Waren und Dienstleistungen einschließlich Steuern
  • Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen
  • Kündigungsbedingungen
  • Widerrufsrecht
  • Datenschutzhinweise

Hintergrund ist, vor allem Endverbraucher im Vorwege über die Vertragskonditionen zu informieren. Die Gesetzgebung geht davon aus, dass sie mit geschäftlichen Gepflogenheiten weniger vertraut sind, und schreibt den Verbraucherschutz entsprechend groß. AGB bilden deine Konditionen nicht nur sinnvoll, sondern vor allem übersichtlich ab.

Für folgende Geschäftsmodelle ist es ratsam, AGB erstellen zu lassen (Auswahl):

  • Online-Shops und Handelsplattformen (dazu mehr unter Sonderregelungen für das AGB-Erstellen bei Online-Shops)
  • Shops auf Plattformen wie Ebay und Amazon
  • Ladengeschäfte
  • Vermittlungsportale
  • Agenturen

Mit AGB Gesetze zu deinen Gunsten anwenden

Gesetzliche Regelungen sind mitunter unpräzise formuliert. Im BGB findest du z. B. Angaben wie „angemessene Fristen“. Hier bieten dir AGB die Möglichkeit, diese individuell und zu deinem Vorteil auszugestalten. Lass dich von einem Fachanwalt beraten, wie du deine Spielräume klug ausnutzen kannst. Denn natürlich muss der Grundgedanke der Gesetzgebung erhalten bleiben und du darfst deinen Vertragsnachpartner nicht unangemessen benachteiligen. Gehe deshalb nicht nach eigenem Ermessen vor. Du riskierst, dass eine Klausel unwirksam wird, oder es zu einer Abmahnung kommt. Was dann passiert, liest du im letzten Kapitel „Wann können AGB abgemahnt werden?“

Auf das Erstellen von AGB verzichten?

AGB sind ein praktisches, freiwilliges Mittel, um deine Rechte zu formulieren. Kauf- und Mietverträge ohne AGBs abzuschließen, ist zwar theoretisch möglich. Doch wo keine Vertragsbedingungen existieren, greifen Gesetze. Diese fallen nicht unbedingt zu deinen Gunsten aus .

Investiere lieber jetzt in rechtssichere AGB, um dir im weiteren Geschäftsleben Auseinandersetzung mit deinen Kunden zu ersparen. AGB erstellen lassen zum Festpreis – rechtssicher vom Anwalt .

Wann kannst du auf AGBs verzichten?

Es gibt einen guten Grund, keine AGB zu erstellen. Nämlich, wenn du mit deinen Kunden individuelle Verträge verhandelst. Hier einigen sich beide Parteien auf spezifische Regelungen, so dass AGB nicht notwendig sind. Beispiele sind:

  • Betriebs- oder Dienstvereinbarungen
  • Tarifverträge
  • Erbverträge
  • Rahmenverträge

Ist ein Vertrag für dich die bessere Option? Auch weiterführende Fragen zum Thema AGB erstellen kannst du bei uns mit einem erfahrenen Anwalt aus unserem Team besprechen .

Wie erstelle ich AGB?

Deine AGB sind so zu formulieren, dass sie formalen und inhaltlichen Aspekten genügen müssen. Sie dürfen deine Vertragspartner nicht unangemessen benachteiligen.

  • Formuliere AGB klar, einfach und präzise.
  • Widerspreche nicht den wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung.
  • Verwende keine zu kleine Schrift und weise deinen Kunden darauf hin, wo sich deine AGB befinden. Betreibst du einen Webshop, findest du zu diesem Punkt mehr Infos weiter unten im Artikel.

Was muss drinstehen?

  • Unabhängig davon, was du genau anbietest, sollten diese Angaben in deinen AGB zu finden sein:
  • Anbieter und Geltungsbereich
  • Preise
  • Zahlungskonditionen
  • Versandbedingungen
  • Vertragsabschluss
  • Gewährleistung und Haftungsausschluss
  • Schlichtungsverfahren und Schlussbestimmungen

Möchtest du AGBs erstellen , um Verträge mit Endverbrauchern zu schließen (B2B AGB), orientiert sich die Inhaltskontrolle an den §§ 305 bis 310 BGB. In den §§ 308 und 309 BGB finden sich Regelungen, die als AGB unzulässig sind.
Schließt du mit Unternehmen Verträgen (B2B AGB), ist die Inhaltskontrolle auf § 307 BGB begrenzt. Doch die Rechtsprechung zeigt immer wieder, dass auch im unternehmerischen Verkehr die Wertung der §§ 308, 309 BGB einfließen. Daher ist auch hier Expertenwissen gefragt.
Ob B2B AGB oder B2C AGB: Zusammen mit deinem Anwalt besprichst du weitere Klauseln und Regelungen, die sich aus den Besonderheiten deines Geschäftsmodell ergeben.

AGB Mustervorlagen und AGB Generatoren verwenden

Du bist bestimmt schon im Internet auf solch verlockende Angebote gestoßen: Sei es eine Software oder eine Mustervorlage – ein Klick genügt und deine AGB sind fertig. Da es die eine, allgemeingültige AGB-Vorlage aber leider nicht gibt, solltest du solche Offerten genau verstehen und einschätzen können, ob sie der Komplexität deiner Tätigkeit wirklich gerecht werden. Das ist zeitintensiv und birgt die Gefahr von Fehleinschätzungen. Es ist jedoch eine gute Vorbereitung, Mustervorlagen zu studieren und als Beispiel für deinen Termin beim Anwalt zu nutzen.

AGB von anderen Shops kopieren

Dein ehemaliger Kollege hat sich ebenfalls als Programmierer selbstständig gemacht? Dann kannst du doch seine AGB nutzen, oder nicht?

Ganz gleich wie ähnlich die Tätigkeiten sind – kopiere keine AGB von anderen Unternehmern. Leider ist es nicht damit getan, nur die Daten des Anbieters zu tauschen. AGB müssen auf dein Geschäftsmodell abgestimmt sein. Bietet dein jetziger Wettbewerber dieselben Programmiersprachen? Hat er dieselben Zahlungsfristen wie du, wenn er schon länger selbstständig ist? Ein erfahrener Anwalt wird dir diverse Stellen aufzeigen können, die nicht zu deinem Business passen.

Noch größere Unsicherheiten bestehen, wenn du den Unternehmer hinter den vermeintlich passenden AGB gar nicht kennst. Sind die AGB überhaupt rechtssicher? Sind gar Klauseln enthalten, die unwirksam sind oder zur Abmahnung führen?

Zu guter Letzt solltest du auch wissen, dass das Kopieren von AGB schon ein Grund für eine Abmahnung ist. Nicht nur von Seiten des Unternehmers, auch durch den oder die Anwälte, die für die AGB verantwortlich sind. Denn hier liegt eine Missachtung des Urheberrechts vor.

Besser, du nutzt fremde AGB nur als Orientierung und überlässt die finale Ausarbeitung einem Fachanwalt.

So werden deine AGB Vertragsbestandteil

Du hast deine AGB erstellen lassen, jetzt müssen sie wirksam in einen Vertrag einbezogen werden. Drei Punkte sind hierfür wichtig. Wie dies in der Praxis aussehen kann, zeigen die Kapitel „Vereinfachte Einbeziehung von B2B-AGB“ und „Einbeziehung von AGB bei Online-Shops“ auf.

  • Du musst beim Zustandekommen des Vertrags ausdrücklich auf deine AGB hinweisen.
  • Du musst deinem Vertragspartner die Möglichkeit verschaffen, in zumutbarer Weise Kenntnis vom Inhalt deiner AGB zu erlangen.
  • Dein Vertragspartner muss mit der Einbeziehung deiner AGB einverstanden sein.

AGB erstellen für B2B oder B2C?

Sind deine Vertragspartner Unternehmer, Endkunden oder gar beide Gruppen? Die Antwort darauf beeinflusst deine AGB – sowohl ihre Regelungen als auch die Art ihrer Einbeziehung.

Begrenzte Inhaltskontrolle bei B2B AGB

Was in deinen AGB stehen darf, orientiert sich im B2C Bereich an den §§ 305 bis 310 BGB. Weiterhin an den §§ 308 und 309 BGB – hier definiert der Gesetzgeber Regelungen, die als AGB unzulässig sind.

Bei der Erstellung von B2B AGB sind deine Spielräume größer. Hier ist lediglich § 307 BGB von Bedeutung.

Weitere Gesetze, die für B2C-AGB relevant sind

Bestellen Verbraucher bei dir Waren übers Internet, per Telefon oder Katalog, kommt das Fernabsatzrecht zum Tragen. Daraus ergeben sich viele Informationspflichten für dich. Artikel 246a EGBGB, § 1 definiert die genauen Angaben, die du zur Verfügung stellen musst. Deine AGB sollten daher u. a. Informationen zu Vertragsschluss, Eigentumsvorbehalt, Widerruf, Bezahlvorgang, Versandkosten und Haftung enthalten.

Hinzu kommt der strengere Verbraucherschutz in der EU. Mit der 2019 erlassenen Omnibus-Richtlinie fordert die EU außerdem die Einführung von Bußgeldern, um unwirksame Vertragsklauseln drastischer zu ahnden als es bisher in Deutschland üblich ist.

Fazit: Viele Bestimmungen, die im B2B-Bereich zulässig sind, werden im B2C-Geschäft abgemahnt. Möchtest du ins B2C Geschäft wechseln, ist eine Anpassung deiner AGB notwendig. Lass dich von unseren Anwälten beraten.

Vereinfachte Einbeziehung von B2B-AGB

Im B2B Bereich geht die Gesetzgebung davon aus, dass sich die Vertragspartner auf Augenhöhe begegnen und sich auf ähnlichem Kenntnisstand bewegen. Die Einbeziehung von AGB zwischen Unternehmern ist deutlich leichter. Daher genügt es, auf deine AGB hinzuweisen. Üblich ist beispielsweise, dies bei Angeboten mit einem kurzen Hinweis wie „Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ zu tun. Dem Vertragspartner darf hier Eigeninitiative abverlangt werden. Zum Beispiel, dass er selbstständig auf deiner Internetseite nachschaut, um sich deine AGB durchzulesen. Widerspricht er nicht, gelten die AGB als einbezogen (stillschweigendes Einvernehmen).

Sonderregelungen für das AGB Erstellen bei Online-Shops

Abruf und Speicherung von AGB bei Online-Shops

Eine Besonderheit ergibt sich aus den Pflichten im Elektronischen Geschäftsverkehr (§ 305 i BGB). Du musst deinem Käufer oder Nutzer die Möglichkeit bieten, deine AGB abzurufen und in einer wiedergabefähigen Form zu speichern. Du solltest z. B. deine AGB als Download zur Verfügung stellen.

Widerrufsrecht in den AGB deutlich vom restlichen Inhalt abgrenzen

Laut § 355 BGB steht deinen Kunden ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Dieses muss nicht nur inhaltlich richtig wiedergegeben sein. Widerrufsbelehrungen müssen sich deutlich vom übrigen Text abheben. Z. B., indem du die Schrift größer wählst, fettest oder farblich markierst.

Einbeziehung von AGB bei Online-Shops

Damit deine AGB wirksam in einen Vertrag einbezogen werden, kannst du z. B. wie folgt vorgehen:

  1. Weise deine Vertragspartner deutlich auf deine AGB hin. Dies gelingt durch einen Link, der sich auf der Bestellseite – am besten in Nähe des Bestell-Buttons – befindet.
  2. Räume deinem Kunden die Möglichkeit ein, deine AGB in zumutbarer Weise zur Kenntnis zu nehmen. Damit ist nicht nur der Weg dahin, sondern auch die Informations-Aufnahme an sich gemeint. Eine denkbare Lösung ist ein Link, der zu einem PDF oder zu einer separaten HTML-Seite führt, auf der sich ein gut gegliederter Text in einer angemessenen Schriftgröße findet.
  3. Die Einverständniserklärung deines Vertragspartner lässt sich z. B. über ein Feld unterhalb der Bestellmaske einholen. Per Klick stimmt der Vertragspartner deinen AGB zu. Im erläuternden Text solltest du nochmals anbieten, deine AGB herunterzuladen.

Folgen bei Rechtsverstößen: Was passiert bei fehlerhaften AGB?

AGB vereinfachen deinen Geschäftsalltag und geben dir Rechtssicherheit im Umgang mit deinen Kunden. Die Voraussetzungen dafür sind, dass du deine AGB gewissenhaft erstellst und regelmäßig prüfst, ob sie dem aktuellen Stand der Rechtsprechung sowie deinen geschäftlichen Gepflogenheiten entsprechen. Denn fehlerhafte AGB haben (kostspielige) Konsequenzen.

Klausel ist unwirksam

Ist eine Klausel in deinen AGB unwirksam, wird sie gestrichen. Als Ersatz greift die gesetzliche Regelung. Der Vertrag bleibt jedoch bestehen.

Schadenersatz

Die Verwendung von unwirksamen AGB stellt eine Pflichtverletzung dar und kann zu Schadenersatzansprüchen führen.

Abmahnungen

AGB sind wettbewerbsrechtlich abmahnbar, da AGB-Formulierungen nach Ansicht des Bundesgerichthofes „Marktverhaltensregeln“ repräsentieren.

Aus welchen Gründen droht eine Abmahnung?

Es gibt zahlreiche Fehlerquellen bei selbst erstellten, oder veralteten AGB. Die häufigsten Abmahnungen entstehen, weil:

  • AGB gegen das BGB verstoßen
    Laut §§ 305 BGB dürfen deine Vertragsklauseln nicht mehrdeutig sein. Sie müssen gut verständlich und präzise formuliert sein. Es dürfen keine ungewöhnlichen Klauseln vorkommen, die der Geschäftspartner nicht erwartet. Ebenso dürfen deine AGB ihn nicht unangemessen benachteiligen.
  • AGB unvollständig sind
    Prüfe, ob folgende Inhalte vollumfänglich und rechtssicher abgedeckt sind: Angaben zum Verwender und zum Vertragsabschluss, Anwendungsbereich, Vertragsgegenstand, Zahlungsmodalitäten, Garantie, Lieferfristen, Widerrufsbelehrung, Mahnung, Haftungsbeschränkungen, Gerichtsstand
  • Inhaltliche Anforderung nicht erfüllt sind
    Sind die Bedürfnisse deines Geschäftsmodells vollumfänglich abgebildet? Je nachdem, ob du für Privat- oder Geschäftskunden arbeitest, sind unterschiedliche AGB zu erstellen. Bist du international tätig, so gilt es, sie an ausländisches Recht anzupassen und in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung zu stellen. Unterliegt dein Business dem Fernabsatzrecht, weil du Waren über einen Online-Shop an Endkunden verkaufst? So musst du dich mit zahlreichen Regelungen und Informationspflichten zum Widerrufs- und Rückgaberecht beschäftigten. Diese variieren je nach Vertrieb und Produktart. Letztere nimmt abermals Einfluss auf die Gestaltung der AGB: Digitale Güter werden rechtlich anders behandelt als physische Güter.

Folglich kursieren noch immer viele Klauseln, die zu einer Abmahnung führen können. Betreibst du z. B. einen Online-Shop, solltest du diese Beispiele nicht in deinen AGB haben:

  • Transportgefahr trägt der Verbraucher
  • Unverbindliche Lieferzeiten
  • Verbraucher ist zur Untersuchung und sofortigen Anzeige von Mängeln verpflichtet
  • Annahme unfreier Pakete wird abgelehnt
  • Unzulässige Haftungsbeschränkungs- und Schadensersatzklauseln
  • Unzulässige Beschränkung des Widerrufsrechtes
  • Bei Auslandstätigkeit: pauschale Vereinbarung deutschen Rechts

Wie teuer ist eine Abmahnung bei fehlerhafter AGB-Erstellung?

Das Risiko, bei fehlerhaften oder nachlässig formulierten AGB „erwischt“ zu werden, ist nicht zu unterschätzen. Verantwortlich für einen Großteil der Abmahnungen sind Verbände, die weniger zu einem rechtstreuen Wettbewerb beitragen, sondern schnell Geld verdienen wollen. Seit 1.12.2020 ist das Gesetz gegen Abmahnmissbrauch in Kraft. Es schränkt die Kostenansprüche und Vertragsstrafen in einigen Fällen ein. So zum Beispiel bei Verstößen gegen gesetzliche Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet. Anwalts- und Verbandskosten dürfen hierfür nicht erhoben werden.

Erhältst du von einer Anwaltskanzlei jedoch eine berechtigte Abmahnung, fallen Anwaltsgebühren an. Ferner wird ein Streitwert ermittelt. Die Herleitung gilt es genau zu prüfen, da diese häufig zu hoch angesetzt wird. Je nach Verstoß und Anzahl der Verstöße können die Kosten zwischen 1.000,00 und 3.000,00 Euro betragen. Ergibt dein erster Check, dass alles korrekt formuliert ist und kein Verdacht auf Rechtsmissbrauch vorliegt? Ziehe unbedingt einen Experten zu Rate, statt umgehend die Unterlassungserklärung abzugeben und zu zahlen. Er kann eine Fristverlängerung beantragen, die Unterlassungserklärung konkretisieren oder versuchen, die Vertragsstrafe zu senken.

Kommt es nach der Unterzeichnung der Unterlassungserklärung zu einem erneuten Verstoß, beträgt die durchschnittliche Vertragsstrafe 3.500,00 €.

Du hast eine Abmahnung erhalten?
Nimm Kontakt zu uns auf und lass auf keinen Fall die Fristen verstreichen. Wir beraten dich, was jetzt zu tun ist .

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