Die steuerlichen Vorteile der Gründung einer gGmbH sind erheblich. Hat das Finanzamt die Gemeinnützigkeit der gGmbH bestätigt, erhält sie einen Freistellungsbescheid, der die Steuerfreiheit für den angegebenen Veranlagungszeitraum bestätigt. Das bedeutet, dass die gGmbH von der Körperschaftsteuer, der Gewerbesteuer, dem Solidaritätszuschlag und auch von der Grundsteuer befreit ist. Darüber hinaus sind viele Leistungen im gemeinnützigen Bereich von der Umsatzsteuer befreit und mit einem ermäßigten Satz von sieben Prozent besteuert. Im Gegensatz dazu müssen Umsätze in wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben mit einem regulären Satz von 19 Prozent besteuert werden.