Eine gGmbH ist eine juristische Person, die gegenüber Dritten unbeschränkt haftet und im Haftungsfall zum Schadensersatz verpflichtet ist. Das bedeutet, dass die gGmbH und ihre Geschäftsführung gesamtschuldnerisch für die von der Gesellschaft verursachten Schäden haften. Darüber hinaus haftet die Geschäftsführung für fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden unbeschränkt – auch mit ihrem Privatvermögen.
Es ist wichtig sicherzustellen, dass alle Entscheidungen mit der gebotenen Sorgfalt getroffen werden, da jede Fahrlässigkeit oder jedes vorsätzliche Fehlverhalten zu persönlichen finanziellen Verlusten für die an der Leitung des Unternehmens Beteiligten führen kann.