Bist Du (Quasi-) Hersteller einer Ware so bedarf es des jeweiligen Warenschutzes. Der Warenschutz umfasst automatisch auch den Schutz der damit einhergehenden Einzelhandelsdienstleistungen.

Bist Du Händler einer Ware, so bedarf es gerade nicht des Warenschutzes sondern des Schutzes der jeweiligen Einzelhandelsdienstleistung.